Versicherungs-Hickhack

  • Folgendes Szenario:

    Ich hatte ein Auto auf meinen Namen versichert, was einen anderen Halter hatte.

    Im Sommer hab ich das Auto nun in meinen Besitz übernommen (also Halterwechsel), es bei der Gelegenheit auf Saison umgemeldet und latürnich die Versicherung gewechselt. Soweit so gut.

    Nun hat mich dieser Tage die alte Versicherung angeschrieben, von wegen es hätte kein Halterwechsel stattgefunden und sie bestehen darauf, dass der alte Vertrag weiterläuft, da ich ja nicht gekündigt hätte.

    Abgesehen von der abartig langen Bearbeitungszeit (die Anfrage der neuen Versicherung von wegen Schadensfreiheit lief mindestens ab dem Tag der Ummeldung, also inzwischen fast ein halbes Jahr), was würdet Ihr jetzt machen? Die lange Bearbeitungszeit hat mir in jedem Fall die Chance genommen, den Vertrag fristgerecht zum Jahresende zu kündigen.


    Rückwirkend zum Datum der Ummeldung kündigen? Fristlos zum Jahresende kündigen? Oder wie oder was?

    Dass ich kein großes Interesse dran habe, den alten Vertrag weiterzuführen, sollte klar sein.

  • Keine Ahnung ob das bei Dir in Frage kommt, ich hatte die gleiche Konstellation: Da habe ich auf dem alten Vertrag irgendeine Karre, die grade noch TÜV hatte und rumstand, kurzfristig an- und nach etwa einem Monat (Finanzamt schlägt sonst gnadenlos zu, ich meine mindestens ein Monat zulassen, damit die nicht irgendeinen Aufschlag auf die Kfz-Steuer draufhauen) wieder abgemeldet und den Vertrag abgerechnet. Evtl. gibt es aber noch einen anderen mir nicht bekannten Weg.

  • So ungerne ich das sage, aber die alte Versicherung ist im Recht. Du hättest fristgerecht zum 30.11. kündigen müssen.

    Anderer Halter ist eine Variante. Also richtig mit ummelden beim Amt und so... Vermutlich kannst Du dann aber genauso gut ein weiteres Jahr beim alten Versicherer bleiben. Nur müssen die Dir aber helfen, die neue Versicherung wieder loszuwerden. Sonst hast Du da das gleiche Problem.


    Karte über den Winter abmelden ist deshalb der einzige Weg da sauber rauszukommen. Aber selbst dann darfst Du innerhalb eines Jahres nicht wieder auf Dich anmelden. Sonst bekommst Du nochmal Post.

  • Ich empfehle einen Rechtsbeistand!

    Denn alles hier sind mutmassungen.

    Fakt ist das ein Halterwechsel stattgefunden hat, damit bist Du eigentlich im Recht.

    Aber ganz so einfach ist das eben nicht immer.

    Einfach am Montag mal den Anwalt des Vertrauens anrufen.

  • Ich meine auch, dass bei Halterwechsel auch die Versicherung gewechselt werden kann. Der neue Halter übernimmt ja nicht den alten Vertrag, sondern hinterlegt auf der Zulassungsstelle mit seiner EVB die neue Versicherung.

    Da der Halter gewechselt hat, muss daa die alte Versicherung vom Amt mitgeteilt bekommen haben. Hast du das beim Wechsel denen mitgeteilt?

  • Auf jeden Fall interessant. Du hattest ja selber die alte Vers. ausgesucht und den Wagen versichert. Nur der Halter warst nicht Du. Nun bist Du auch noch Halter und hast einen geltenden Versicherungsvertrag-auf Deinen Namen und von Dir abgeschlossen- willst aber nicht mehr da bleiben. Ich denke auch der Versicherer ist im Recht. Chance: gab es ne Preisänderung zum Oktober/November? Dann wie üblich So-Kündigungsrecht.

