Auffahrunfall - Frage

  • Meinem Vater (81) ist gestern jemand als er an einer roten Ampel stand aufs Auto gefahren. tief stehende Sonne und so. Polizei gerufen, gekommen, aber nicht aufgenommen wegen Bagatelle und kein Personenschaden. Leider hat mein Vater auf die Frage des Beamten, ob er will, dass der Unfall aufgenommen wird verneint. Er hat die Daten des Unfallgegners, aber der wusste nicht seine Versicherung. Hmmm.

    Auto ist auf mich versichert, Heckschürze und -Klappe sind beschädigt.

    Meine Frage, da ich keinerlei Unfallerfahrung habe: wie geht das weiter? Was kann / muss ich tun?

    Ich befürchte nämlich irgendwie, dass da jetzt sonst gar nichts passiert.

  • Deiner Versicherung den Unfall melden mit dem Kennzeichen des Unfallgegners. Wenn der kein Arsch ist hat er den Unfall vielleicht seiner eigenen Versicherung auch schon gemeldet. Ich weiß jetzt ist es zu spät , besser immer immer mit Polizei und Unfall aufnehmen.


    Viel Glück!!

  • Moin,

    hoffentlich sagt der Gegner nicht, das dein alter Herr beim losfahren Rückwärts gefahren ist.

    Mir schon passiert mit einer Orientalischer Männlichkeit.:seuffearbeit:

  • Das ist mir auch schon passiert. Das ich angeblich rückwärts gefahren bin. :thumbsdown


    War übrigens ein vollarischer Fahrschullehrer .


    Aber darum geht es hier nicht.:kiss

  • Mir ist es schon anders herum passiert.

    Ich stehe an der Ampel, vor mir ein Benz der langsam immer weiter zurück rollte und auch auf mein Hupen nicht reagierte.

    Nach Kontakt der Fahrzeuge stieg der Typ dann aus und meinte ich wäre ihm drauf gefahren und er wolle jetzt Geld von mir.

    Als ich die Polizei rufen wollte hat er es sich dann anders überlegt und ist einfach weggefahren.

    Zum Glück war nichts an meinem Wagen, sonst hätte ich mich noch mehr geärgert.

    War übrigens mitte/ende der 90er.

  • erstmal ruhe bewahren. Wie schon gesagt wurde, eigene versicherung melden. Gibt auch den zentralruf der autoversicherer, die wissen dann schon mit kennzeichen und adresse wie es weitr geht.

  • Ich würde zu meinem Anwalt gehen der das klären soll und natürlich ob mit oder ohne Anwalt zum eigenen Gutachter und nicht den nehmen den Mir die gegnerische Versicherung empfiehlt. :whink

  • Die Welt ist wie sie ist, weil jeder gleich zum Anwalt rennen muss.


    Versicherung anrufen. Die sagen wie es weiter geht.

    Würde ich jederzeit empfehlen... erst recht wenn man Sich kennt und Ich selbst Schuld wäre !

    Die Versicherung findet immer Potenzial deutlich weniger ohne Anwalt zu zahlen .

    Und der möchte ja auch leben .

  • Mir ist 2017 einer auf nem Oldtimertreffen mit seiner Amikarre mit Vollgas ins Heck vom Granada gefahren , der dort parkte .


    Direkt mit Anwalt kam die Hälfte der Kohle . Dann noch 1/4 und für den Rest ging es vor Gericht .

    Vor der Tür vom Gericht hat dann die Versicherung doch gemeint denn Rest zu zahlen .

    Die Vorgerichtskosten hatten die dann auch noch ... so spart man .

  • Bei Haftpflicht!

    Wenn man den Schaden gerichtet haben will, ab in die Werkstatt des Vertrauens.

    Dort Unterschreibt man eine Abtretung , einmal für den Anwalt einmal für den Schaden.

    Wichtig ist, Reparaturbeginn erst nach Freigabe der Gegnerischen Versicherung!!

    Ebenso ein Rücktrittsrecht bei Nichtübernahme der Gegnerischen Versichrung.


    Das Autohaus bestellt den Gutachter und schaltet je nach Bedarf einen Rechtsbeistand ein.

    Liegt ganz einfach daran, wenn ein Schädiger seine Versichertenkarte nicht am Unfallort abdrückt gehört es ihm nicht anders.

    Somit entsteht ein erheblicher Mehraufwand den ja Jemand bezahlt haben möchte.

    ist ja nicht die Arbeit des betagten Geschädigten und auch nicht des Autohauses die Klamotten bei zu bringen.

    Somit bezahlt die Gegnerische Versicherung den Schaden den Gutachter und den Anwalt.

    Reparaturbetriebe an sich sind nicht wirklich scharf drauf den Anwalt zu bemühen, da es unter Umständen genau so läuft wie Freddy schrieb und der gute Anwalt auch noch zwei wochen mit der Kohle arbeitet.


    Solltest du in Erwägung ziehen fiktiv abzurechnen dann wie oben, nur ohne Reparaturauftrag und bedenken der Schaden wird ohne Mwst. ausbezahlt.

  • Das muss Ich aber verneinen das der Anwalt mit der Kohle arbeitete . Kommt wohl vor , war hier aber nicht so . Die Versicherung wollte halt nicht zahlen .

  • Wir schreiben das Jahr 2020. Digitalisierung und so.

    Den Schaden kann man vermutlich selbst bei der kleinsten Versicherung online melden....