in einem anderen bericht über den unfall heisst es, die bremse hätte sich nicht mehr gelöst
Wer Zahlt den Schaden bei einer TüV-Prüfungsfahrt??????
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es gibt sogar motorräder die haben ne ausnahmegenemigung das sie gar kein licht dran haben und trotzdem fahren dürfen :thumbup: .
sprich nur tagsüber.
über bremslicht rede ich erst garnicht das muss ich garnicht haben vor baujahr schiessmichtot.
ebenso wenn sie kein lenkschlos haben wird vermerkt das nen schloss mitgeführt werden muss.
dann das was blaupunk zb. schreibt.zum tüv und muss es dem technischen stand des jeweiligen baujahres entsprechen. eben auch der bremswirkung.......
und testfahrt machen sie bei mir auch seit kurzem da sollte sich was geändert haben wenn ich mich nicht irre.@ blaupunkt: was hast du fürn bock? ich ks200,sb350,bmwr66,und ca.eine66 in teile
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Mit Bock waren bei mir allerdings 4 Räder gemeint 1936er Chevrolet Standart. Dafür musste ich auch ein rechtes Rücklicht sowie eine Blink und Warnblinkanlage nachrüsten und wie Du schon geschrieben hast, Lenkschloss als " loses Zubehör " mitführen. Jetzt bin ich noch gespannt wie sich die Öltropfen im Gesicht des Tüvprüfers auswirken - der Motor hat keine Simmeringe . . .
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aha, ich glaub ich hab da was "passendes" gefunden, wen's interessiert.
Der Punkt is nich die HU bzw. die Prüfkriterien sondern die Gesetzesgrundlage der StVZO und die gibts schon seit rund 1930. Die StVZO sagt :" ... formale und technische Voraussetzungen für die Zulassung von Fahrzeugen für den Verkehr auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen." und ohne eine Zulassung gibts halt keine Teilnahme am Straßenverkehr und die Zulassung gibts halt erst, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Dadurch fallen auch Kisten die vor 1951 die Straße erblickt haben unter den Prüfkatalog der (erst später erlassenen) HU. Klaro könnte man das nun mit Kisten mit EZ vor 1930 weiter treiben aber wer will das schon ...
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blauer punkt:wenn das technisch so ist ,dann isses halt so.man denke nur an die gute alte "verlustschmierung"vorher nochmal abwischen sollte man wohl trotzdem.
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Haftpflicht deckt die Schäden gegenüber dritten, aber nicht das Verhältnis Werkstatt zu Kundenfahrzeug. Den Schaden am Fahrzeug deckt sonst nur eine Betriebsvollkasko oder Vollkasko beim roten Schild
Hoppla!
Heißt das wenn du das Auto von der Hebebühne schmeißt musst du es selbst bezahlen? -
Nur wenn die rote Nummer nicht dran war. ;)
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:sleeping: Gut Dann fahr ich ohne Nummernschilder