OT: mein blöder nachbar

  • Hi,


    mal einen etwas anderen Ansatz.
    Du hast zu Beginn erwähnt, die Grünen wären schon da gewesen und hätten Formaldehyd gefunden.


    Kannst Du mal die Belastung in Erfahrung bringen?
    Die müssen nen Untersuchungsbericht haben und rücken den evtl. raus wenn deren Verfahren beendet wurde.


    Falls nicht. Foto von ner eingestaubten KArre machen (sollten eindeutig Holtzspäne sein) am Besten schon mit Maßband im 2ten Bild, Fläche je na Belag so 10x10 20x20 etc.
    Genau diese Späne eintüten, luftdicht, Glasflasche geht auch (Weithals, Wieder Photo) und ab in die Post.


    Ich kann nix versprechen, habe Grade Urlaub und müsste erst mal Fragen (soll ja nix kosten und ich bin auch nur laborratte), aber evtl können wir das selbst herausbekommen, wenn nich wir, dann evtl nen Partnerlabor.


    Bevor Du das machst schaue ich mal ob es nen gesetzlichen Grenzwert gibt und ob die Chance besteht das dieser Überschritten wird.


    Sollte er überschritten werden, kann man das Ganze mal offiziell durchziehen und Anzeige erstatten. DER Anzeige muss dann nachgegangen werden...




    Das würd mir jetzt so einfallen, nen Streiholtz wär irgendwie die sympatischere Lösung =).



    MFG!

  • klingt lustig


    es wird aber ständig anderes holz zerkleinert. kann sein, dass diesmal garnix drinn is oder was ganz anderes fieses.


    find ich aber gut. wieviel gramm brauchst du denn?


    is das denn rechtlich verwertbar, wenn ich das eintüte? könnte das ja von irgendwo nehmen oder was beimengen

  • hier mal n beispiel von nem ganz schlimmen tag
    is zum glück die ausnahme. die meisten tage is der wind gut und es schneit wenig bis garnichts, aber das hier is innerhalb von paar stunden passiert






  • Moin,


    Wieviel Gramm notwendig sind kann ich Dir erst beantworten wen ich wen gefragt habe, der Formaldehyd untersucht.
    Es hängt von der notwendigen Vorbereitung ab und davon, wie ganu die Messung sein soll.
    Andererseits kannst Du auch nicht Deinen ganzen Fuhrpark abfegen und eintüten. Selbst wenn man dann das Zeug darin findet würden über dieses Ergebnis alle nur Schmunzeln =).


    Wenn die Belastung doch so Wetterabhängig und unterschiedlich ist, und Du wirklich vor hast dagegen etwas zu unternehmen, dann wirst Du wohl nicht umhin kommen das zu protokollieren.
    Wir leben halt in so nem Papierkram-Land.


    Lackier nen Blech 20 x 20 o.ä. Schwarz, leg es raus in den Hof. Täglich (oder halt wöchentlich) Photos und abfegen (ggf. wiegen; Die Fahrzeuge die da stehen bleiben ja nicht auf Dauer).
    Mit dem Protokoll kannst Du dann argumentieren selbst wenn wir keine Ladung davon auf F. untersuchen.
    Du hast was um es der Geschäftsführerin nebenan unter die Nase zu halten, bzw. nem Zeitungsmenschen oder gar Fernsehen etc.


    Ja, das ist Aufwand und es ähnelt schon fast dem Nachtbar der protokolliert wann der Köter nebenan pfurzt und wie es gerochen hat...
    Ich befürchte jedoch, kein offizieller Weg ist gangbar ohne solche Zahlen/Bilder.
    Da fällt mir wieder das Streichholtz ein...



    MFG!

  • Ich hab hier noch einen ganz anderen Aspekt, der vielleicht fruchten könnte.


    Holzstaub ist nicht nur brennbar, sondern auch, wenn die Korngrößenverteilung stimmt, explosionsfähig.


    Die Richtlinie 1999/92/EG, die sog. ATEX Betriebsrichtlinie, verpflichtet alle Betriebe, ihre Abläufe diesbezüglich zu untersuchen (bei Euch in .de heißt das Gefährdungsbeurteilung nach §3 der Betriebssicherheitsverordnung)
    Eine bestehende Betriebsanlagengenehmigung schützt da -zumindest in Österreich- nicht davor.


    Normalerweise wird aus diesem Grund der Staub abgesaugt, denn wo keiner ist, ist auch keine Explosionsgefahr.
    Man bringt am Silo sogenannte Berstscheiben an (sieht so aus : die rechteckigen Dinger) die die Auswirkungen im Fall des Falles ungefährlich verpuffen.


    Andere brauchbare Methoden, das Problem nachhaltig in den Griff zu bekommen, sind mit nicht bekannt.
    Nachdem der Staub offensichtlich nich in einem Filter landet, stellt sich mir die Frage, ob der Betrieb seinen rechtlichen Verpflichtungen zu Schutz der Arbeitnehmer ausreichend nachgekommen ist.
    Diese Frage sollte sich die Gewerbeaufsicht eventuell auch stellen.