Darf ich meine Garage auflassen?

  • Mal so ne rechtliche Frage. Ich lasse eigentlich immer die Garage offen, wenn ich mit meinem Daily Driver unterwegs bin. Da stehen vor Kopf nur drei olle Reifen drin und ich bin zu faul, jedesmal das Tor zuzumachen. In meinem Alter.


    Jetzt gibt's hier aber immer mehr Blagen, die auch schon mehrfach die Reifen umgeschmissen haben. Denen haben die Eltern wohl nicht beigebracht, dass das fremdes Eigentum ist blah blah blah. Wenn die sich jetzt mal da drin einsperren, bin ich dann haftbar für irgendwas?

  • Rechtlich fundiert weiß ich das nicht, aber geh einfach davon aus, dass wir in Deutscheland sind. Das bedeutet, dass grundsätzlich IMMER, wenn sich jemand durch eigene Dummheit ein Leid zufügt, ein anderer dafür verantwortlich sein muss. Das steht so im Grundgesetz ^^


    Wie das im Ernstfall ausgehen würde ahne ich nicht, aber den damit verbundenen Ärger würde ich mir doch lieber ersparen.

  • ...Jetzt gibt's hier aber immer mehr Blagen, die auch schon mehrfach die Reifen umgeschmissen haben.

    uwe - ganz einfaches (gegen-)mittel: lass' die ollen pellen einfach liegen...somit hat sich das
    wenn die zuviel zeit haben stellen sie dann vielleicht die liegenden pellen auf !?


    gruß
    jürgen

  • Ich denke ein freundliches Wort an die Eltern der Kinder und evtl so ein Schild und der Fürsorgepflicht deinerseits ist genüge getan worden.


  • das schild genügt eben nicht. in deutscheland hat die polizei das recht dirn strafzettel zu verpassen weil dein auto nicht abgeschlossen ist....auch bei cabrio! sie können dich zwingen den karren abzuschliessen. da bin ich definitiv sicher. kam letztens ein bericht. wegen verführung zur straftat oder so...
    und wenn das beim ottomobil schon so streng ist dan kann ich mit denken wie das erst bei nem haus aussieht.....

  • das schild genügt eben nicht. in deutscheland hat die polizei das recht dirn strafzettel zu verpassen weil dein auto nicht abgeschlossen ist....auch bei cabrio! sie können dich zwingen den karren abzuschliessen. da bin ich definitiv sicher. kam letztens ein bericht. wegen verführung zur straftat oder so...
    und wenn das beim ottomobil schon so streng ist dan kann ich mit denken wie das erst bei nem haus aussieht.....


    das absperren bezieht sich auf "diebstahlschutz"


    und selbst einsperren in garage
    stell wasser rein,dann können sie nicht verdursten

  • Eltern haften nie für ihre Kinder, sonst gäbe es schon lange keine mehr...
    Betrachte die Sachen in deiner Garage wie dein Auto auf der Straße.
    Sicherst du es nicht ab (Handbremse) und es kommt dadurch jemand zu Schaden, dann bist du der Dumme. :michi:

  • Kinder sind Kinder...Gefahren können sie nicht wirklich erkennen.
    Mach die Garage zu, und gut.


    Du warst auch mal ein Kind!!!


    Wenn ich Schilder sehe, wie z.Bsp.: "Ballspielen im Hof verboten" könnt ich brechen. :cursing:

  • Ich gehe mal davon aus, dass Du die Garage gemietet hast, oder der Besitzer bist.


    Das Hausrecht umfasst die Befugnis frei darüber zu entscheiden, wem der Zutritt zu einer Örtlichkeit gestattet und wem er verwehrt wird. Es beruht auf dem Grundstückseigentum oder -besitz (§§ 858ff., 903, 1004 BGB). Das Hausrecht schließt das Recht ein, den Zutritt nur zu bestimmten Zwecken zu erlauben und die Einhaltung dieser Zwecke mittels eines Hausverbots durchzusetzen.[1]


    Das Hausrecht ist in Deutschland vor allem mit dem Begriff Hausfrieden und der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 Grundgesetz verbunden. Das Hausrecht gilt auch für gewerblich/beruflich genutzte Grundstücke, so etwa auch bei einem Gasthaus. Der Hausherr ist befugt, ein Hausverbot auszusprechen und notfalls mit Gewalt (Notwehr, § 32 StGB) durchzusetzen. Wird gegen ein Hausverbot verstoßen, liegt Hausfriedensbruch vor (§ 123 StGB).


    Warum solltest Du für jemanden haften, der nicht in die Garage darf. Also, Verbotsschild aufstellen und gut ist.

  • lol, dani,
    ich halt mich jetzt mal zurück, damit mo nicht später wieder völlig zu Recht meine Beiträge in diesem Fred kritisiert.
    Aber das finde ich echt unterirdisch.
    Bist du tatsächlich so?
    Und davon ab, glaube ich als Nicht-Jurist, dass das voll am Problem vorbeigeht. :irre:

  • Ich war als Kind ganz schön gut drauf, ich hätte dir in die offene Garage gekackt. Ernsthaft.
    Das Schild und/oder die offene Tür zieht doch Kinder magisch an.


    In meinem Hof ist Ballspielen auch verboten, ich hasse Kinder!

