Wer Zahlt den Schaden bei einer TüV-Prüfungsfahrt??????

  • Ich würde mal sagen, der TÜV-Mann, wenn er den Prüfungsablauf so selbst festgelegt hat. Der Sachverständige ist durch seine Gesellschaft natürlich haftpflichtversichert. Kritisch ist natürlich immer grobe Fahrlässigkeit.
    Eine kontrollierte Bremsung aus 80 km/h ist sicher nicht grob fahrlässig.
    Das bestätigt mir aber wieder meine persönliche Meinung über amerikanische Fahrwerkstechnik (die haben ja auch den Kaugummi erfunden).

  • was haben die überhaupt in der gegend rumzufahren.
    was das denn fürn bremstest irgendwo im wald?
    die würd ich verklagen bis die nix mehr haben.

  • Frisch aufgebaut -> net den Wagenwert, sondern ALLE Restaurationskosten verlangen und Schmerzensgeld wegen schlafloser Nächte.


    Aber dann erhöht man sicher wieder die Prüfentgelte, um das Geld wieder einzutreiben...

  • 7000 € halt ich auch für Lächerlich wie im Bericht geschrieben.
    Wer weiß was die im Wald getrieben haben. :paranoid:
    Wußte gar nicht daß so ne Rübe so stark bremsen kann, um ins Schlingern zu geraten.


    Nee im Ernst als Besitzer halte ich mich immer an den ,dem ich das Fahrzeug in Obhut gebe.
    Wenn ich so ein Auto in die Werkstatt gebe geh ich doch davon aus das der Werkstattmeister mitbekommt was er da treibt :no:

  • gab ja vor ner Weile mal so n Fall, wo so n total überteuerter 300SL vom Werkstattmann im Graben versenkt wurde, weil er seinem Stift zeigen musste, wie cool er doch ist...
    Könnt mir auch vorstellen, dass die mal testen wollten, wie sich so n Starrachsmonstrum fährt. Anscheinend schwieriger wie gedacht... :whistling:

  • Böse Sache.


    Aber immerhin fast "nur" Blechschaden.


    Was wäre, wenn der TÜV-Mann ihn nicht hätte bremsen lassen, und der Fahrer später mal hart bremsen muss und die Strasse ist ringsum nicht gerade frei ?

  • Jep da siehste alt aus oder evtl. Mutti mit den Kindern auf der Rückbank.

  • Zitat

    Der 25-jährige Fahrer und der 55-jährige TÜV-Prüfer

    Der 25-jährige ist bestimmt auch der Halter bzw desen Vertreter. Ergo ist der TÜV Mann raus und es zahlen entweder die Vollkasko, oder wenn nicht abgeschlossen, der Fahrzeugeigentümer. Blöd gelaufen, aber isso!

  • Einen Bremsentest führt man auf einem Prüfstand durch. Den muss nämlich jede Prüfstelle vorweisen. Meiner Meinung musste er von der Gefahr ausgehen, dass die Bremse nicht funktionieren könnte.


    Erstaunlich wer sich immer solche Schadenzahlen ausdenkt. Wenn ich das morgens immer im Radio höre, da war ein unfall mit soundsoviel Schaden, da hats gebrannt mit soviel Schaden... Die Versicherungen könnten die hälfte kosten, wenn man die nicht benötigten Sachverständigen nicht immer doch noch einschalten würde.

  • Liest sich nach einen äußerst unvorsichtigen und unerfahrenen Fahrer :scheissepiek:


    Jetzt darf er hoffen, daß ihn der TÜV nicht noch verklagt, sofern der Mitarbeiter ausfällt und der Prüforganisation ein Schaden entsteht :scheissepiek:

  • Der 25-jährige ist bestimmt auch der Halter bzw desen Vertreter. Ergo ist der TÜV Mann raus und es zahlen entweder die Vollkasko, oder wenn nicht abgeschlossen, der Fahrzeugeigentümer. Blöd gelaufen, aber isso

    Artikel lesen !!!

  • Kiste is Bj. 47, HU gibts ab 1951, was machte der Mann dort eigentlich?

    Das ist ja ganz was Neues, dass Oldies vor Baujahr 1951 nicht zur HU müssen. Ein Kollege von mir hat einen Stoever Bj.1933 mit einer schönen TÜV-Plakette auf dem H-Kennzeichen. Auf die AU wird oder wurde bei Fahrzeugen vor Bj. 1970 verzichtet.

