Heute geTÜVt!


  • Ich bin ja alles andere als der Sicherheitssalamander, aber wenn sie einrastet, wenn der Schlüssel in Stellung 0 ist würde ich mir Gedanken machen, ob sie nicht auch mal in Stellung 2 einrasten könnte.


    Diese Möglichkeit würde ich zwingend ausschließen. Wenn das gegeben ist bin ich mit der Möglichkeit des anderen Prüfers dabei, sonst ist das ne ganz miese Idee.

  • Hallo Kowalski,


    danke für Deinen Ratschlag

    Ja, das haben wir ( KFZ-Meister vom Autohaus und ich) ausgeschlossen.

    Auf Stellung I sowie II rastet die Lenkradsperre nicht ein !

    Nur auf 0.


    Ich bin selbst bemüht das mein Auto in Schuss ist., daher haben wir das sofort ausprobiert.

  • Hallo Josh,


    das kann ich mir gut vorstellen ! Echt nicht lustig.

    Also kommt so etwas doch mal vor :gruebel:


    Konntest du einen Fehler oder Verschleiß and deinem LKSchloss feststellen ?


    Gruß Marcus

  • Ich hatte die gleiche Problematik dass das immer auf 0 eingerastet ist, in diesem Thread hatte ich was zur Reparatur geschrieben:

    wie wird die zündsschlossproblematik gelöst?


    Ist aber wahrscheinlich nicht so leicht zu verstehen was ich da geschrieben habe, am besten erstmal den Schließzylinder ausbauen und genau angucken wie das funktioniert und dann wirst du auch verstehen was ich da geschrieben habe...

  • Nimm doch mal Kontakt zu einem fähigen Schlüsseldienst auf.

    Luke zum Beispiel:

    http://www.keyprof.com/de.Sleu…ldtimersloten-Service.php

    Dein Schloss funktioniert aktuell in einer Position nicht richt, ob oder wann es das auch in anderen nicht mehr tut kann ich dir nicht sagen und will ich auch nicht orakeln.

    Ich stelle mir ungerne einen Granada mit eingerastetem Lenkradschloss in einer Autobahnabfahrt vor.

    Ich tippe auch dass es eher eine Sache des Zündschlosses ist als ein Problem der Lenkradschlosses.

  • Das Schloss rastet in 0 doch in der Regel nur ein wenn der Schlüssel schon hochgedrückt wird.

    Wenn nicht dann würde ich mir Sorgen machen.

  • Hab's soeben an meinem Granada '78 probiert: Lenkradschloss verriegelt in Zündschlosstellung 0 schon, wenn der Schlüssel nocht steckt :cursing


    Das muss dann wohl neu...

  • Das Schloss rastet in 0 doch in der Regel nur ein wenn der Schlüssel schon hochgedrückt wird.


    Servus Micha,


    auch danke für Deinen Beitrag.
    Was meinst du genau mit "hochgedrückt wird"

    Das der Schlüssel vorher schon auf Zündstellung I war und wieder zurückgedreht wurde ?

    Hab's soeben an meinem Granada '78 probiert: Lenkradschloss verriegelt in Zündschlosstellung 0 schon, wenn der Schlüssel nocht steckt :cursing


    Das muss dann wohl neu...


    Servus Wolfi,


    dann hättest du das gleiche Phänomen wie ich :blink

    Können uns ja mal zamtun.


    Ich fahr gleich meinen Granni wieder abholen.

    Mal schauen wie der andere Prüfer dies berurteilt hat.


    Werde morgen berichten.


    Gruß in die Runde

  • Was der Prüfer sagt ja im Prinzip ist egal. Hauptsache der Riegel aus dem Zündschloß, der das Einrasten der Sperre verhindert versagt nicht in Stellung 1 und 2. Siehe Moritz' Beitrag.

  • Nein, was ich meine ist das man den Schlüssel ins Schloss steckt und dann den Schliesszylinder mit dem Schlüssel ein kleines Stück reindrücken muss bevor er sich drehen lässt.

    Die Lenkradsperre rastet normalerweise nur ein wenn der Schliesszylinder mit dem Schlüssel wieder oben ist.


    Der TÜV hätte es gerne so, das die Sperre erst einrastet wenn man den Schlüssel zieht.

    Bei unseren Schlössern ist es aber oft so das beim Zurückdrehen der Schliesszylinder mit Schlüssel wieder hochgedrückt wird, und dann greift auch die Lenkradsperre.

    Solange wie der Zylinder aber eingedrückt ist (was auf Stellung I, II und III ja der Fall ist) darf die Sperre nicht greifen.

    Hast Du also ein Schloss wo der Zylinder in 0-Stellung noch unten bleibt ist der TÜV zufrieden.

    Hast Du eins wo sich der Zylinder hochdrückt dann kann es sein das der Prüfer meckert.

  • Guten Morgen zusammen !


    Was der Prüfer sagt ja im Prinzip ist egal. Hauptsache der Riegel aus dem Zündschloß, der das Einrasten der Sperre verhindert versagt nicht in Stellung 1 und 2. Siehe Moritz' Beitrag.

    Ja, da hast dur recht.
    Wollte mir aber eine 2.Meinung einholen und sichergehen ob der Ermessensspielraum wirklich ausgeschöpft wurde oder ob der 1. Prüfer einfach weing Lust gehabt hat. Es verriegelt wirklich nur in Stellung 0.

    Im Fahrbetrieb alles Ok, trotzdem wurde mir die Plakette untersagt. Wie ich jetzt weiß, auch zurecht !


    Der 2.Sachverständigen hat die Prüfung der Lenkradsperrenprüfung auch durchgeführt und bemängelt.

    Es scheint mir daher so, als würde bei der HU Prüfung nun mehr auf das Lenkradschlosses getestet und hingesehen, Ob das nun deutschlandweit zutrifft oder nur bei uns in Bayern kann ich nur Mutmaßen.


    Werde mich nun um die Behebung des Defektes kümmern.


    Nein, was ich meine ist das man den Schlüssel ins Schloss steckt und dann den Schliesszylinder mit dem Schlüssel ein kleines Stück reindrücken muss bevor er sich drehen lässt.

    Die Lenkradsperre rastet normalerweise nur ein wenn der Schliesszylinder mit dem Schlüssel wieder oben ist.


    Hallo Micha,


    danke für die nähere Erklärung.

    Jetzt hab ich´s auch kapiert :tina::biggrin .


    nochmal Danke für Eure Einschätzung und Hilfe.


    Gruß Marcus

  • Der 2.Sachverständigen hat die Prüfung der Lenkradsperrenprüfung auch durchgeführt und bemängelt.

    Es scheint mir daher so, als würde bei der HU Prüfung nun mehr auf das Lenkradschlosses getestet und hingesehen, Ob das nun deutschlandweit zutrifft oder nur bei uns in Bayern kann ich nur Mutmaßen.

    Ich kenne das seit Jahrzehnten, also dass das Schloss geprüft wird, früher wurde das m.E. mehr überprüft, vermutlich weil die Prüfer da noch eher wußten, dass das bei Ford aus diesen Baujahren häufiger im Eimer ist.