Auto aus der Schweiz einführen

  • Hab ein Auto in der Schweiz gekauft, das soll jetzt zu mir - am liebsten würde ich das jemandem übergeben der mir das bringt inkl Verzollung etc....ich habe schlichtweg und einfach kein Bock drauf mich damit zu befassen


    Das Auto ist gut, prinzipiell fahrbereit, hat aber keinen Schweizer TÜV mehr, steht in der Gegend um Zürich und soll nach Augsburg, muß nicht super eilig dort weg...


    Vielleicht kennt jemand einen der sowas macht oder dessen Bruder oder Fußballtrainer....ihr wisst schon

  • an der schweizer grenzseite ausfuhr muss ein formular ausgefüllt werden (drauf achten, dass man da schweizer franken und nicht euro einträgt, da haben sie ihren stolz) und die papiere und kaufvertrag vorgelegt werden. weiß jetzt garnicht mehr, ob das formular schon was kostete, wenn wars aber nicht viel.

    bei der einfuhr muss man einfuhrdokumente vorlegen. die kann einen nur eine spedition erstellen. direkt an der autobahngrenze vor dem deutschen übergang haben verschiedene speditionen büros. vorteilhaft ist es, wenn man zu geschäftszeiten dort auftaucht bzw. sich zu deren öffnungszeiten vorher informiert. da muss man dann mit seinen papieren vorsprechen, dann stellen die einen einen schein für den grenzzollschalter aus und man darf sowohl die spedition für das formular teuer bezahlen sowie am zollschalter seine gebühren. dann lässt einen der grenzer durchfahren

  • Was ich mich frage: Warum muss das eine Spedition machen? Wenn ich mir selbst etwas kaufe und das abhole dann ist das doch ein nichtgewerblicher Güterverkehr.

  • warum muss der tüv die daten aus einem alten kfz brief in eine formular übertragen, damit die zulassungsstelle dann die daten da und nicht vom alten brief direkt abschreibt? keine ahnung will ich damit sagen. du brauchst alt so ein einfuhrpapier mit stempel und das erstellt eben eine spedition. vielleicht geht es auch anders, ich wüsste nicht

  • Keine Kritik an Dir, und das man ein Formular braucht ist mir klar.

    Ich frage mich halt nur warum man das nicht selber ausfüllen kann bzw. der Zoll bei Einfuhr das nicht mit einem ausfüllt.

  • Und Steuer kommt dann auch noch... weiß jetzt nicht ob Umsatz-, Mehrwert- oder welche auch immer, aber irgendne Steuer wird fällig. Nicht nur Zoll und Gebühren.

  • Warum das mit den Daten, das ist glaube ich den unterschiedlichen Zulassungs-Systemen geschuldet.


    Wo ihr nen ordentlichen Fahrzeugschein habt, ist bei uns das System anders. Bei uns gibt es halt die

    Typen-Genehmigung, wo alles vermerkt ist was nötig ist. (Nur nicht Alles im Fahrzeugschein)


    Soweit ich im Kopf habe sollte das möglich sein, schau mir grad mal die Seite des Bundes mal an...


    -Beim Zoll anmelden, schmeisse mal schnell den Link rein

    -Anfahren, Dokumente und bla bla


    Es steht deutlich das man das selber machen kann, aber klar wäre es bequemer einen

    Dienstleister zu beauftragen. Da kommen halt z.T. Gebühren wegen Gewicht, Auftrag

    usw dazu.

  • Omi kam auf eigener Achse mit Kurzzeitkennzeichen zu mir.

    Ok, das war im Jänner 2008, aber ansonsten war es durchaus einfach.


    Fahrzeug in Basel erworben. Die graue alte und abgemeldete schweizer Zulassung und einen Kaufvertrag bekommen, der auch den günstigen Kaufpreis auswies. Kennzeichen angespaxt, den Schweizer Grenzposten passiert, am deutschen Grenzposten frech auf dem Fummelparkplatz angehalten und darauf bestanden, die Zollformalitäten sofort zu erledigen.


    Die Wiedereinfuhr deutscher Ursprungsware beantragt, Gebühr und Steuern bezahlt, Bescheinigung bekommen.

    Diverse Reparaturen durchgeführt, Fahrzeug unter Vorlage der Schweizer Papiere beim TüV vorgeführt, Prüfbericht bekommen und alle Dokumente plus Versicherungsbescheinigung beim Straßenverkehrsamt vorgelegt.

    Fahrzeug wurde zugelassen, der Schweizer Brief eingezogen.

    Herausgabe als historisches Fahrzeugdokument eines Oldtimers verlangt und nach erneuter persönlicher Vorsprache nach sechs Monaten zurück bekommen.

