Heidelberger Kurzzeitkennzeichen ( HD - 04.... Kennzeichen )

  • Tach zusammen. Wie ihr ja sicher alle wißt, besteht schon seit längerem die Möglichkeit an diversen Tankstellen oder sonstigen "Schilderbuden" sog. Heidelberger Kurzzeitkennzeichen ( HD - 04..... ) für Probe - Prüfungs- oder Überführungsfahrten zu kaufen. Auch im Internet ist dieses zum Teil möglich. Die Kennzeichen sind dann insgesamt 5 Tage gültig. Aus sicherer Quelle weiß ich jetzt, daß zumindest hier im Kölner Raum seitens der Polizei "gnadenlos" :uwe: dagegen vorgegangen wird. D.h. das Auto wird stillgelegt, Kennzeichen und roter Fahrzeugschein werden eingezogen, die Weiterfahrt wird untersagt und es gibt ne Anzeige ( wobei der Führer erst mal nur Zeuge im Strafverfahren ist ). Ist aber trotzdem ärgerlich, je nach dem wann und wo die Fahrt dann zu Ende ist. Das Geld für die Kennzeichen ist dann auch futsch !!!


    Nur mal so als kleiner Tipp am Rande von nem kölschen Schutzmann !!!

  • naja, die dinger werden fortlaufend ausgegeben. und das amt wird kaum im voraus gestempelte schilder rausgeben, schon garnicht unbezahlt...

  • Als echter "Heidelberger Bürger" bekomme ich natürlich auch ein HD - Kennzeichen , wenn ich zum "Amt" gehe. Die sind dann auch ordnungsgemäß ausgegeben !!!
    Hier geht es aber um den Deutschland weiten gewerbsmässigen Verkauf dieser Kennzeichen durch "Zwischenhändler und - halter " wo sich der tatsächliche Halter dann so gut wie nicht mehr ermitteln läßt. Bis vor kurzem sind die Dinger noch zu Tausenden in ganz Deutschland verkauft worden. Da hat man jetzt gerichtlicherseits einen Riegel vorgeschoben.


    Grüße aus Köln.

  • und wie funktioniert das?
    geht da einer in hd aufs amt und kauft pro tag 100 kkz?
    und dann versucht er sie auf gut glück weiter zu verkaufen?

  • Du bist schon nahe dran !! Aber mehr darf ich Dir nicht verraten, sonst müßte ich Dich danach sofort töten !!! Spaß beiseite , im Großen und Ganzen läuft es tatsächlich so ab !

  • Da fallen mir spontan noch zwei andere Zulassungsbehörden ein die sowas machen. Also zumindest gibts bei den "Schilderhändlern" nicht nur die HD Kennzeichen. :uwe:

  • auf nachfrage bei der der polizei:


    die kennzeichen sind nach wie vor gültig und dürfen NICHT eingezogen werden, insofern kein straftatbestand seitens des fahrers/halters vorliegt, da es sich um nach dem gesetz ordnungsgemäss ausgegebene kennzeichen handelt.
    das treiben gefällt denen zwar nicht, ist aber rechtlich einwandfrei.
    ich hol kzkz auch ab und zu in offenbach, wenn ich übers we welche brauche.

  • Das stimmt leider nicht ! Da sind die Kollegen in Gießen nicht auf dem neuesten Stand !! Ich bin, wie schon beschrieben, bei der Kölner Polizei und wir haben seit knapp 2 Wochen die strikte Anweisung so zu verfahren. Dann fahr mal mit Deinen Kennzeichen bloß nicht durch Köln !!!

  • Anders ist gar kein Ausdruck...
    Ich wohne seit letztem Herbst am Barbarossaplatz und die letzten sechs Tage waren defintiv die schrecklichsten meines Lebens. So asozial sind die Leute nicht am Wacken, nichtmal am Straßenstrich in Barcelona, ich würde fast behaupten nirgendwo auf dieser Welt.

