Wenn der TÜVer den Motor einträgt ist alles ok. Das Auto vor Juli 69 braucht keine AU, auch nach dem Umbau nicht.
Richtig. es braucht keine „AU“ aber die Prüfstellen messen u U dennoch CO.
Wenn über 3%: Durchfall.
Selbst erlebt. Daher…
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Wenn der TÜVer den Motor einträgt ist alles ok. Das Auto vor Juli 69 braucht keine AU, auch nach dem Umbau nicht.
Richtig. es braucht keine „AU“ aber die Prüfstellen messen u U dennoch CO.
Wenn über 3%: Durchfall.
Selbst erlebt. Daher…
Daß sich die Abgaswerte nicht verschlechtern dürfen wird gern angeführt, ist aber pauschal Unfug. Dann dürfte man einen OHC-Taunus ja nicht mal auf Vergaser-V6 umbauen.
Weiter gilt, daß es auch vor der Au Pflicht Grenzwerte für Abgas- und Geräuschemissionen gab. Und die zu dem Zeitpunkt der Erstzulassung geltenden Grenzwerte müssen eben eingehalten werden.
Alle Angaben ohne Gewähr... ![]()
aber die Prüfstellen messen u U dennoch CO
andere Prüfstelle aufsuchen, das sind Gschaftelhuber.
Keine AU heißt keine AU, vorausgesetzt natürlich es liegt kein Verstoß gegen zB Bundesimmissionsschutzgesetz vor.
Wenn die Bullerei Dir ne Mängelkarte ausstellt wegen Qualm oder Gestank, dann ist natürlich der Prüfer verpflichtet.
Wenn Du mit Nebelfahne beim Tüv eintriffst, oder die Prüfer ohnmächtig werden vom Gestank, dann holen die normalerweise nen Streifenwagen und lassen die Möhre notfalls stilllegen.
Ist mir vor Ewigkeiten geschehen mit selbstgebauten Sidepipes am BMW E3. Der Motor hatte wohl keine Kolbenringe mehr und es gab natürlich auch keinerlei Schalldämpfer...nur meine Jugend hat mich vor arger Strafe geschützt, und weil ich mit der Tochter der Richterin eine WG bewohnte.
Ich meine dennoch es gibt Grenzwerte für Abgas, auch ohne AU, welche die u U auch überprüfen.
Unpraktisch nur dass man das alles erst weiß wenn man schon bezahlt hat.. 💰
Ich meine dennoch es gibt Grenzwerte für Abgas, auch ohne AU, welche die u U auch überprüfen.
Wäre interessant was die Leute, die aktuell noch solche Autos fahren, da berichten können. Ich weiß nicht ob der Tüv heute grundsätzlich ein Messgerät anschließt, auch wenn man keine AU braucht. Wär schon komisch, denn was sollte dann die AU-Befreiung? Früher wars jedenfalls nicht so, oder eben nur bei krassem Anlass.
Es wird keine AU durchgeführt.
Aber das war ja gar nicht das Thema. Wenn ich mich recht erinnere ging es darum, ob man bei Karren ohne AU-Pflicht jeden beliebigen Motor unabhängig einer Schadstoffklasse oder Ähnlichem verbauen kann.
Und das ist meines Wissens nach eben nicht möglich, da es für neu zugelassene Fahrzeuge auch schon vor einer AU-Pflicht Grenzwerte gab.
Nur daß diese eben nicht regelemäßig bei einer AU überprüft wurden.
Bedeutet, wenn ich Motor XY... in meine Karre ohne AU-Pflicht eingetragen bekommen möchte, muß ich nachweisen, daß dieser die geltenden Grenzwerte zum Zeitpunkt der Erstzulassung der Karre erfüllt.