  • Das ist ja ganz was Neues, dass Oldies vor Baujahr 1951 nicht zur HU müssen...

    das war ne Frage, deshalb das "?" am Ende. Ich hätts auch anders schreiben können: was macht der Mann mit seinem Auto auf öffentlichen Straße mit dem TÜV Prüfer am Steuer bei nem Vollbremsungstest? Ich hätte nicht das Prüfgelände verlassen, dort hätte das Licht und die Bremsen (Prüfstand) überprüft werden dürfen und alles Weitere hätt ich mir erstmal belegen lassen. Mit meinen Kisten, egal ob 4 oder 2 Rad hat nie ein Prüfer das Prüfgelände verlassen, ich kenne das so nicht.

  • Vielleicht haben die ne Tachoangleichung gemacht .... dafür muss man fahren . Hatte ich schon mal .
    Schaden hat bestimmt einer von den ex grünen jetzt blauen evtl. zu blauen geschätzt .
    Die sind nicht gut datrin ..... hatte auch mal einen Schaden der von den auf 1000 € geschätzt wurde .... waren nachher fast 7000 € ,ganz leicht daneben .


    Mfg Freddy

  • Moin, ehrlich gesagt würde ich als TüV Prüfer hier den Halter verklagen! Sofern dieser die Bremsanlage selbst überholt hat. Scheint hier das der Prüfer alles richtig gemacht hat unter unter lebensgefährlichen Bedingungen einen relevanten Mangel festgestellt hat. Wäre der Halter nächstes Wochenende mit seiner Familie zum Oltimertreffen gefahren und wäre verunglückt hätte er wohl erstmal den TüV verklagt.

  • Also kurze Probefahrten über öffentliches Gelände sind hier bei uns durchaus üblich, meistens aber bei Motorrädern und Traktoren. Wenn mein Kumpel mit seinem 60er (60PS, Bj 1957) Lanz Bulldog zur HU aufschlägt sind die wie die kleinen Kinder :klatschDC: . Da ist nur eine Probefahrt meist nicht ausreichend ;) .

  • Naja, H hätte er mit der verspiegelten Laderaumabdeckung hier in der Gegend wohl eh nicht bekommen. Ist ja alles nicht orchinahl so. Und da sieht man ja sofort zu was sowas unorchinales führen kann, würden die Prüfer hier sagen...

    Einmal editiert, zuletzt von Tommy ()

  • watn scheiss.also,HU gibts für alle karren,egal,welches baujahr.AU ab 69,das ist immer noch so.und bei moppeds und landmaschinen bzw. selbstfahrenden arbeitsmaschinen macht man die bremswirkung bei einer fahrprobe.geht ja auch auf nem prüfstand schlecht.
    und bei ner HU ne ausgedehnte probefahrt????never ever.ES SEI DENN,der typ wollte ne andere rad/reifenkombination,oder nen fahrwerk eintragen lassen,was erheblich vom original abweicht.(hat die kiste nicht normalerweise vorn ne starrachse?aufm foto sieht man querlenker und schraubenfedern!)dann kann der prüfer eine probefahrt machen,um festzustellen,wie die fahrdynamik sich ändert bzw. zumutbar ist.hatten wir letztens noch hier,wollte einer seinen audi a6 höherlegen lassen und grössere reifen montieren.DANN dürfen die fahren,sogar slalom und so n zeuch.dann als einzelabnahme und für richtig kohle!

  • @Gonso: Gegenüber dem TÜV ist der Werkstattmitarbeiter ein Vertreter des Halters. Ist aber auch egal.
    Arschkarte hat der Unfallverursacher und das ist in diesem Fall der Fahrer. Die Werkstatt sollte gegen solche Geschichten versichert sein. Insofern hat der Halter Glück, falls er selbst keine Vollkasko abgeschlossen hat, bzw das Fahrzeug noch nicht zugelassen war.
    Die Probefahrt an sich wird sich schön reden lassen, Sinn und Zweck mal aussen vor....

  • Wir meinen wie immer das Gleiche .
    Betriebshaftpflicht ist im roten Händlerkennzeichen mit drinne.

