Gutachten , Unterlagen Knudsen mit 2.8l und 5 Gang

  • Guten Abend zusammen, ich bin neu hier und seit kurzem ein stolzer Besitzer von einem MK1 Taunus BJ.1972 ex 1,6l. Verbaut ist jetzt angeblich ein 2,8l 5Gang aus dem Granada. Der Taunus ist seit 1996 mit einer 07er Nummer ab und an bewegt worden. In den nächsten Tage will ich mal zum TÜV fahren um alles legal zu machen. Leider habe ich zu dem Auto nur den alten Brief und einen Zündschlüssel.

    Würde mich freuen wenn mir jemand etwas zukommen lässt, dass ich nicht mit leeren Händen beim TÜV stehe. Danke.

  • moin, wenn du noch nicht mal selbst genau weißt ob und was verbaut ist, soll dann der Prüfer Rätselraten? Ohne dem Prüfer den istzustand zu erklären und die Nachweise vorzulegen wird wohl eher schwierig.

  • Da gebe ich OnkelB recht, du solltest erstmal wissen was du da hast, den 2,8 er einzutragen ist nicht so einfach ! hast du denn die richtige Hinterachse drin? und auch die Innenbelüfteten Scheiben ? sowie den Bremskraftregulierer ? ohne das konnte ich meinen nicht eintragen und eine Briefkopie hilft auch nicht viel in den meisten fällen.

  • C ist aber auch interessant. Die beiden Buchstaben und die fünfstellige Zahl entsprechen der Fgst-# des Spenderfahrzeugs. Dabei geben die Buchstaben das Baujahr an und die Zahl ist einfach fortlaufend.

    Das ist relevant für die H-Fähigkeit und den Zehnjahreszeitraum.

  • Kann man aber auch über das Gussdatum nahe dem Verteiler feststellen. Der Motor ist ja meist älter als es das Fahrzeug laut Fahrgestellnummer wäre, ist hier dann ganz nützlich.

  • das macht ja nix.

    dieses forum ist recht aktiv.

    leider sind sowohl suche als auch downloadbereich etwas blöd gestaltet bzw. bedienbar.

    denn eigentlich bietet dieses forum auf alle fragen bereits reichlich antworten, muss man nur finden.

    da das so ist gibts aber auch genug leute hier die das ganze immer wieder gern mit nem neuen durchgehen, eigeninitiative vorausgesetzt.

    besorgt dir n jetzt helf ich mir selbst und/oder n rep. handbuch, stehen viele infos drin.

    werkstatthandbuch gibts hier irgendwo auch zum download.

    ansonsten isses nicht ganz einfach mit dem motor, aber nicht unmöglich.

    zur not besorgst du dir nen 2,3er, dann isses einfacher.

  • Ich muss mich hier mal aus Eigeninteresse einklinken. Wenn wir jetzt mal vernachlässigen, dass man einen willigen Prüfer braucht, warum soll der Rest ein Problem sein?

    - Die Bremse ist bis 180 PS zugelassen, da gibt es doch hier irgendwo ein Gutachten. Ok, man braucht dafür die große Bremse an der Hinterachse.

    - 2.8i gab es irgendwann im Granada oder Capri, also spätestens Anfang der 80er, damit sollte das doch prinzipiell bei den meisten Knudsen in die 10 Jahresregelung fallen, oder?

    Und das mit dem genauen Datum kann man als Kriterium sehen, aber so rein hypothetisch betrachtet hätte sich ja auch ein alter Herr in seinen Knudsen 1. Serie 85 einen neuen 1.6 l Motor als Austausch einbauen lassen (alle ökonomischen und Vernunftaspekte außen vor) - dann wäre das auch nicht mehr H-fähig?

    Mir geht es hier nicht darum, dass hier irgendjemand was falsches gesagt haben soll sondern um das Verständnis, wo die Fallstricke für diese Aktion liegen... :confused

  • Wenn in einen frühen Erstserien-Knudsen mit 1,6, im Jahre 1985 ein 1,6Ltr Austauschmotor eingebaut wurde, ist das keine Änderung. War es vorher ein bsp 2,0Ltr, dann besteht die gleiche Problematik, wie hier beim 2,8Ltr.


    Aus sicherer Quelle weiß ich, daß es schon zum Drama wird, wenn man einen 2,0OHC aus Granada '81 in einen '72er Knudsen mit ehemals 2,0V6 eintragen möchte.

    "Nein, dieser Motor (NEK) ist zu neu."

    Eintragung an sich wäre kein Problem gewesen, aber leider nur mit Glatze.

  • Das Beispiel liegt ja genau in der 10-Jahresfrist. Verstehe ich zwar irgendwie nicht, warum das nicht gehen soll :tina: (insbesondere weil der 2.0 OHC jetzt auch nicht gerade ein technisches Meisterwerk ist, was andere so nicht auch schon in den 70ern gebaut haben), aber dann ist das wohl so :dunno:

  • In den 70ern hatte der 2,0OHC noch 98PS. Später dann 101PS und zuletzt 105PS.

    Vielleicht war es auch politisch. Der ablehnende AAS war der Chef des Prüfingenieurs, der das ganze in die Wege geleitet hatte. Im Prinzip war alles abgesprochen und dann heißt es plötzlich Nein.

  • (Einzel)fälle von Geschisserei,

    vollkommen ärgerlich, aber dennoch einigermaßen unrelevant.

    Bonnie hat auch ewig wieder erwähnt, dass ihr Prüfer auf der zweiflutigen Auspuffanlage bei ihrem Knudsen bestanden hat,

    m.E. komplett alberner Quatsch fern jedem echten Argument, aber nun, so war der Prüfer diesem Verbrauchtfahrzeug gegenüber ansonsten gnädig, also auch wieder irgendwie okay.

    Hat aber ganz generell betrachtet wenig Allgemeingültigkeit, genauso wie die Einzelfallauslegung der Zeitgenossenregel.

    Ebensowenig wie dass es Prüfer gibt die einem einen Motor der laut Kennung ein Einspritzer ist, dennoch als Vergaser eintragen.


    Viele sind Nicht-Woller oder -Könner (manches geht auch einfach nicht), aber sowas geht legal, also sowohl 105PS-OHC, wie auch 2.8er im Knudsen, selbstredend mit H.

  • Das mit dem H ist mir Pups und so ganz legal muss ich für mein Gewissen auch nicht sein. Denke ich schlage den Weg ein, mir einen 2,3l Motor eintragen zu lassen. Ist der 2,8l von außen mit dem 2,3l Motor optisch identisch?