ein kaufvertrag erspart dir auch die eidesstattliche erklärung,
wenn drinsteht dass das z.b kfz ohne papiere gekauft wurde und der vk auch erklärt dass er der eigentümer ist.
aber ja, eine fehlende abmeldebescheinigung ist jetzt kein beinbruch, bei frischem tüv. mich hat auch noch
nie jemand danach gefragt. ich hatte dafür hier schon ganz andere diskusionen... ![]()