Haus, Hof, Halle und Garage Fred

  • Kurze Frage

    Nutzungsänderung Gewerbeimmobilie wo steht eigentlich der Verwendungszweck einer

    Immobilie?

    Grundbuch, Bauamt?

  • müsste bauamt sein. dort ist hinterlegt welche gebiete für welche nutzung erlaubt sind. im grundbuch steht davon nix, das liegt beim amtsgericht. nutzung ist gemeindesache

  • Nur eine, in der Seelen verkauft werden.


    Eine Arztpraxis bsp ist keine Wohnung, auch wenn sie in einem Wohnhaus ist, sondern eine Arztpraxis. Zieht ein wohnender Mieter aus und ein Arzt ein, muss eine Umwidmung erfolgen. Das gleiche gilt für Schule, Kindergarten oder Kirche.

  • Der Autohändler im Ort ist vor Ewigkeiten aus der kleinen Werkstatt in eine neue Halle im Gewerbegebiet umgezogen.

    Über dem Ausstellungsraum war in der ersten Etage ein großer Raum. Nominell das Büro, aber tatsächlich auch das Büro und hauptsächlich die Wohnung des Eigentümers. Fest eingeplant dabei das Bußgeld wegen Falschnutzung. Er hat sich vorher informiert und inoffiziell war das auch mit dem Bauamt so abgesprochen.

  • Es gibt für alles irgendwelche Regelungen, die auf die jeweilige Situation zugeschnitten sind.

    Aber hier geht es um nichts konkretes und alles sind individuelle Beispiele.

  • Geht um ein Haus das bewohnt ist und verkauft werden soll.

    Wird als Mehrfamilienhaus angeboten.

    Oben wohnt ein Mieter.

    Die restlichen Stockwerke waren gewerblich vermietet.

    Nun meldet der Mieter Vorkaufsrecht an da, seiner Meinung nach eine Umwandlung in Eigentumswohnungen statt gefunden hat.

    Kann der das ?

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  • Glaube das geht schon, wegen Gewohnheitsrecht oder sowas. Dann müsste der da aber schon ewig und 3 Tage wohnen.

  • Wenn es ein Vorkaufsrecht geben sollte, muss das im Grundbuch stehen. Wegerechte, Grundschuldeinträge etc. auch. Und wenn dieses Recht nicht verbrieft ist, stammt es aus 1001 Nacht. Soll Dir der Mieter zeigen.

    Ist der Mieter tatsächlich nur Mieter oder doch der Wohnungseigentümer, so es sich wirklich um eine Eigentumswohnung handelt. Aber auch das steht im Grundbuch.

    Gibt es einen Makler? Der hält zwar die Hand auf, nimmt aber auch Grundbucheinsicht und kann Dir zeigen, was da steht.

    Für Dich vielleicht auch interessant, ob Kanalarbeiten, Strassensanierung oder sonstiges geplant ist, wofür der Eigentümer zur Kasse gebeten wird.

    Der Käufer bestimmt übrigens den Notar.

  • Das ein Mieter Vorkaufsrecht bei Umwandlung von Miet in Eigentumswohnung hat ist Fakt.

    Die Frage ist was passiert wenn man aus den Gewerberäumen Wohnungen macht und die Wohnungen dann verkaufen möchte.

    Hätte ja sein können, das einer von euch mal so was hatte.

  • Verstehe, das Haus ist ein Mietshaus und steht zum Verkauf. Der potentielle Käufer möchte die Gewerbeeinheiten in Wohnungen umwandeln und alles als Eigentumswohnung vermarkten.

    Dann hat der Mieter Vorkaufsrecht. Aber nur für seine Wohnung, nicht für das ganze Haus.

    Wenn es ohnehin vermarktet werden soll, ist es dann nicht egal wer es kauft? Schließlich legt der Käufer nicht den Preis fest.