  • Haftpflicht deckt die Schäden gegenüber dritten, aber nicht das Verhältnis Werkstatt zu Kundenfahrzeug. Den Schaden am Fahrzeug deckt sonst nur eine Betriebsvollkasko oder Vollkasko beim roten Schild.

  • Zitat

    HU gibts für alle karren,egal,welches baujahr.

    so ganz lässt mich der Gedanke nich los, muß nachhaken. Also nochmal, Kiste is Bj. 47, HU mit der dazugehörigen Dokumentation was und wie geprüft werden muß ab 51. Mal ausgehend davon, die Kiste wurde oschinol restauriert, nix verbastelt ... Theoretisch kann Kiste ja nu viele Punkte die bei der HU geprüft werden, so nicht erfüllen, weils die damals halt schon längst gab und die Katalogschreiber halt nicht auf alles geachtet haben was da damals schon auf den Straßen unterwegs war. Nach unsrem Stgb § 1 "Keine Strafe ohne Gesetz. Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde." Wenn ich also mit ner Kiste vor 51 rumfahre, die eventuell nicht die Kriterien von der HU erfüllt, könnts mir ja egal sein, weils strafrechtlich nicht relevant is, oder? Naja, wahrscheinlich is dem nich so aber das WARUM interessiert mich halt.


    Ist bestimmt keine Frage die zum ersten Mal gestellt wurde aber ich find halt nix drüber ...

  • Hi Matthias, ich würde mal sagen, die Crux ist die:


    Es ist in Deutschland vermutlich schon sehr lange verboten, mit einem nicht verkehrstüchtigen Fahrzeug auf der Strasse herumzugurken. ( Hier läge dann eventuell die Straftat, unabhängig vom Baujahr).


    Was verkehrstüchtig ist, ist ggf. abhängig vom Baujahr und steht dann im wahrsten Sinne des Wortes auf einem anderen Blatt...

  • du meinst also, ohne eine bestandene HU würde das Fahrzeug X Sicherheitsmängel aufweisen. Dann würde man ja pauschal sagen, alle KFZ die vor dem Datum der HU rumgefahren wären, weisen erstmal Sicherheitsmängel auf. Is Käse ne ;) . Ich meine die Einstufung "Sicher" oder "mit Sicherheitsmängel" gabs schon vor dem Prüfkatalog der HU, das wurde ja nicht erst durch diesen Katalog so erfunden.


    Beispielsweise der Punkt


    "Rückspiegel


    â— Zustand
    – Auffälligkeiten
    Ausführung, Anzahl
    – Zulässigkeit â—
    â— Zustand
    Beeinträchtigung der Sicht". Quelle


    Wenn die betreffende Kiste X keinen hatte, weil 1947 halt niemand an sowas gedacht hat, ist die Kiste automitisch verkehrsunsicher und hat keine gültige Erlaubnis am Strassenverkehr teilzunehmen? Kann ja so nich sein, ne .... Die Kisten gabs tausendfach so, sind tausende KM rumgefahren auf aller Welt und sollen erstmal pauschal als Verkehrsunsicher gelten? Quatsch ... Natürlich haben sie diesen Punkt des Prüfkatalogs der HU nicht bestanden, nicht mehr aber auch nicht weniger.
    Natürlich war das mit dem Spiegel nur ein Beispiel und jetzt bitte nicht darauf rumreiten, ihr versteht sicher was ich meine.


    Aber egal, ich denke die Frage juckt hier eh niemand, ich versuchs mal in nem Rechtsforum. Würde mich aber natürlich über andere Gedanken dazu freuen ...

  • Für bestimmte Dinge (Spiegel, Fahrtrichtungsanzeiger ....) gabs Nachrüstungspflicht.
    Für andere gibts Regelungen wie das bei Fahrzeugen vor Baujahr X zu handhaben ist.
    Prinzipiell muß jedes KFZ über 50 cm³ zur HU vorgeführt werden.

  • Also mein Bock ist BJ 36 und ich habe ein Datenblatt bekommen mit dem Vermerk " Bremse In etwa Wirkung prüfen " von daher halte ich es für möglich das an dieser Stelle die Bremse oder das Bremsverhalten wie bei einem Motorrad bei einem Fahrversuch geprüft wird, da reelle Werte nicht erreichbar sind oder vorliegen . . .nur eine Vermutung !