Heidelberger Kurzzeitkennzeichen ( HD - 04.... Kennzeichen )

  • Tach zusammen. Wie ihr ja sicher alle wißt, besteht schon seit längerem die Möglichkeit an diversen Tankstellen oder sonstigen "Schilderbuden" sog. Heidelberger Kurzzeitkennzeichen ( HD - 04..... ) für Probe - Prüfungs- oder Überführungsfahrten zu kaufen. Auch im Internet ist dieses zum Teil möglich. Die Kennzeichen sind dann insgesamt 5 Tage gültig. Aus sicherer Quelle weiß ich jetzt, daß zumindest hier im Kölner Raum seitens der Polizei "gnadenlos" :uwe: dagegen vorgegangen wird. D.h. das Auto wird stillgelegt, Kennzeichen und roter Fahrzeugschein werden eingezogen, die Weiterfahrt wird untersagt und es gibt ne Anzeige ( wobei der Führer erst mal nur Zeuge im Strafverfahren ist ). Ist aber trotzdem ärgerlich, je nach dem wann und wo die Fahrt dann zu Ende ist. Das Geld für die Kennzeichen ist dann auch futsch !!!


    Nur mal so als kleiner Tipp am Rande von nem kölschen Schutzmann !!!

  • naja, die dinger werden fortlaufend ausgegeben. und das amt wird kaum im voraus gestempelte schilder rausgeben, schon garnicht unbezahlt...

  • Als echter "Heidelberger Bürger" bekomme ich natürlich auch ein HD - Kennzeichen , wenn ich zum "Amt" gehe. Die sind dann auch ordnungsgemäß ausgegeben !!!
    Hier geht es aber um den Deutschland weiten gewerbsmässigen Verkauf dieser Kennzeichen durch "Zwischenhändler und - halter " wo sich der tatsächliche Halter dann so gut wie nicht mehr ermitteln läßt. Bis vor kurzem sind die Dinger noch zu Tausenden in ganz Deutschland verkauft worden. Da hat man jetzt gerichtlicherseits einen Riegel vorgeschoben.


    Grüße aus Köln.

  • und wie funktioniert das?
    geht da einer in hd aufs amt und kauft pro tag 100 kkz?
    und dann versucht er sie auf gut glück weiter zu verkaufen?

  • Du bist schon nahe dran !! Aber mehr darf ich Dir nicht verraten, sonst müßte ich Dich danach sofort töten !!! Spaß beiseite , im Großen und Ganzen läuft es tatsächlich so ab !

  • Da fallen mir spontan noch zwei andere Zulassungsbehörden ein die sowas machen. Also zumindest gibts bei den "Schilderhändlern" nicht nur die HD Kennzeichen. :uwe:

  • auf nachfrage bei der der polizei:


    die kennzeichen sind nach wie vor gültig und dürfen NICHT eingezogen werden, insofern kein straftatbestand seitens des fahrers/halters vorliegt, da es sich um nach dem gesetz ordnungsgemäss ausgegebene kennzeichen handelt.
    das treiben gefällt denen zwar nicht, ist aber rechtlich einwandfrei.
    ich hol kzkz auch ab und zu in offenbach, wenn ich übers we welche brauche.

  • Das stimmt leider nicht ! Da sind die Kollegen in Gießen nicht auf dem neuesten Stand !! Ich bin, wie schon beschrieben, bei der Kölner Polizei und wir haben seit knapp 2 Wochen die strikte Anweisung so zu verfahren. Dann fahr mal mit Deinen Kennzeichen bloß nicht durch Köln !!!

  • Anders ist gar kein Ausdruck...
    Ich wohne seit letztem Herbst am Barbarossaplatz und die letzten sechs Tage waren defintiv die schrecklichsten meines Lebens. So asozial sind die Leute nicht am Wacken, nichtmal am Straßenstrich in Barcelona, ich würde fast behaupten nirgendwo auf dieser Welt.