  • Waren mir noch net b.kannt, diese Machenschaften. Aber dann wunderts mich auch der andere Fred weit weniger, in dems letztens um die KZKausgabeverweigerung gingtete

  • @ thorsten: aufgrund welcher rechtlicher grundlage geht die kölner polizei gegen die fahrer der wagen vor, insofern das fahrzeug technisch einwandfrei, amtlich zugelassen und versichert ist sowie der fahrer einen gültigen führerschein besitzt?


    gefragt hab ich übrigends bei der zuständigen polizeidienststelle offenbach. :michi:


    und vor 30 minuten beim anwalt.


    wie gesagt, ich hab die dinger selber ab und zu.

  • mich würde das auch intereziert


    also wenn das richtig verstanden habe geht das um kz die man nicht selber geholt ???


    aber teilweise werden doch von autohäudern kurzeitkennzeichen zum nach hause fahren angeboten ist das auch illegal ???


    MFG RON

  • So, nochmal zur Info...was ist der Unterschied zu KzKz die ich normal auf der Zulassung hole?


    Bekomme ich die z.B. auch zu Öffnungszeiten wo das Amt zu hat?


    Bar Kohle hinlegen, Schilder mitnehmen?


    Ich versteh's nicht.......

  • Dennis: die angefragte "Rechtsgrundlage" wird auch in diesem Fall - wie in meinem kürzlich eröffneten thread - nicht/oder nur teilweise vorhanden sein. irgendein übereifriger sich seeehr weit aus dem fenster lehnender amtsschimmel wiehert dann mal wieder eine "anweisung" an seine jockeys hinaus...


    edit an nich: muss ja meinem amtsschimmel noch schreiben, dass er sich auf sehr dünnem eis bewegt :wickie:

  • Morgen Männer !!!


    Dies ist jetzt mein letzter Versuch , euch vor Schaden und unnötigen Kosten zu bewahren !


    Ich rede und schreibe hier ausdrücklich nur von Heidelberger Kurzzeitkennzeichen ( HD - 04 ..... )
    Die Zulassungsstelle des Straßenverkehrsamtes Heidelberg – insbesondere die Außenstelle XXXXX – gibt monatlich ca. 15.000 Kurzzeitkennzeichen aus, davon den weitaus größten Teil an die Firma XXXXXX, die ihren Bedarf nicht im Einzelfall, sondern mit der geschäftlichen Tätigkeit (Fahrzeugüberführungen) begründet. Die Versicherung der Fahrzeuge ist bisher nicht geklärt.


    Ein erheblicher Teil dieser Kennzeichen wird jedoch über Zwischenhändler bundesweit und im benachbarten Ausland weiter vertrieben, ohne dass die in § 22a StVG vorgeschriebene vorherige Anzeige des Halterwechsels beim Straßenverkehrsamt erfolgt.


    Es ist bekannt, dass der Erwerb dieser Kennzeichen von Personen bevorzugt wird, die das Identifizieren als Halter/Fahrzeugführer verhindern möchten.


    Der 4. Strafsenat des Oberlandesgericht München hat am 12.01.2011 unter dem AZ: 4StRR 171/10 für rechtskräftig befunden, daß es sich dabei um eine strafbare Handlung nach § 22a StVG handelt.


    Maßnahmen der Kölner Polizei ab 24.02.2011



    Sicherstellung von:


    - Kennzeichenschildern , Versicherungsnachweis, sowie roter Fahrzeugschein als Beweismittel , Untersagung der Weiterfahrt


    Fertigung einer Strafanzeige gegen den eingetragenen Halter, wegen des Verstoßes gegen §22a StVG


    Der Fahrzeugführer ist Zeuge im Strafverfahren.


    So, wer jetzt immer noch meint, er müsse sich HD - Kennzeichen an irgend einer Tanke oder in einem Hinterhof kaufen, dem ist nicht mehr zu helfen.


    Sagt nicht, ich hätte euch nicht gewarnt !!!


    Gruß aus der wunderschönen Stadt Köln !!!!

  • moin moin...


    bin ich zu naiv!?


    der fisch stinkt doch am kopf...WARUM kann/darf denn "Die Zulassungsstelle des Straßenverkehrsamtes Heidelberg – insbesondere die Außenstelle XXXXX" bei diesem bekannten sachverhalt "monatlich ca. 15000" - in worten: fünfzehntausend - kzk ausgeben !?!?!?

