Anzeige nach Unfall

  • Um den Anwalt kommt man nicht herum, aber ein stehendes Hindernis kann trotzdem keinen Unfall verursachen.

    Dann stell mal einen LKW-Anhänger ohne Warntafel ab und da kesselt einer drunter. Dann wird dir der Richter erklären ob das so gut und richtig geparkt war. Und genau so ist das mit unbeleuchtet abgestellten Fahrzeugen, die nicht auf Parkflächen stehen.

    Das war ein ganz großes Thema als ich vor mehr als 20 Jahren den LKW-Schein gemacht hab. Natürlich kein Freischein in falsch abgestellte Fahrzeuge zu eimern, aber nicht sooo einfach wie manche das hier sehen.

  • Problematisch ist immer der Gummi-§, dass man immer so fahren muss, dass man innerhalb der überschaubaren Strecke jederzeit anhalten kann. Das kann man immer nach Belieben hin-interpretieren, bis alle mit 30km/h über die Landstraße schleichen, oder wieder einer mit der Fahne vorm Auto herläuft ... Es kommt also wieder mal darauf an, wie es in diesem Einzelfall entschieden wird ...

  • das kann man auch machen, aber hier weiß man ja nochgarnochnichts was überhaupt sache ist. erstmal giibt es ja nur die aussage anzeige, solange da nichts kommt...

  • Oder man spart sich den ganzen Zinober, zahlt sein Verwarn- oder Bußgeld und ist durch mit dem Thema.

    Kann VIELE graue Haare (oder Haarausfall vom Raufen) ersparen ... Wenn mir ein seriöser Rechtsanwalt sagt "ist sinnlos" oder "lohnt nicht", dann hör ich drauf ...

    Das ist dann das"Ende mit Schrecken" statt dem "Schrecken ohne Ende".

  • Das ist ne Ordnungswidrigkeit und fertig!!

    Wenn Deine Versicherung die Kasse öffnen soll, und den Falschparker zu entschädigen, werden die Anwälte des Versicherung schon von selbst aktiv !


    Warum sollte es eine Strafanzeige sein ?

  • Wenn es wirklich "nur" ein Verwarn- oder kleines Bußgeld gibt, dann würde ich mich damit gut abfinden können, zumal sie ja auch, wie üblich, wohl schon genug andere Sorgen und Dinge um die Ohren hat.

    Ich persönlich habe generell keinen Bock auf irgendwelches Geschiss oder Reklamationen oder so Zeugs, da ist jeder anders,

    so lange die mir nicht an den Lappen wollen oder hunderte Euros, bin ich der Typ *pfffff*.

  • Würde erstmal abwarten!!!

    Und wenn da jemand Ansprüche stellt, dann nen Anwalt hinzuziehen...


    Aber eine Straftat sehe ich da nirgends !!!

    Man könnte versuchen, dem Falschparker ne Teilschuld reinzudrücken, aber das wird wie gesagt Die Versicherung schon machen...

  • Ein stehendes Fahrzeug kann nie und nimmer einen Unfall verursachen, wie es mit Teilschuld wegen nicht beleuchtet oder gekennzeichnet aussieht ist ne andere Geschichte. Ich sehe da auch nur maximal ne Ordnungswidrigkeit, 75 Euro Bussgeöd bezahlen und ab dafür, wärs mir wert wenn ich danach meine Ruhe hätte.

  • Oder man spart sich den ganzen Zinober, zahlt sein Verwarn- oder Bußgeld und ist durch mit dem Thema.

    Aber um ein Bußgeld geht es nicht. Sondern um eine Strafanzeige!

    Keine Ordnungswidrigkeit. Das wäre ja normal. Hatte ich mal wgn abgelaufenen Tüv beim Wohnwagen.

  • Es geht nicht um einen Bußgeldbescheid. Das war ja egal. Zahl ich und gut...

    Es geht um eine Anzeige einer Straftat... das sagte mir die Polizei.

