Knudsen mit 2000km

  • ich glaube einfach das der Tacho ein Mal rum ist, Berufsschulauto hin oder her.

    denk Ich auch .


    rue story. Aber ich kenn auch n Paar solcher Autos, die standen und stehen immer noch in der Kfz Innung.

    Ob es die noch gibt ...? Und da war auch kein Neuwagen dabei .

  • Gibt es hier öfters solche Karren. Die wurden zum Zusammenstecken und Auseinanderbauen gebraucht. Will hier keine Sau weil die nie zugelassen waren und deshalb die Steuer nicht entrichtet wurde. Ich glaube schon das der nur 2000 km gefahren ist, aber nur Gott weiss wie oft der schon komplett auseinander war.

  • Hallo zusammen,
    ich weiss auch nicht was an dem besser sein soll als an einem sehr gut gemachten, den man für die Hälfte bekommen kann.
    Grüsse,
    Manfred

  • Naja, bei 2000km Laufleistung muss man sich keinen Kopf machen ob der der den vorher gemacht hat keine Scheiße gebaut hat. Wobei es für diesen ja nicht zutrifft, weil der auf jedem Fall von Leuten gebaut wurde die keine Ahnung haben.

  • Ah, seid ihr wieder n Auto am zerlabern dranne, das nie jemand in echt gesehen hat? :rolleyes:
    Naja, kauft eh keiner

  • Das problem ist nicht das Auto, der mag richtig gut sein, der Preis ist es.
    Wenn jemand wirklich Interesse hat, wird er vom Preis abgeschreckt, der ist sowas weit weg von dem Marktwert, es wird sich keiner finden, der berit ist den zu kaufen.
    In der letzten "Oldtimer Markt" war auch ein Artikel über ein Urteil, in dem ein Verkäufer seinen Wagen wohl zurücknehmen musste, weil er mehr als das Doppelte dafür genommen hatte, als er wert war.


    Grüsse,
    Manfred

  • das ist ja absoluter Blödsinn, wenn jemand das Geld hinlegt ist es seine Sache, da kann niemand zum Verkäufer sagen 'gib dem Käufer die Hälfte seiner Kohle zurück, der Wagen ist das nicht wert'


    In so einem zustand ist das schon nicht alltäglich, ich finde da kann man auch mal einen nicht alltäglichen preis verlangen. Ob er das wert ist und der Verkäufer den Preis bekommt sei dahin gestellt, aber wenn der ZZ dem preis verkauft wird hat niemand das Recht sich da Geld zurückzufordern weil er 'über wert gezahlt hat'


    ist wohl dieselbe Redaktion wie autobild?

  • In der letzten "Oldtimer Markt" war auch ein Artikel über ein Urteil, in dem ein Verkäufer seinen Wagen wohl zurücknehmen musste, weil er mehr als das Doppelte dafür genommen hatte, als er wert war.

    Das scheint unser nächstes Problem zu werden ... Hat mich auch schon um ehrlich zu sein gewundert das bis jetzt noch nicht mehr gekommen ist . Alle alten Autos werden ja jetzt zu Goldtimern und Wertanlagen .
    Die Franzosen müssen übrigens seit knapp 2 Jahren den Gewinn versteuern wenn sie ein Oldtimereintrag Collection Classic im Brief stehen haben und das Fahrzeug vor der 22 Jahren im Besitz Frist verkaufen.


    Hast du keinen Kaufvertrag mit Summe X und noch schön investiert ohne Rechnung ... Wird der komplett Verkaufspreis versteuert .

  • Ich finde den Preis ebenfalls äusserst abgehoben, aber jeder zahlt für eine Ware das was es ihm wert ist. Was eine mögliche Teil-Rückzahlung seitens des Verkäufers angeht, ich finde das überhaupt nicht abwegig. Man muss allerdings immer den Ablauf des gesamten Geschäftes betrachten. Sollte ein Oldtimer basierend auf einen Marktspiegels angeboten werden, so ist der aufgerufene Preis eine Zusicherung eines bestimmten Zustandes. Sollte es sich im Nachhinein herausstellen, dass der tatsächliche Zustand ein weit schlechterer ist, so wäre eine Teil-Rückerstattung meiner Meinung nach rechtens, denn wer will schon einen aufgehübschten Traumoldtimer kaufen, der sich im Nachhinein als Krücke herausstellt.
    Ein anderes Beispiel: Ein Verkäufer bietet bspw ein Granada Coupe in perfektem Zustand für 3000 Euronen in einem örtlichen Blatt an, da er denkt die Karre ist alt und eh nicht mehr viel wert. Wer würde in diesem Fall nicht zuschlagen? Oder gibt es potentielle Käufer die auf den tatsächlichen Wert hinweisen würden? Hätte dieser Verkäufer das Recht im Nachhinein Geld zu verlangen? Wohl kaum, da jeder sein Eigentum zwar spottbillig verkaufen kann, aber wenn es sich plötzlich nach Marktpreisen richtet, ein Erhaltungszustand gefordert ist.

  • Es geht immer darum, wie etwas angeboten wird. Wenn ich sage "gekauft wie gesehen" und keinerlei Zusagen im Kaufvertrag oder bei der Verhandlung gebe bezueglich rostfrei, top Zustand, originaler Kilometerstand usw, kann sich niemand beschweren.
    Wenn man natuerlich absichtlich Falschaussagen trifft, dann hat man verloren.
    Preis wuerde ich nicht unbedingt in die Rechnung mit aufnehmen. Mein Consul ist laut Zustandsnote nix wert, weil nicht original und Lack nicht vorhanden, aber trotzdem koennte ich ihn weit ueber "Marktwert" verkaufen wegem Motor, guter Technik und der huebschen Innenausstattung. Bin ich dann zur Rueckzahlung verpflichtet?

