Wer Zahlt den Schaden bei einer TüV-Prüfungsfahrt??????

  • Ich würde mal sagen, der TÜV-Mann, wenn er den Prüfungsablauf so selbst festgelegt hat. Der Sachverständige ist durch seine Gesellschaft natürlich haftpflichtversichert. Kritisch ist natürlich immer grobe Fahrlässigkeit.
    Eine kontrollierte Bremsung aus 80 km/h ist sicher nicht grob fahrlässig.
    Das bestätigt mir aber wieder meine persönliche Meinung über amerikanische Fahrwerkstechnik (die haben ja auch den Kaugummi erfunden).

  • was haben die überhaupt in der gegend rumzufahren.
    was das denn fürn bremstest irgendwo im wald?
    die würd ich verklagen bis die nix mehr haben.

  • Frisch aufgebaut -> net den Wagenwert, sondern ALLE Restaurationskosten verlangen und Schmerzensgeld wegen schlafloser Nächte.


    Aber dann erhöht man sicher wieder die Prüfentgelte, um das Geld wieder einzutreiben...

  • 7000 € halt ich auch für Lächerlich wie im Bericht geschrieben.
    Wer weiß was die im Wald getrieben haben. :paranoid:
    Wußte gar nicht daß so ne Rübe so stark bremsen kann, um ins Schlingern zu geraten.


    Nee im Ernst als Besitzer halte ich mich immer an den ,dem ich das Fahrzeug in Obhut gebe.
    Wenn ich so ein Auto in die Werkstatt gebe geh ich doch davon aus das der Werkstattmeister mitbekommt was er da treibt :no:

  • gab ja vor ner Weile mal so n Fall, wo so n total überteuerter 300SL vom Werkstattmann im Graben versenkt wurde, weil er seinem Stift zeigen musste, wie cool er doch ist...
    Könnt mir auch vorstellen, dass die mal testen wollten, wie sich so n Starrachsmonstrum fährt. Anscheinend schwieriger wie gedacht... :whistling:

  • Böse Sache.


    Aber immerhin fast "nur" Blechschaden.


    Was wäre, wenn der TÜV-Mann ihn nicht hätte bremsen lassen, und der Fahrer später mal hart bremsen muss und die Strasse ist ringsum nicht gerade frei ?

  • Jep da siehste alt aus oder evtl. Mutti mit den Kindern auf der Rückbank.

  • Zitat

    Der 25-jährige Fahrer und der 55-jährige TÜV-Prüfer

    Der 25-jährige ist bestimmt auch der Halter bzw desen Vertreter. Ergo ist der TÜV Mann raus und es zahlen entweder die Vollkasko, oder wenn nicht abgeschlossen, der Fahrzeugeigentümer. Blöd gelaufen, aber isso!

  • Einen Bremsentest führt man auf einem Prüfstand durch. Den muss nämlich jede Prüfstelle vorweisen. Meiner Meinung musste er von der Gefahr ausgehen, dass die Bremse nicht funktionieren könnte.


    Erstaunlich wer sich immer solche Schadenzahlen ausdenkt. Wenn ich das morgens immer im Radio höre, da war ein unfall mit soundsoviel Schaden, da hats gebrannt mit soviel Schaden... Die Versicherungen könnten die hälfte kosten, wenn man die nicht benötigten Sachverständigen nicht immer doch noch einschalten würde.

  • Liest sich nach einen äußerst unvorsichtigen und unerfahrenen Fahrer :scheissepiek:


    Jetzt darf er hoffen, daß ihn der TÜV nicht noch verklagt, sofern der Mitarbeiter ausfällt und der Prüforganisation ein Schaden entsteht :scheissepiek:

  • Der 25-jährige ist bestimmt auch der Halter bzw desen Vertreter. Ergo ist der TÜV Mann raus und es zahlen entweder die Vollkasko, oder wenn nicht abgeschlossen, der Fahrzeugeigentümer. Blöd gelaufen, aber isso

    Artikel lesen !!!

  • Kiste is Bj. 47, HU gibts ab 1951, was machte der Mann dort eigentlich?

    Das ist ja ganz was Neues, dass Oldies vor Baujahr 1951 nicht zur HU müssen. Ein Kollege von mir hat einen Stoever Bj.1933 mit einer schönen TÜV-Plakette auf dem H-Kennzeichen. Auf die AU wird oder wurde bei Fahrzeugen vor Bj. 1970 verzichtet.

  • Das ist ja ganz was Neues, dass Oldies vor Baujahr 1951 nicht zur HU müssen...

    das war ne Frage, deshalb das "?" am Ende. Ich hätts auch anders schreiben können: was macht der Mann mit seinem Auto auf öffentlichen Straße mit dem TÜV Prüfer am Steuer bei nem Vollbremsungstest? Ich hätte nicht das Prüfgelände verlassen, dort hätte das Licht und die Bremsen (Prüfstand) überprüft werden dürfen und alles Weitere hätt ich mir erstmal belegen lassen. Mit meinen Kisten, egal ob 4 oder 2 Rad hat nie ein Prüfer das Prüfgelände verlassen, ich kenne das so nicht.

  • Vielleicht haben die ne Tachoangleichung gemacht .... dafür muss man fahren . Hatte ich schon mal .
    Schaden hat bestimmt einer von den ex grünen jetzt blauen evtl. zu blauen geschätzt .
    Die sind nicht gut datrin ..... hatte auch mal einen Schaden der von den auf 1000 € geschätzt wurde .... waren nachher fast 7000 € ,ganz leicht daneben .


    Mfg Freddy

  • Moin, ehrlich gesagt würde ich als TüV Prüfer hier den Halter verklagen! Sofern dieser die Bremsanlage selbst überholt hat. Scheint hier das der Prüfer alles richtig gemacht hat unter unter lebensgefährlichen Bedingungen einen relevanten Mangel festgestellt hat. Wäre der Halter nächstes Wochenende mit seiner Familie zum Oltimertreffen gefahren und wäre verunglückt hätte er wohl erstmal den TüV verklagt.

  • Also kurze Probefahrten über öffentliches Gelände sind hier bei uns durchaus üblich, meistens aber bei Motorrädern und Traktoren. Wenn mein Kumpel mit seinem 60er (60PS, Bj 1957) Lanz Bulldog zur HU aufschlägt sind die wie die kleinen Kinder :klatschDC: . Da ist nur eine Probefahrt meist nicht ausreichend ;) .

  • Naja, H hätte er mit der verspiegelten Laderaumabdeckung hier in der Gegend wohl eh nicht bekommen. Ist ja alles nicht orchinahl so. Und da sieht man ja sofort zu was sowas unorchinales führen kann, würden die Prüfer hier sagen...

    Einmal editiert, zuletzt von Tommy ()