    Möglicherweise muss man dafür am Amtsleiter rütteln, aber es ist geltendes Recht und funktioniert.


    Heute ist das mit den Kurzzeitkennzeichen natürlich anders. Man sollte a) verifizieren ob die Schweiz immernoch die fünf-Tages-Platten akzeptiert (Damals war das ein Artikel auf der Homepage des ADAC, der mich drauf gebracht hat) und b) wissen, wo die nächste Prüfstelle auf deutscher Seite hinter der Grenze ist und diese für eine Abnahme auch unbedingt aufsuchen. Dann ist den aktuellen Anforderungen an die Erteilung eines Kurzzeitkennzeichen genüge getan... coyo

    Außerdem sollte die Karre natürlich nicht in einem Zustand sein, wo ein Prüfer den Haufen sofort stillegt.

  • Es gab auch früher schon Leute, die mir erzählen wollten, daß man ein Auto nicht alleine importieren kann, sondern eine Spedition, oder bei Neuwagen, einen EU-Händler braucht.

    Ich glaube solchen Quatsch nicht und mache einfach. Geht am Ende dann doch.

  • Heute bzw. schon seit einigen Jahren konfiszieren dir die Schweizer das Fahrzeug an der Grenze, wenn ein Kurzzeitkennzeichen draufbappt.... :blink ernsthaft.

  • Zitat

    Alleine die bloße Herkunft von Waren aus den entsprechenden Ländern oder aus der Europäischen Union führt noch nicht zur Gewährung der Vorzugsbehandlung des Präferenzrechts. Voraussetzung ist vielmehr ihr präferenzieller Ursprung, der unter Berücksichtigung der Ursprungssystematik zu ermitteln ist.

    Zitat

    Ob eine gebrauchte Ware, die ursprünglich mit einem Präferenznachweis exportiert wurde, bei der neuen Ursprungsprüfung als Vormaterial mit Ursprungseigenschaft angesehen werden kann, hängt davon ab, ob für die gebrauchte Ware ein Präferenznachweis aus dem Partnerstaat vorliegt und das Territorialitätsprinzip eingehalten wurde.

    Die Spedition kann mit solchen Texten vom Zoll wahrscheinlich etwas anfangen oder tut zumindest so. :irre:

  • simples beispiel. ddr simson die in ungarn oder vietnam ect verkauft wurden und nun reimportiert werden, kriegen nur die 45kmh zulassung und nicht 60kmh wie original aus der ddr stammende, obwohls identische kisten sind.

    ich will nicht ausschließen, dass msn den pspierkram vielleicht auch selbst hin bekommen könnte. wäre jedenfalls blöd sich dann erst damit am grenzübergang zu beschäftigen.

    ist das selbe wie uk pakete. entweder beim paketdienst zollabwicklung beauftragen und an die tür geliefert brkommen für penunzen extra oder halt selbst zur zollstelle fahren, nachweise und papiere bei bringen und 3,50eur sparen für 2h aufwand

  • Wer erzählt das Reimporte der Simson aus zb. Ungarn keine 60kmh Zulassung bekommen?


    Kann dir versichern das dieses ohne Mauschelleien durchaus möglich ist.

    Mein bester Kumpel und Garagen Passmann hat einige dieser welcher Fahrzeuge aufgebaut und diese auch mit 60kmh Zulassung verkauft.

  • Wahnsinn, wie hier schon wieder Legenden, Geschichten von vor der Wende und OT über dubiose Simsongeschäfte geschrieben wird.


    Ich würde einfach mal beim Auswärtigem Amt anfragen, habe ich auch gemacht, als ich ein Auto in Schweden gekauft habe, zwecks Ausfuhr. Die haben mich dann mit einer schwedischen Botschaft verbunden und mir erklärt, was für ein Dokument ich brauche, um ein nicht zugelassenes Auto aus dem Land zu trailern. Da hat man dann wenigstens was aktuelles/ gut recherchiertes.

  • Die Frage war ob es hier jemanden gibt, der das für mich macht!


    Die Papiere sind easy zu bekommen, gibt Speditionen denen schickt man ne Briefkopie und die machen einem alles fertig. Muß man nur noch beim Zoll rein und den Geldbeutel aufmachen - fertig....kostet ca 270€ inkl Schweizer Gebühren


    Ich habe kein Zugfahrzeug im Moment, ich habe keine Lust andauernd in meinem Freundeskreis nach nem Truck zu fragen, und wenn es jemanden gibt der daran Freude hat so Geld zu verdienen soll der es machen....