Mal wieder ein bischen Werbung

  • Das Thema ist so alt wie ich :(
    Da wurde sogar mit kleinen Rädern getrickst,um möglichst viel Ladevolumen rauszukriegen.
    Einige ahnen worum es geht:
    Styroportransporte!(Oder Heizöltanks,oder leere Fässer,oder,oder, oder )
    Hab ne 82er Klasse 3,darfs auch fahren :D
    Der Ralf

  • Hab August '98 sozusagen einen der letzten Klasse 3 Führerscheine abgestaubt :]


    piratte

  • Stimmt nicht, war September... X(
    Editieren wär jetzt geil :rolleyes: :O

  • Druckluftbremse hätte ich Dir sagen können. Ist ja derzeit mein Beruf, wobei ich bei uns in der Firma bisher nur 'nen auflaufgebremsten Hänger hinter hatte.


    Kannst Du mir das mit den 18t schriftlich besorgen ?
    Ich wusste da war mal was , hatte allerdings gehört das es bei der Umschreibung nur noch 12t sein dürfen. Man muß ja wissen was man fahren darf ;)


    Edit:1998 waren doch Klasse 3-Scheine auch schon auf 3,5t beschränkt, oder ?(

  • Kann mal sehen, ob ich da was schriftliches zu bekommen kann. Denke aber schon, daß sich das machen lässt.
    Problem ist: Wenn ich das richtig verstanden habe, dann lässt sich diese Eintragung nur bei der Umschreibung direkt machen. Später nicht mehr ?(
    Werd mal sehen, was ich tun kann.


    Die 3,5t-Regel kam '99 mit dem EU-Führerschein.

  • Ich habe ja noch nicht umgeschrieben ;)
    Nur nicht das die da irgendwas vergessen, soll nämlich ziemlich oft vorkommen. Und gerade in meinem derzeitigen Beruf kann das gefährlich sein.

  • Joa. Klingt gut. Ich hab auch noch nicht umschreiben lassen ;)
    Aber ich muss wahrscheinlich eh C und CE machen...


    Wie gesagt: Werd mich Montag mal erkundigen, ob ich da was schriftlich bekommen kann bzw. werd selbst mal suchen.
    Sollte ich mich diesbezüglich nicht mehr melden, dann musst mich nochmal anschreiben. Hab ein fürchterliches Kurzzeitgedächtnis :rolleyes:

  • Um den Thraed mal wieder mit Sinn zu füllen:
    War wirklich nett in Oberhausen. wer ein schwaches Herz hat, sollte sich ein solches Übermass an Aktion und Tempo aber besser entgehen lassen. :D


    Da die Dampfwalzen die meisten wohl nicht sonderlich interessieren, hier lediglich ein paar Bilderkes von den "forumsrelevanten" Fahrzeugen.



    So wirkt "die Flamme" nicht sooo groß.



    Drei mal dürft ihr raten, worauf der klebt (und die ersten beiden Versuche zählen nicht).



    Was hier durchfliesst, erklärt euch Cvalda am besten selbst.



    Ulis Strassenhobel, passend zur Museumsausstellung.
    erkennt jemand die Verwandschaft zwischen den beiden (nicht den Kappenträgern)?


    Ich schlage Uli übrigens als unseren Alterspräsidenten vor ;)

  • Zitat

    Original von Bunkie Knudsen
    ...


    Was hier durchfliesst, erklärt euch Cvalda am besten selbst.



    Na, haste doch ein Bild vorher schon festegestellt :P


  • Hallo zusammen,


    war ´ne tolle Sache gestern an der Essener Straße in Oberhausen. Vor allem habe ich mich gefreut, mal ein paar Leute aus dem Forum persönlich kennenzulernen.


    Waren auch ´ne ganze Menge schöner Oldies da, aber die Feuerwehr hat das Ganze natürlich getopt. Direkt an der Parkplatzeinfahrt so einen "Brocken" stehen zu haben,
    hat bestimmt noch ein paar Leute mehr angelockt.