  • Waren mir noch net b.kannt, diese Machenschaften. Aber dann wunderts mich auch der andere Fred weit weniger, in dems letztens um die KZKausgabeverweigerung gingtete

  • @ thorsten: aufgrund welcher rechtlicher grundlage geht die kölner polizei gegen die fahrer der wagen vor, insofern das fahrzeug technisch einwandfrei, amtlich zugelassen und versichert ist sowie der fahrer einen gültigen führerschein besitzt?


    gefragt hab ich übrigends bei der zuständigen polizeidienststelle offenbach. :michi:


    und vor 30 minuten beim anwalt.


    wie gesagt, ich hab die dinger selber ab und zu.

  • mich würde das auch intereziert


    also wenn das richtig verstanden habe geht das um kz die man nicht selber geholt ???


    aber teilweise werden doch von autohäudern kurzeitkennzeichen zum nach hause fahren angeboten ist das auch illegal ???


    MFG RON

  • So, nochmal zur Info...was ist der Unterschied zu KzKz die ich normal auf der Zulassung hole?


    Bekomme ich die z.B. auch zu Öffnungszeiten wo das Amt zu hat?


    Bar Kohle hinlegen, Schilder mitnehmen?


    Ich versteh's nicht.......

  • Dennis: die angefragte "Rechtsgrundlage" wird auch in diesem Fall - wie in meinem kürzlich eröffneten thread - nicht/oder nur teilweise vorhanden sein. irgendein übereifriger sich seeehr weit aus dem fenster lehnender amtsschimmel wiehert dann mal wieder eine "anweisung" an seine jockeys hinaus...


    edit an nich: muss ja meinem amtsschimmel noch schreiben, dass er sich auf sehr dünnem eis bewegt :wickie:

  • Morgen Männer !!!


    Dies ist jetzt mein letzter Versuch , euch vor Schaden und unnötigen Kosten zu bewahren !


    Ich rede und schreibe hier ausdrücklich nur von Heidelberger Kurzzeitkennzeichen ( HD - 04 ..... )
    Die Zulassungsstelle des Straßenverkehrsamtes Heidelberg – insbesondere die Außenstelle XXXXX – gibt monatlich ca. 15.000 Kurzzeitkennzeichen aus, davon den weitaus größten Teil an die Firma XXXXXX, die ihren Bedarf nicht im Einzelfall, sondern mit der geschäftlichen Tätigkeit (Fahrzeugüberführungen) begründet. Die Versicherung der Fahrzeuge ist bisher nicht geklärt.


    Ein erheblicher Teil dieser Kennzeichen wird jedoch über Zwischenhändler bundesweit und im benachbarten Ausland weiter vertrieben, ohne dass die in § 22a StVG vorgeschriebene vorherige Anzeige des Halterwechsels beim Straßenverkehrsamt erfolgt.


    Es ist bekannt, dass der Erwerb dieser Kennzeichen von Personen bevorzugt wird, die das Identifizieren als Halter/Fahrzeugführer verhindern möchten.


    Der 4. Strafsenat des Oberlandesgericht München hat am 12.01.2011 unter dem AZ: 4StRR 171/10 für rechtskräftig befunden, daß es sich dabei um eine strafbare Handlung nach § 22a StVG handelt.


    Maßnahmen der Kölner Polizei ab 24.02.2011



    Sicherstellung von:


    - Kennzeichenschildern , Versicherungsnachweis, sowie roter Fahrzeugschein als Beweismittel , Untersagung der Weiterfahrt


    Fertigung einer Strafanzeige gegen den eingetragenen Halter, wegen des Verstoßes gegen §22a StVG


    Der Fahrzeugführer ist Zeuge im Strafverfahren.


    So, wer jetzt immer noch meint, er müsse sich HD - Kennzeichen an irgend einer Tanke oder in einem Hinterhof kaufen, dem ist nicht mehr zu helfen.


    Sagt nicht, ich hätte euch nicht gewarnt !!!


    Gruß aus der wunderschönen Stadt Köln !!!!