Granada Diesel Neuerwerb

  • COC-Dokumente gab es damals noch nicht und wird dir auch keiner für die alte Schüssel besorgen (können).

    Was Du brauchst ist ein Datenblatt vom TÜV.

  • Eigentlich sollte man zu einem in Deutschland bereits zugelassenen Fahrzeug nichts benötigen, außer Papieren die besagen dass es einem gehört.

    Hilfreich kann ein Brief eines "baugleichen" Autos sein.

  • nach 7 Jahren werden die Daten bei der Zulassungsstelle gelöscht


    Baugleicher Brief hilft mit Sicherheit

  • Moin Fabian.


    Du wirst auf jeden Fall den Brief beim Straßenverkehrsamt aufbieten müssen, das die Polizei es für unbedenklich hält, hilft dir da leider gar nicht weiter. Und wie Moritz schon schrieb, solltest du da einen Besitznachweis vorlegen können. In der Regel wird dann 3 Wochen aufgeboten, also quasi gecheckt das der Brief z.B. nicht als gestohlen gemeldet ist.

    Da die Daten von abgemeldeten Fahrzeugen nach einigen (glaube 10) Jahren gelöscht werden, liegt dem Amt zu dem Wagen nichts mehr vor. Und dann musst du denen was an die Hand geben, wo die auch wissen was in den neuen Brief überhaupt reingedruckt werden muss!

    Ford gibt da laut meinen Erfahrungen so gar keine Hilfe und ich meine das es der deutsche TÜV ist, der deine Fahrgestellnummer entsprechend entschlüsseln und dir die benötigten Unterlagen ausstellen kann. Also irgendwie sowas wie die 'Vollabnahme' früher..


    Habe mich mit dem Thema auch schon oft beschäftigen müssen, aber dann im letzten Moment doch das jeweilige Auto so weiterverkauft. Daher habe ich's noch nie bis zum Ende durchgezogen.:whink


    Gruß

    Benjamin

  • Ich meine 7 Jahre, aber das macht nix, der geneigte Prüf-Ing. sollte dann meines Wissens das erforderliche Gezettel erstellen/ausdrucken mit dem die Zulassungsstelle dir einen neuen Brief ausdruckt.

    Daher ist der Besitzzettel wichtigst

    Und es könnte dem Prüfer helfen (einfach vorab anfragen, wenn einer keinen Bock hat wird es eh nix und wenn einer seinen Job machen will, dann weiß der auch was er gerne dafür hätte) eine Briefkopie vorliegen zu haben, oder auch die Aufschlüssleung des Typenschildes (nicht des Bauschildes) sowie der FIN.

    Wenn man faul ist und Geld genug hat, schreibt man dem TÜV Süd eine e-Mail, die erstellen dir dann ein Datenblatt zu deiner FIN, kostet dich ´nen guten Hunni (~130 hab ich irgendwie dunkel in Erinnerung) und der Herr Prüfer hat es etwas einfacher.

  • Achso, sofern man die Papiere noch hat, ist es inzwischen unerheblich wie lange abgemeldet, hab mit mehr als einem Auto, dass schon über ein Jahrzehnt abgemeldet war, einfach H gemacht und dann angemeldet, nix Vollabnahme o.ä.

  • Ja genau, solange die Papiere noch da sind ist es egal wie lange abgemeldet, das war ja damals auch mal anders.

  • Besitznachweis sprich Kaufvertrag muss vorliegen. Wenn die Ausweisnummer des Verkäufers drin steht, ist das sehr hilfreich.

    Damit gehst Du zum Strassenverkehrsamt und die erzählen Dir, wie es auf der Seite weitergeht. Heutzutage rufst Du dort vermutlich besser an.

    Ansonsten, Karre zum TüV karren, und dort bekommst Du einen Prüfbericht und einen Zettel mit allen für die Zulassung relevanten Daten. Die sind dem Prüfer über sein System zugänglich.

    Sollte da was anderes behauptet werden, leidet der Mann an Motivationsmangel. Allerdings brauchst Du eine Prüfstelle mit aaS. In kleineren Aussenstellen kann das zum Problem werden.

    Auch hier, mach Fotos der beiden Blechschilder auf dem Schlossträger und sprich vorher mit dem TüV.