    Also Dankeschön an alle, die gekommen sind (auch an die, die ich leider nicht getroffen habe).
    - Ich hatte plötzlich nicht mehr so ganz viel Zeit:
    Es war natürlich wie immer: Eigentlich war ich mit der Familie ganz privat da, bis mich der erste Kollege entdeckte. Und dann kam wie so oft ... wo ich Sie gerade sehe ...


    Wir haben übrigens ´ne ganze Menge Fotos gemacht. Werde die in den nächsten Tagen mal bei Pixum einstellen.



    Bunkie Knudsen

    Zitat

    Ich schlage Uli übrigens als unseren Alterspräsidenten vor


    Liegt´s an meinem grauen Bart??? ;)


    Gruß


    Uli

  • Und wo wir jetzt so schön wieder ontopic sind... :O


    Michael


    §6 Abs.7 FeV (Fahrerlaubnisverordnung)

    Zitat

    Fahrerlaubnisse, die bis zum 31. Dezember 1998 erteilt worden sind, werden auf Antrag des Inhabers auf die neuen Fahrerlaubnisklassen umgestellt. Über sie wird ein neuer Führerschein ausgefertigt. Der neue Umfang der Fahrerlaubnis ergibt sich aus Anlage 3. Nach der Umstellung dürfen Kraftfahrzeuge nur noch in dem neuen Umfang geführt werden, sofern sie der Fahrerlaubnispflicht unterliegen. Die Bestimmungen in § 76 zu den §§ 4 bis 6 bleiben unberührt.


    Anlage 3 (zu §6 Abs.7) FeV in Auszügen

    Zitat

    Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts und Umtausch von Führerscheinen nach bisherigen Mustern


    Bei der Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts auf die neuen Klassen und dem Umtausch von Führerscheinen nach bisherigen Mustern werden folgende Klassen zugeteilt und im Führerschein bestätigt:


    Es folgt eine Tabelle mit allen wichtigen Angaben. Wollte die eigentlich auch zitieren, aber kann die hier leider nicht annähernd lesbar darstellen, also nur der wichtige Inhalt:
    Paar Spalten (Fahrerlaubnis-klasse (alt), Datum der Erteilung der Fahrerlaubnis, unbeschränkte Fahrerlaubnis-klassen (neu), Zuteilung nur auf Antrag Klasse (Schlüsselzahl gemäß Anlage 9), weitere Berechtigungen: Klasse und Schlüsselzahl gemäß Anlage 9)
    Bei "Fahrerlaubnis-klasse (alt)"=3 steht in der Spalte "Zuteilung nur auf Antrag Klasse (Schlüsselzahl gemäß Anlage 9)" in allen Zeilen "CE 79 (C1E>12.000kg, L<=3), T". T hat nicht zu interessieren, weil Landwirtschaft.


    Dazu aus Anlage 9 FeV:


    Bisher noch keine Höchstgrenze, aber:
    §42 Abs.1 StVZO

    --> 18,7t durchgehend gebremst


    Da hab ich neulich aber wieder Mist geschrieben, das ist nämlich nicht die Höchstgrenze, ich hatte mich schon gewundert, daß das nicht den von mir gefundenen 18,5t entspricht... Also:


    Eine Doppelachse mit einem Achsabstand von nicht mehr als einem Meter zählt als einfache Achse, daraus ergibt sich:
    §34 Abs.4 StVZO

    Das hab ich eben erst gefunden, erklärt die von mir weit oben erwähnten und persönlich missverstandenen 18,5t zGM des Zuges.


    Ich hoffe, das ist ungefähr verständlich.
    Sollte Bedarf bestehen, kann ich mal sehen, ob ich Dir noch den kompletten Gesetzestext auf Papier oder als pdf zukommen lassen kann. Denke aber nicht, daß das nötig ist, da jede zuständige Stelle den Kram eigentlich haben sollte. Wenn Du also weißt, wo was steht, dann müsste man das der Behörde schnell klarmachen können.