Moin.
Wie die Vorredner schon geschrieben haben, hast du das Kennzeichen, kommst du über den Ruf der Autoversicherer auch an seine Versicherung.
Da es sich um einen eindeutigen Haftpflichtschaden handelt und eventuell Schwierigkeiten mit dem Verursacher zu erwarten sind, steht dir (da du der Halter bist) ein Anwalt deines Vertrauens zu, den die gegnerische Versicherung bezahlen muss.
Heckschürze und Heckklapoe beschädigt sind auf jeden Fall über 1000,- Euro, dementsprechend ist es kein Bagatellschaden mehr und du hast Anspruch auf einen Gutachter deiner Wahl (zahlt auch die gegnerische).
Wie Du nacher regulierst, ob fiktiv oder vieleicht ist es je nach Marktwert des Autos auch schnell ein wirtschaftlicher Totalschaden (Schaden brutto > 130% des Wiederbeschaffungswertes) ist erstmal egal.
Deine Sorge, das der Verursacher die Sache umfrehen will und sagt dein Vater wäre rückwärts gefahren ist berechtigt.
Ein guter Anwalt für Verkehrsrecht (kann ich dir gerne einen nennen) wird es mit dem Hinweis auf eine Gegenüberstellung der beschädigten Fahrzeuge schnell aus der Welt räumen. Weil ein kompetenter Gutachter kann aufgrund der Schadencharakteristik eindeutig zuordnen wer wem aufgefahren ist.
Dann knicken die meisten eh ein.
Eine Meldung bei deiner eigenen Versicherung bringt wenig, da sie ja nichts mit der Regulierung zu tun hat.
Gruss
Christian (der sich neu registrieren musste da die alte Kennung nicht mehr funktionieren möchte)