    Was den Motor angeht, so gilt: wer viel fragt, der bekommt viel Antwort. :whink

  • Hab seinerzeit meinen Sierra, der 12 Jahre abgemeldet war und ich keinerlei Papiere hatte, dem TüV Onkel auf den Hof geschoben, Briefkopie eines Vergleichsfahrzeug hingeworfen, Doku von Ford über die Nachweis des Baudatums und das wars. Den Rest hat der Graukittel gemacht.


    Für die Zulassung braucht es natürlich einen Besitznachweis (in Form eines Kaufvertrags).

  • wenn du das fahrzeug schon ohne papiere gekauft hast, ist eine nachverfolgung der eigentümer nachzuweisen. sprich kaufvertrag oder gar verträge. wenn der vorbesitzer die papiere verschlampt hat dann muss er eigentlich eine eidestattliche versicheurung abgeben. oder dann ggf. das verfahren mit der aufbietung. jenachdem wie gut dein prüfer ist reicht ihm evtl auch hsn und tsn.

  • Kreative könnten auch angeben, den Brief selbst verloren zu haben....:sad:

    An Eides statt, natürlich.


    Weil ja alle Daten bei der Zulassungsstelle gelöscht worden sind, ist auch nicht mehr nachzuvollziehen, wem der Kahn mal gehört hat. Und die polizeiliche Abfrage hat ja schon insoweit keinen Diebstahl ergeben.

  • Danke für all eure Tipps. Wir haben extra einen ausführlichen Kaufvertrag mit Ausweisnummer usw. gemacht um die Eigentumsverhältnisse zu dokumentieren.

    Wir reden hier auch nicht von nem 100.000 Euro Fahrzeug und hoffe, dass die da Kirche im Dorf lassen.

  • Nope.

    Irgendjemand muss erklären, wo der Brief hingekommen ist. Wenn der Verkäufer ihn nicht mehr findet, muss ER das dann mit ner eidesstattlichen Versicherung tun.

    Meiner Erfahrung nach sind die Verkäufer nach Abholen und Erhalt der Kohle da relativ unentspannt. Hab mal nen Motorradrahmen gekauft (wohlgemerkt NUR den Rahmen) und da hatte ich das Drama auch schon. Hatte auch nen schönen Kaufvertrag und alles. Geendet hat es darin, dass ich die Papiere wohl auf dem Fahrzeugdach hatte liegen lassen und losgefahren bin, ich Schussel ....

  • War das nicht der Granada der mal irgendwo sichergestellt wurde und aus einer Polizeiauktion kam?

    Bei sowas ist das Eigentumsverhältnis ja recht gut nachzuweisen, auch in dem Fall das irgendwer plötzlich mit dem Brief wedelt und sein Auto wiederhaben möchte.

  • das Auto wurde bereits öfters angeboten, der ursprüngliche Verkäufer ist auch hier im Forum unterwegs, er selbst hatte bereits nichts für das Auto


    So n kleiner Brief ist auch schnell mal verloren....

  • Wenn der Verkäufer ihn nicht mehr findet, muss ER das dann mit ner eidesstattlichen Versicherung tun.

    nein. in dem fall steht dann im kaufvertrag, dass das fahrzeug ohne papiere ge- bzw. verkauft wurde.

    wenn das nicht vermerkt ist oder bei einem mündlichen vertrag, musst DU das erklären und die versicherung abgeben.

    und dafür dann auch die gebühr bezahlen. das geld kann man sich also sparen.


    14 tage lang hat dann jeder zeit anspruch auf das fahrzeug anzumelden und mit den papieren zu winken.


    am besten macht man das übrigens, bevor man zig tausende in die karre steckt... :uglyrolleyes:

  • Ich habe mal einen Anhänger gekauft bei dem der Vorbesitzer den Brief verloren hatte.

    Der war sogar noch angemeldet.

    Trotz Vermerk im Kaufvertrag wurde ich am Amt wieder weggeschickt und musste beim Vorbesitzer betteln das er sich jetzt noch mit dem Ämtern auseinandersetzt.

  • Trotz Vermerk im Kaufvertrag wurde ich am Amt wieder weggeschickt und musste beim Vorbesitzer betteln das er sich jetzt noch mit dem Ämtern auseinandersetzt.

    Genau das! Ich hab halt den Brief bei Abholung verloren. Ich war schuld und somit war ICH gefordert, die eidesstattliche Erklärung abzugeben.


    Wenn du im Kaufvertrag vermerkt hast, dass der Verkäufer schon keinen Brief hatte, musst du betteln ....

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