    Alternativ würd ich mal nett mit nem Sachbearbeiter sprechen- soll man ja eh alle Jahre mal machen- und den Wechselgrund erörtern- ("andere V. billiger")- entweder mag er Dir einen guten Preis machen oder vorschlagen zu wann Du rauskannst. Würd da jetz für 350.- oder so keinen Rechtsfall draus machen wollen

  • Ihr dürft euch nicht am Halterwechsel festhalten ...

    Er ist und bleibt ja Versicherungsnehmer .


    Ich hab immer abgemeldet und Halter+Versicherung entsprechend geändert ... bzw. hat das mein Versicherungsmann/frau immer geregelt .

  • Ihr dürft euch nicht am Halterwechsel festhalten ...

    Er ist und bleibt ja Versicherungsnehmer .


    Ich hab immer abgemeldet und Halter+Versicherung entsprechend geändert ... bzw. hat das mein Versicherungsmann/frau immer geregelt .

    Vollkommen richtig!

    So und nicht anders.

    Der neue Halter war ja der Versicherungsnehmer, also ist mit der Halterumschreibung auf den Versicherungsnehmer dass mit der Versicherung nicht geregelt. So bleibt der Vertrag bestehen.

    Abmelden, mit neuer EVB zulassen und du wärst aus dem "Schneider".

    Probleme könntest dann nur mit dem Schadenfreiheitsrabatt der alten Versicherung bekommen.

    Wenn die sich querstellen, nehmen die ihre vertraglichen Vergünstigungen heraus und du fängst bei der anderen Versicherung zu ihren Bedingungen an.

    Jedenfalls, immer erst Abmelden, dann mit neuer Versicherung Anmelden.

  • OK, dann hab ich das mit der Abmeldung versemmelt. Wenn ich das rechtzeitig bis November gewusst hätte, hätte ich den Vertrag fristgerecht zum Jahresende kündigen können - diese Chance hat mir die Versicherung durch ihre abartig lange Bearbeitungsdauer verwehrt. Die Anfrage der neuen Versicherung läuft ja schon seit Sommer (genauer: seit Ende Juni).


    Abmelden ist mir leider nicht möglich, das ist jetzt meine Winterschlurre & die brauche ich auch täglich. Ummelden auf Frau geht auch nicht, von der hab ich ja den Waachn übernommen.

  • Würd da jetz für 350.- oder so keinen Rechtsfall draus machen wollen

    Sich anwaltliche Beratung zur Rechtssicherheit zu holen heisst ja nichtt direkt einen Rechtstreit anzufangen.

    Wenn der Anwalt aber einen Paragraphen aufzeigen kann dann kann man sich ja auf den mal berufen.


    Außerdem kann ich aus Erfahrung sagen das ein einfaches Schreiben vom Anwalt, und sei es nur zur Akteneinsicht, oft das Verhalten der Versicherung ändert.

  • Ja das stimmt wohl. Kenn ich auch. Aber a) hat nicht jeder einen Anwalt der kostenfrei tätog wird und b) lohnt es sich nicht um bisschen Prämie sparen meine ich. Und darum gehts ja vermutlich. Oder was sei das Problem? Würd ich sonst halt einfach weiterlaufen lassen, was solls.

    Also erst mal Vers. noch sprechen- man kann da oft selbst freundlich was machen- zumal wenn das Gegenüber nett ist.

  • - diese Chance hat mir die Versicherung durch ihre abartig lange Bearbeitungsdauer verwehrt.

    Wahrscheinlich hat es genau deswegen so lange gedauert. Es wird höchste Zeit sich von denen zu verabschieden.


    Anwalt kostet in der Erstberatung eigentlich nix, oft helfen die Infos aus dem ersten Gespräch ohne da weiteren Aufwand zu betreiben.

  • heißt das, wenn du jetzt nichts tust, dass du zwei versicherungen hättest? geht dass? oder ist dann der zweite vertrag evtl. ungültig, weil er hätte garnicht sein dürfen? die zulassungsstelle hat ja irgendwie die zweite evb angenommen, was in der ummeldesituation dann ja garnicht notwendig gewese wäre. ich weiß es nicht. aber bist du adac, dann kostenlose beratung durch vertragsanwalt nutzen.