  • Woaaar...wenn ich das Kind wäre...Tor zu hauen...irgendwie versuchen zu zuschließen. Und dann das Schloß mit Kleber oder Kaugummi zu kleben. Was für ein Fest :rock:

  • was seid ihr alle immer auf krawall gebürstet...
    meine güte, geht inne asikneipe und pöbelt´n bißchen rum, eventuell gibt´s da dann ja das wunschkonzert oder wenigstens ´ne nette kasperklatsche.



    bunkie möchte gerne fundiert wissen ob ihm jemand was kann wenn er seine garage offen läßt und ihr brecht hier diskussionen vom zaun daß mann nur noch staunen kann.



    verbote sind der tod, jedoch auch des deutschen liebstes kind, außer er selber muß sich daran halten.


    und ab jetzt zur frage passende antworten bitte! oder schreibt´s in ein anderes forum, scopioszene oder sowas, da paßt das dann bestimmt hin

  • Ich kenn das auch nicht anders. Aber was passieren würde, wenn die lieben Kleinen es schaffen würden, dass das Tor mit Schwung herunterkommt, darüber habe ich mir nie Gedanken gemacht. Lag vielleicht auch daran, dass es dort zu der Zeit keine kleinen Kinder gab.


    Die Verletzungsgefahr für Kinderhände, die von dem Tormechanismus ausgehen könnte, sollte aber die rechtlichen Überlegungen zweitrangig machen.

  • Ein entfernter Verwandter von mir ist dabei im Grundschulalter ums Leben gekommen. Hat sich den Hals abgeklemmt. Bunkie, mach das Tor zu. Du willst für sowas nicht verantwortlich sein!!!!!

  • Kinder sind doof. (ich hab selber welche, ich darf das sagen.) Diese doofen Kinder machen Sachen, für die sie selbst dann nicht verantwortlich sein wollen. Da sagt der Staat recht eindeutig: recht habt ihr, für euch sind eure Eltern verantwortlich. Aber nur in Sichtweite.
    Da nun die Alten der Plagen hoffentlich nicht mitmachen, sind sie fein raus. Du darfst gern an Ihre Stelle treten. Oder einfach das Tor zu machen. Das stimmt schon so. Ausserdem musst du jetzt das Tor sowieso zumachen. Im Bewusstsein, was da alles schlimmes passieren kann, kannst du das eh nicht mehr offenlassen. Selbst Schuld, hätteste mal nicht gefragt.

  • noch ein konstruktiver vorschlag: falls es da ne steckdose in der garage gibt, kauf dir für 150 euro nen elektrischen torantrieb mit fernbedienung. beste investition überhaupt.

  • Mann, Mann, Mann....


    Bitte mal die Frage vom Uwe lesen und nicht in irgendwelche moralischen Diskussionen einsteigen.


    Ich war selber mal ein Kind, habe Kinder und mag Kinder. Eltern erziehen Ihre Kinder, manche mehr, manche weniger.
    Kinder kann man auch nicht in Watte packen und sollte man auch nicht. Nur so am Rande...

  • Mal so ne rechtliche Frage. Ich lasse eigentlich immer die Garage offen, wenn ich mit meinem Daily Driver unterwegs bin.
    Jetzt gibt's hier aber immer mehr Blagen,.. Wenn die sich jetzt mal da drin einsperren, bin ich dann haftbar für irgendwas?


    Das war doch die eigentliche Frage?!
    Und ich bleibe dabei, dein Gesetzesauszug geht am Thema vorbei. Er fragt wegen Kindern. Wenn einem von denen das passiert, was einem Verwandten von Joosi passiert ist, hat er Ärger.
    Von Moral sprech ich dabei gar nicht.


  • Das war doch die eigentliche Frage?!
    Und ich bleibe dabei, dein Gesetzesauszug geht am Thema vorbei. Er fragt wegen Kindern. Wenn einem von denen das passiert, was einem Verwandten von Joosi passiert ist, hat er Ärger.
    Von Moral sprech ich dabei gar nicht.


    Wenn jemand bei Dir zu Hause einbricht! die Treppe runterfällt und sich ein Bein bricht, musst Du dann dafür haften?

  • O.K. zum mitschreiben:


    Du wirst hafbar gemacht werden. Wenn sich auf deinem Grund und Boden ein Kind verletzt, weil du deine Tür nicht zugemacht hast, fasst dir irgendjemand sicher dafür an den Po. Das ist so sicher wie das Ahmen in der Kirche.

  • Dani: Es geht nicht um Einbruch. Das ist Vorsatz mit Gewaltanwendung.
    Es geht um Kinder, die irgendwas blödes machen, weil ihre Eltern grad mal nicht hinter ihnen stehen.
    Steht in der Garage auch noch Verdünnung in ner Colaflasche, biste ganz dran.

  • O.K. zum mitschreiben:


    Du wirst hafbar gemacht werden. Wenn sich auf deinem Grund und Boden ein Kind verletzt, weil du deine Tür nicht zugemacht hast, fasst dir irgendjemand sicher dafür an den Po. Das ist so sicher wie das Ahmen in der Kirche.


    Wenn mein Kind auf dem Fahrradweg gegen ein Verkehrsschild fährt, kann ich dann die Stadt haftbar machen..

  • Wenn das Schild auf dem Radweg steht, wäre das ein Fall, um den sich sicher jeder Rechtsanwalt reißen würde.

  • ja. da ham die buben recht... du WIRST haftbar gemacht werden...ob s dir gefällt...glaub nicht.
    irgendeiner is immer da einen unschuldigen hängen will...