    Einmal editiert, zuletzt von jawolf30 ()

  • tätern muss immer ausreichend zeit zur flucht oder zur änderung ihrer strategie gegeben werden. außerdem kann in dieser zeit schonmal ihr rechtsbeistand vorarbeiten und beweismittel rechtssicher "angepasst" werden ;-)

  • der straftatbestand liegt aber nur dann vor, wenn, wie zugegebenermassen schon oft gesehen, fahrzeuge nur mit diesen kennzeichen bewegt werden um sie nicht regulär zulassen zu müssen bzw wollen. eben zur verschleierung des halters.


    kaufe ich ein fahrzeug und habe gültigen kaufvertrag etc. hat die polizei nicht das recht, die kennzeichen einzuziehen. fertig. und der halterwechsel der kzkz kann bei uns online erfolgen.ne sache von 2 minuten. hab das auch immer brav gemacht, auch wenn eigene kzkz(gi-04xxx) auf nem verkauften auto waren.
    so stehts übrigends auch im urteil.
    ;)


    die polizei darf nur dann die kennzeichen einziehen, wenn konkreter missbrauchsverdacht vorliegt.alle nutzuer dieser kennzeichen pauschal als straftäter anzusehen darf auch die kölner polizei nicht. wenn bei euch der erste geschädigte ne diestaufsichtsbeschwerde einlegt, is die kacke am dampfen. :laugh:

  • Häh?
    Ich bestelle hier die Versicherung online (auf meinen Namen) und danach bestelle ich hier die Schilder online (auf meinen Namen).
    Wo soll das Problem sein?
    Mir isses doch scheißegal, wo die Schilder herkommen. Ich steh auf der Versicherung und im Schein.
    Ich finde den Service einfach nur gut. Und im Falle einer Kontrolle kann ich doch alles nachweisen.
    Dafür zahl ich gerne mehr und muss nicht aufm Amt rumhocken.

  • Häh?
    Ich bestelle hier die Versicherung online (auf meinen Namen) und danach bestelle ich hier die Schilder online (auf meinen Namen).
    Wo soll das Problem sein?
    Mir isses doch scheißegal, wo die Schilder herkommen. Ich steh auf der Versicherung und im Schein.
    Ich finde den Service einfach nur gut. Und im Falle einer Kontrolle kann ich doch alles nachweisen.
    Dafür zahl ich gerne mehr und muss nicht aufm Amt rumhocken.

    Ich verstehe es so: Die SVA GmbH ist nicht das Strassenverkehrsamt von HD oder sonstwo, sondern einfach nur ein Unternehmer. Aufgrund eines merkwürdigen Deals druckt der die rosa Fahrzeugscheine mit Deinem Namen drin und schickt Dir die Platten. ABER gegenüber dem echten StVA HD ist der Unternehmer als Kennzeichennutzer eingetragen und nicht der ahnungslose Erwerber.


    :uwe: Nur weil man auf irgendeinem Internetportal seine Daten einträgt, ist das noch lange kein amtlicher Vorgang.


    Bei einer polizeilichen Halterabfrage wird der Name des Unternehmers erscheinen und nicht der des Kennzeichennutzers. Genauso wie eine Arschkarte sind auch KfZ-Kennzeichen nicht einfach übertragbar. :scheissepiek:

  • ich verleih immer wibkes 07er für nen fuffi am wochenende an straftäter.
    klappt gut bisher.

  • Was mich mal interessieren würde :
    Wenn ein in HD lebender Mensch sich dort beim Straßenverkehrsamt KZKZ holt, sich dann in einen Zug setzt um in Köln ein Auto zu kaufen und an dieses dann seine mitgebrachten KZKZ schraubt, mit welcher Berechtigung untersagt die Polizei ihm dann die Weiterfahrt ?
    Und wer kommt ggf. für entstehende Kosten (abschleppen eines nicht zugelassenen KFZ aus öffentlichem Verkehrsraum, Rückfahrt mit Zug, zweite Anreise mit Zug, zweiter Satz KZKZ .....) auf ?