Es grünt und blüht der Rost

  • Abgasgutachten ist nicht gleich AU (Abgasuntersuchung), oder?


    Zu den 20 und 40% - wovon geht der Prüfer denn aus? Das was dein Kahn Serie hatte oder das was die Bauteile im leistungsstärksten Fahrzeug ab konnten?

  • Da ging es wohl eher um die Geschichte mit dem Festigkeitsnachweiß der Karosse, oder?

  • Zu den 20 und 40% - wovon geht der Prüfer denn aus? Das was dein Kahn Serie hatte oder das was die Bauteile im leistungsstärksten Fahrzeug ab konnten?

    zu der stärksten serienmäßigen Motorisierung. Geht ja drum, was Achsen, Karosse usw aushalten.

    40% mehr wären bei mir knapp 120PS wenn man den 1600er als Vergleich nimmt, das ist erstmal in Ordnung bei ursprünglich 54PS vom 1300er :rock:



    Zum Thema Abgasgutachten: er meinte erst was von Untersuchung nach NEFZ, hat dann nach dem Baujahr gefragt und bei meiner Antwort „1975 und Emissionsklasse unbekannt“ hat er gemeint dass man das dann nicht braucht. Ich frag aber lieber nochmal nach bevor ich den ganzen Kram kaufe und dann auf einmal noch 3000€ für so n Bullshitgutachten raushauen darf…

    Einmal editiert, zuletzt von Mafijoosi93 ()

  • Da ging es wohl eher um die Geschichte mit dem Festigkeitsnachweiß der Karosse, oder?

    Deshalb ja, RS hat Verstärkungen an der Karosse. Aber das muss der Prüfer ja nicht zwingend wissen :whistling

  • Ich hab den GAFR, den gab es Original mit genau der Karosse ohne Verstärkungen mit 84PS, mehr war beim Viertürer serienmäßig nicht drin. Und da 40% drauf sind 117PS.


    Ob man beim GATR offiziell mehr Leistung als diese 117PS eingetragen werden kann (ohne Festigkeitsnachweis), weiß ich nicht. Der RS2000 dürfte ja ne andere Typbezeichnung haben und selber als Referenz rausfallen, oder? Man müsste dann die Karosse so verstärken wie der RS war und das wird dann halt n größerer Aufwand. Wenn der Prüfer das mitmacht. Dann wären theoretisch 190PS eintragbar, da der RS2000 Spezial 136PS hatte.

  • Wo wir gerade bei den rechtlichen Dingen sind:


    Im originalen Brief stehen Standgeräusch 70N und Fahrgeräusch 78N.

    Im derzeitigen Fahrzeugschein stehen 70 und 78.


    Hat das für mich irgendwelche Auswirkungen bei der Lärmmessung? Irgendwelche anderen Faktoren oder Messzuschläge die eher nachteilig sind?

  • Jo, die pdf ist gut! In Details aber auf Motorräder zugeschnitten und dementsprechend muss ich da noch tiefer rein bzw auch einfach meinen Prüder am Donnerstag oder Freitag erneut belästigen.

    Ich druck mal alles aus was ich als ABE und sonstigem Kram habe.

  • Hab nun die originale ABEs von damals vorliegen, 9432, 9431_1 und Nachtrag zu 9431_1.

    Mal schauen ob ich die irgendwo hochladen kann.


    Dabei hab ich gesehen, dass der 1600er noch höhere Geräuschwerte zulässt, beim Fahrgeräusch 80N statt 78N wie bei meinem 1300er. Wenn ich den 1600er eintragen lasse, dann werden die Werte des 1600ers als Referenz genommen nehme ich an?