Abgas vor 1.7.1969

  • Ja, die Frage ist unsinnig aber treibt mich um.


    Wenn ich ein Auto EZ vor 1.7.69 habe muss ich nicht zur AU, soweit klar! Heißt das auch das ich abgastechnisch einbauen darf was ich will? Und keine Grenzwerte einhalten muss? Nen Diesel in nen Benziner wo es nie n Diesel gab?

  • Gefährliches Halbwissen: Du darfst einbauen, was Du willst, wenn es das zu der Zeit schon so gab.

    'nen Beniner durch einen Diesel zu ersetzen fällt da meines Erachtens nicht drunter, wenn des den Diesel so zu der Zeit noch nicht gab.

  • ich verstehe die frage nicht: einen diesel in einen benziner oder so ist doch eher eine frage der eintragung und wenn gewünscht des h-kennzeichens, das auto muss ja erstmal legal zugelassen werden. :gruebel:

    AU pflicht für diesel ist übrigens erst ab bj77

  • ich verstehe die frage nicht: einen diesel in einen benziner oder so ist doch eher eine frage der eintragung und wenn gewünscht des h-kennzeichens, das auto muss ja erstmal legal zugelassen werden. :gruebel:

    AU pflicht für diesel ist übrigens erst ab bj77

    Normalerweise darf das Abgasverhalten nicht verschlechtert werden...somit dürfte man zb in nen Taunus wohl kein Diesel einbauen


    Ich würde ja beim TÜV nachfragen, aber ich trau mich nicht, da hängt bestimmt n Bild von mir MostWanted...

  • Auch vor diesem Datum gibt es Grenzwerte an co, glaube 3%

    Deine Prüfstelle wird dich wegschicken wenn das Ding zu fett läuft.

  • in meinen /8 von 72 habe ich ja einen diesel eingebaut, mit dem 280er benziner hätte er ja schon irgendeine norm erfüllen müssen, mit dem diesel bin ich ja wieder au-frei. also bei mir ging das. und es ist ja auch ein gängiger umbau gewesen :gruebel:

    wie das ist wenn nie ein diesel in dem modell war? da hilft wohl nur fragen.

  • Wiebkes Auto is ja ein 72er, das ist was anderes. Der muss ne AU machen.

    Da ich keine Diesel fahre kenne ich das nur vom Stammtisch:

    Wenn der TÜVer den Motor einträgt ist alles ok. Das Auto vor Juli 69 braucht keine AU, auch nach dem Umbau nicht.

    Völlig unabhängig von der AU können Autos mit auffälliger Rußentwicklung, Geruchsbelästigung und natürlich Lärm jederzeit von der Polizei stillgelegt werden.

    Also ein Freibrief ist das Datum nicht. Vermutlich prüft der Ingenieur bei der Eintragung die Einhaltung der Grenzwerte vor Juli 69.

  • Es gibt / gab mal einen Capri, der auf Diesel umgebaut war, sagte jedenfalls der KBA-Auszug.

    Von daher sollte das grundsätzlich möglich sein.

  • Wiebkes Auto is ja ein 72er, das ist was anderes. Der muss ne AU machen.

    .....

    nein, da ja jetzt ein diesel drin ist braucht der keine au, diesel erst ab bj.77 :uwe:


    nochmal: böse zungen behaupten dass ich bei meinem die abgaswerte durch den umbau von benziner auf diesel verschlechtert habe, war möglich und ist auch alles so eingetragen.

    ist vll. nur etwas anderes weil es beim /8 ja auch diesel gab, beim taunus eher nicht :gruebel:

  • Das ist ja interessant. Dein Coupe war ein 72er Benziner, klar, gabs nur so. Somit AU-pflichtiges Auto.

    Beim Umbau auf Diesel wurde die AU-Freiheit des Spenderautos mit umgebaut.

    Interessant wäre was der TÜV tun würde, wenn Du jetzt hinfahren und nen 1978er Diesel aus nem 123er eintragen lassen würdest.

    Damit verbesserst Du die Werte und würdest dafür mit AU bestraft?

  • Ich gehe davon aus, dass eigentlich das Auto maßgeblich ist und es einfach nur Glück war/ist, dass der Diesel seine AU Grenze aufs Auto übertragen hat. Besser nicht nachfragen.