  • In der Oldtimermarkt stand irgendwas drin das Käufe/Verkäufe über dem 2-fachen Wert (nach oben oder halt auch nach unten)
    Sittenwidrig wären lt. Gerichtsurteil Stuttgart bla bla bla ....


    Herr Jawolf wir brauchen diesen Artikel bitte hier rein . Danke .


    Da kannst dir deins raus denken/ziehen.


    Darfst nicht zu teuer oder zu billig verkaufen . In Frankreich z.B. fällt das bei der Préfecture auf .

  • jeder zahlt doch das was es einem persönlich wert ist.


    es hat doch jeder eine andere Vorstellung von Preisen, Zustand, Fahrzeugen ect


    Jeder einzelne muß doch mit seinem Fahrzeug zufrieden sein


    und wenn mir jemand halt ein paar Taler mehr geben möchte


    Dann ist das halt so


    wenn mir jemand 8000 sagt dann müßte ich auch überlegen :D

  • Hallo zusammen, ihr habt doch bestimmt auch die letzte Ausgabe der Oldtimer Markt iergendwo liegen. Einfach mal nachlesen.
    Grüße, Manfred

  • Der Artikel würde mich auch mal interessieren. Oldtimermarkt ist eine Zeitschrift, oder? Ich lese nur Kinderbücher :laugh:


    Und zum Topic: Hätte der mit seinen 2000km (nach erfolgter Erstzulassung) 40 Jahre lang in der Ausstellungshalle rumgestanden, wäre der Preis sicher gerechtfertigt und es würde ihn auch bestimmt jemand kaufen. Nachdem hier von außen komplett lackiert und von innen komplett konserviert wurde, wer will denn da noch etwas über den Zustand sagen können? Böse Zungen flüstern, es seien schon andere frisch lackierte Schrotthaufen als "rostfrei" über den Ladentisch gegangen... :paranoid:

  • standschäden können halt genauso viel Kosten erzeugen wie total verschlissene Technik. Daher find ich das auch deutlich zu teuer. Auch wenn's selten ist. Dann lieber ne stock-karre die wenigstens nicht als versuchsobjekt gedient hat. My 2 cents 2ct

  • So, hier der Artikel aus der Oldtimer Markt aus 8/2017, Seite 8, Anlasser.


    Zitat:
    "Sittenwidrige Oldie-Deals"
    Wird ein Oldteimer für mehr als das Doppelte oder weniger als die Hälfte seines objektiven Werts verkauft, gilt das Geschäft als Sittenwidrig und damit nichtig. Und zwar selbst dann, wenn der Kaufpreis vom Benachteiligten festgelegt wurde. Zu dieser Auffassung gelangte das Oberlandesgericht Stuttgart in einem Urteil vom 8. März dieses Jahres (OLG Stuttgart, Az.3 U 30/16) und folgte damit einer Rechtsauffassung,
    die beim Verkauf von Immobilien und wertvollen beweglichen Sachen seit langem üblich ist.


    Auslöser für das Urteil war die Klage eines Investors, der 2008 für 350.000 Euro ein Veritas-Coupe gekauft hatte. Mit dem Argument der Sittenwidrigkeit zog er fünf Jahre später vor das Landesgericht Ulm und forderte die Rückabwicklung des Vertrages, nachdem zwei Gutachter und ein gerichtlich bestellter Sachverständiger dem Veritas einen Wert von lediglich 100.000 bis 150.000 Euro attestiert hatten.
    Zitat ende.


    Der Artikel geht noch weiter, ich wollte nur mal das Urteil und seine Grundlage darstellen,
    Ob es sich lohnt bei z.B.einem Taunus der dann eventuell für 23.000 Euro verkauft wird, der aber vielleicht "nur" 10.000 Euro bei Note 1- Wert ist,(Note 1 wäre so gut wie oder besser als neu) 3 Gutachter und ein Gericht zu bestellen sei dahingestellt.
    Grüsse,
    Manfred

  • Das "Gutachten" wurde 5 Jahre nach Vertragsabschluss erstellt. Wie will man denn einen Marktwert aus der Vergangenheit bestimmen?
    Wenn man denn überhaupt von einem Marktwert sprechen kann.
    Bei solch relativ seltenen Autos (Veritas-Coupe) kann man doch eher von einem ideelen Wert sprechen.


    Ich finde die ganze Diskussion um den Knudsen-Preis dämlich.


    Lasst uns lieber... :uglybeer:

  • Wenn ich das richtig verstehe, geht es ja in dem Urteil nicht darum jemanden einen Preis zu diktieren oder darauf zu pochen, ich will den Wagen kaufen und Du musst ihn mir für einen realistischen Preis verkaufen.
    Sondern wenn sich herausstellt, das der Preis mehr als doppelt so hoch oder zu niedrig war, man auf "Rückabwicklung" hoffen kann.
    D.h. wenn die Karre zu teuer eingekauft wurde und man sie nicht mehr will, geht sie halt zurück oder auch andersherum, wenn die Karre zu günstig abgegeben wurde kann man sie sich wieder zurückholen.
    Oder sehe ich das falsch?
    Grüsse,
    Manfred

  • ...wurde das Urteil inzwischen wieder geändert und der Vertrag in der Folge (bisher) nicht rückabgewickelt. Nichtsdesto trotz erzeugt aber die im Gerichtsurteil vorgebrachten Argumente ein gerütteltes Mass an Unsicherheit.


    Alles andere hätte mich auch sehr gewundert.


    u.a. hier nachzulesen