Allgemeine Tachofrage. ....

  • Ich suche mir im Netz gerade einen Wolf , finde aber keine Antwort, nur Antworten zur Tachoabweichung.

    Ich weiss dass es eine gesetzliche Regelung gibt, die besagt wieviel ein Tacho (in diesem Fall bei Motorrädern) theoretisch zuviel anzeigen können müsste.

    Also Tachoskala = Höchstgeschwindigkeit plus x %.

    Wieviel ist x?

    Danke.

  • Ich glaube, er meint es in der Art. Auto fährt 180, also muss der Tacho bis 220 gehen.


    EDIT: Finde da auch überhaupt nichts. Der Tüv sollte es wissen.

    Einmal editiert, zuletzt von TufkaP ()

  • Dieses Thema habe ich gerade auch mit dem Stempler meines Vertrauens, wegen der neuen, größeren Räder. Die Abweichung der technischen Maße, inkl. Tachoabweichung, bei Umbau dessen, darf für eine normale Abnahme nach Paragraph 21 maximal 2% betragen. Alles darüber hinaus bedarf einer Typenprüfung.

  • Habe die Frage gerade falsch verstanden. Vergesst was ich da eben abgesondert habe.

  • Ich war kurzzeitig echt motiviert, hier eine hilfreiche Antwort zu geben...





    aber sie machen es uns echt nicht leicht... das hätte doch da einfach mal drin stehen können.


    Vielleicht denke ich am Mittwoch daran, unseren Tüvprüfer zu danach zu fragen.

  • Ich behaupte Mal, dass wenn es in der fzvo und der StVZO nicht drin steht, ist es nicht definiert. Wobei es mir komisch vorkommt. Denn dann könnte ich an meine tl1000 einen Mofatacho machen.


    :biggrin Der Bock rennt fast 300, aber der Tacho geht nur bis 60. Die Diskussion mit dem Stempler möchte ich mitbekommen:festedruff:

  • Den x wert kenn ich auch nicht genau, es gibt ihn aber nur für voreilend. Bedeutet der Tacho darf schneller anzeigen bis zu x% aber langsamer zu 0%.

  • Hier werden zwei Themen vermischt:

    1. Tachoabweichung zur tatsächlichen Geschwindigkeit

    Ein Tacho darf auf keinen Fall zu wenig anzeigen.

    Deshalb haben die Tachos immer „Reserve“, nach EU Vorgabe von 1991 max 10% + 4km/h


    2. Tachoskala zu tatsächlicher Vmax

    Hier scheint es keine Regelung zu geben, warum auch?

    Kosteneffekte durch Vereinheitlichung und Marketing sind hier wohl die Treiber


    Steht

  • Aber was ist mit Rückenwind, bergab, Rallyestreifen, bunte Bremssättel, Super Plus mit Bleizusatz, Reifen auf 4 Bar Gang raus und Rollen lassen?

  • Hotzenplotz hat Recht.

    Hab grad nachgesehen:

    Meine Honda hat laut Papieren vmax=200km/h und Tacho bis 220km/h

    Ich habe noch nie gehört, dass der Tacho mehr als die Höchstgeschwindigkeit anzeigen können muss. Aber logischerweise darf die Skala nicht darunter enden, sonst macht ja der Tacho keinen Sinn.

    Obs bei so einer Selbsverständlichkeit überhaupt ne Vorschrift gibt? Möglich wärs in Deutschland schon.

  • Könnte sich um den vorgeschriebenen min.-Wert handeln. Meine Susi hat V-Max. 250 eingetragen, der Tacho aber geht bis 300.

  • wir haben als Stifte in der DDR immer bei den Westautos durch die Scheibe geguckt: Boh, der Tacho geht bis 220!

    Selbst , wenns nur ein 1300er war. :thumbsup:

  • Ein Tacho muss nichtmal die eingetragene Vmax anzeigen können... Bei 299 Klamotten hört die Tachoanzeige bei den modernen Wuthockern eh auf. Ich hab mal gehört, dass die Abweichung nur bis 130 eingehalten werden muss, danach isses angeblich nicht definiert.


    Und zur Tachoabweichung: Bei der TL wird das elektronisch abgegriffen und ist ohne tricksen nicht zu verändern. Mehr als die zugelassene Abweichung des Abrollumfangs wird da kaum zu beurteilen sein. Im Zweifelsfall darfst Du Dir aber einen Sigma-Fahrradtacho auf die Tachoscheibe bappen, kein Scherz. War bei Enduro und Streetfighter eine Zeit lang so üblich und wurde in die Papiere eingetragen. Mit magnetischem Abgriff am Vorderrad.


    ...aber mit Verlaub: Eine TL 1000 knackt die 300 nicht. Auch nicht die R...

    Einmal editiert, zuletzt von DX-Zwo ()

  • Das habe ich auch nicht gesagt. Die Abweichung ist aber trotzdem enorm obenrum. Bei 264 laut Navi, zeigt der Tacho schon fast 300. :blink

  • So ne TL mag ja schon gut gehen, aber aus meiner Erfahrung mit ner R1, ging der Tacho bis 299, der Drehzahlmesser ging dann noch ein kleines Stück (200-300 u/min) höher und dann hat sie abgeriegelt. Offizielle Top-Speed waren 285 oder so.
    Die Dinger zeigen alle einiges mehr an als sie wirklich können. Die Voreilung bzw. die Abweichung wird glaube ich bei 100km/h gemessen, der Rest is Fritte. So glaube ich hat der Peter Fett mir das erklärt-is aber auch schon wieder bißchen her.
    Kann mir aber auch nicht vorstellen das ein Hersteller einen Tacho hinbaut der nicht ausreichend Zahlen drauf hat.

  • Üblich ist, daß der Tacho "Luft" nach oben hat. Also der Höchstwert deutlich über V-max liegt.

    Ich kenne es aber auch anders. Die uralten Renault 4, wo die Lüfterklappe noch aussen war und der Tacho in einem flachen, eckigen Gehäuse. Da war der Höchstwert auf dem Tacho 130, aber bergab mit Rückenwind, konnte man die Nadel rechts aus dem sichtbaren Bereich bewegen.


    Ist natürlich lange genug her, als daß man die Verordnung, so es eine gibt, schon mehrfach hätte ändern können.

  • Hatte das auch mal mit nem Micra K10. A8, 120 erlaubt, Tachonadel beim Anschlag weil bergab. Keine Ahnung wie schnell aber auf alle Fälle zu schnell, und das nicht im Hinblick auf die erlaubte Höchstgeschwindigkeit

  • Ich hab mal gehört, dass die Abweichung nur bis 130 eingehalten werden muss, danach isses angeblich nicht definiert.

    Das fällt zufällig mit der höchsten vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit zusammen...