  • ich tippe dass sich die au-befreiung für diesel auf das baujahr des fahrzeugs bezieht, gibt ja auch genug leute mit 123er-diesel im /8.


    und es steht ja auch nicht in den papieren: "au-befreit" oder sowas. der tüffer sieht einfach nur diesel und bj 72, also keine au erforderlich.

    obwohl irgendein unwissender prüfer mal den schnorchel ansetzen wollte, musste ihn dann freundlich darauf hinweisen dass ich mir das geld bitte sparen möchte )A(

  • Einen Diesel in eine Benzinkarosse bauen ist erstmal kein Problem, gibt es reichlich.

    Auch z.B. in den VW T2, den es ja nur mit Benzinmotor gab.

    Das geht auch mit H, wenn der Motor nicht zu neu ist.

    Ein 78er T2 mit dem Turbodiesel aus einem 87er T3 ist in meinen Augen H-würdig, kenne so einen sogar persönlich 😉


    Ein 68er T2 mit dem TDI aus dem Golf 4 ist sicher ein tragbar, aber H ist dann sicher futsch.


    Was hast du denn genau vor?

  • Ich hab gar nix vor, kam halt einfach der Gedanke ob vor 69 eintragungstechnisch vielleicht manche Ideen einfacher umzusetzen sind als nach 69

  • Wenn der TÜVer den Motor einträgt ist alles ok. Das Auto vor Juli 69 braucht keine AU, auch nach dem Umbau nicht.

    Richtig. es braucht keine „AU“ aber die Prüfstellen messen u U dennoch CO.

    Wenn über 3%: Durchfall.

    Selbst erlebt. Daher…

  • Daß sich die Abgaswerte nicht verschlechtern dürfen wird gern angeführt, ist aber pauschal Unfug. Dann dürfte man einen OHC-Taunus ja nicht mal auf Vergaser-V6 umbauen.


    Weiter gilt, daß es auch vor der Au Pflicht Grenzwerte für Abgas- und Geräuschemissionen gab. Und die zu dem Zeitpunkt der Erstzulassung geltenden Grenzwerte müssen eben eingehalten werden.


    Alle Angaben ohne Gewähr... :no:

  • aber die Prüfstellen messen u U dennoch CO

    andere Prüfstelle aufsuchen, das sind Gschaftelhuber.

    Keine AU heißt keine AU, vorausgesetzt natürlich es liegt kein Verstoß gegen zB Bundesimmissionsschutzgesetz vor.

    Wenn die Bullerei Dir ne Mängelkarte ausstellt wegen Qualm oder Gestank, dann ist natürlich der Prüfer verpflichtet.

    Wenn Du mit Nebelfahne beim Tüv eintriffst, oder die Prüfer ohnmächtig werden vom Gestank, dann holen die normalerweise nen Streifenwagen und lassen die Möhre notfalls stilllegen.

    Ist mir vor Ewigkeiten geschehen mit selbstgebauten Sidepipes am BMW E3. Der Motor hatte wohl keine Kolbenringe mehr und es gab natürlich auch keinerlei Schalldämpfer...nur meine Jugend hat mich vor arger Strafe geschützt, und weil ich mit der Tochter der Richterin eine WG bewohnte.

    Einmal editiert, zuletzt von taunusrainer ()

  • Ich meine dennoch es gibt Grenzwerte für Abgas, auch ohne AU, welche die u U auch überprüfen.

    Unpraktisch nur dass man das alles erst weiß wenn man schon bezahlt hat.. 💰

  • Ich meine dennoch es gibt Grenzwerte für Abgas, auch ohne AU, welche die u U auch überprüfen.

    Wäre interessant was die Leute, die aktuell noch solche Autos fahren, da berichten können. Ich weiß nicht ob der Tüv heute grundsätzlich ein Messgerät anschließt, auch wenn man keine AU braucht. Wär schon komisch, denn was sollte dann die AU-Befreiung? Früher wars jedenfalls nicht so, oder eben nur bei krassem Anlass.

  • Es wird keine AU durchgeführt.

    Aber das war ja gar nicht das Thema. Wenn ich mich recht erinnere ging es darum, ob man bei Karren ohne AU-Pflicht jeden beliebigen Motor unabhängig einer Schadstoffklasse oder Ähnlichem verbauen kann.

    Und das ist meines Wissens nach eben nicht möglich, da es für neu zugelassene Fahrzeuge auch schon vor einer AU-Pflicht Grenzwerte gab.

    Nur daß diese eben nicht regelemäßig bei einer AU überprüft wurden.

    Bedeutet, wenn ich Motor XY... in meine Karre ohne AU-Pflicht eingetragen bekommen möchte, muß ich nachweisen, daß dieser die geltenden Grenzwerte zum Zeitpunkt der Erstzulassung der Karre erfüllt.