    Ich hab noch keine Anzeige bekommen. Aber hatte den Brief in der Post.?

    Ist grad alles etwas viel.


    Ich schau später mal nach nem Anwalt.


    Und ja, die Arbeitszeiten sind so..wenn ich direkt die nächsten 10 Minuten einschlafe kann ich 6 Stunden schlafen. Und hab dann noch 3 frei bis ich zur Arbeit muss.

    Bin vor ner Stunde heimgekommen.

    Klar geht sowas auf Dauer nicht.. aber hab ja dann auch 5 Tage (naja 4, an dem Tag an dem ich aus dem Dienst komme hab ich auch mind. 6 Stunden gearbeitet aber er gilt als freier Tag) frei.

    5 Mal editiert, zuletzt von DC () aus folgendem Grund: Liebe Caro, ich musste das Bild rausnehmen, weil da Name und Telefonnummer des Fräulein vom Amt sichtbar waren. Wir hatten da neulich schon mal eine maximal erboste Zuschrift eines betroffenen. Ist nicht bös gemeint oder so, sondern schlichtweg DSGVO.

  • Das ist keine Straftat.

    Da wird eine Überprüfung angeordnet !

    Anwalt nehmen !!!

    Und nochmal genau aufschreiben, was du am Unfallort über deine Ruhezeiten gesagt hast..!!!


    Alles mit deinem RA besprechen!!!

    Da wahrscheinlich kein Vorsatz zu erkennen ist , müsstest Du da nur den Gesundheitszustand eventuell prüfen lassen !!!


    Wie gesagt , Anwalt nehmen wäre zu empfehlen!!

  • Auf jeden Fall Anwalt, der klärt das. Was die Polizei sagt und was richtig ist sind 2 Dinge!


    Die nutzen gern ihre Möglichkeiten, um gegen den Bürger zu agieren.


    Bei meiner Schwester haben sie behauptet, sie habe ihren Wagen abgewürgt (Golf 6 Automatik) und weiteres.


    Anwalt Anwalt Anwalt!

  • Alles klar, wenn ich so ein Schreiben bekommen hätte würde ich auch was unternehmen.

    Meine Güte, was hast du dneen denn erzählt dass die sowas veranlassen, rede bloß mit niemandem mehr außer deinem RA und mit dem sobald es irgend möglich ist.

  • Was die Polizei sagt und was richtig ist sind 2 Dinge!


    Die nutzen gern ihre Möglichkeiten, um gegen den Bürger zu agieren.

    Ja. Die bestimmen auch, ob man angeschnallt faehrt oder nicht. Einfach so. Hab denen 30,16 Eu gespendet- fuer einen Sehhilfenfonds.

  • Mich haben die schon auf der Autobahn telefonieren gesehen, also mit Handy am Ohr.

    Dumm nur das sich mein Handy bei der Kontrolle in meiner Hosentasche befand und ich da so im sitzen auch gar nicht drankam. Wär nicht die Frau dabeigewesen hätten die sicher weiter darauf bestanden.

    Genauso wie die, die mir mal vorgeworfen haben über eine rote Ampel gefahren zu sein.

    Da war ich allerdings alleine unterwegs und so standen die Aussagen zweier Polizisten gegen meine einzelne.

  • Egal.

    Geh zu Arzt und lass dir ein Attest über Schlafapnoe geben. Bzw lass dich behandeln.

    Somit gibts keine Warnzeichen die eine Müdigkeit erkennen lassen.

    Also nix grob Fahrlässig.

    Da bei uns einige in der Schweiz arbeiten und die Schweizer bei so was wie Müdigkeit am Steuer überhaupt keinen Spaß verstehen.,

    schon gar nicht bei nem deutschen Löligastarbeiter hat fast jeder so einen Schein im Auto.

    Da keiner von denen Lust drauf hat von nem Schweizer schwanger zu werden oder gar von nen Rumänischen Trucker Zellengenossen.

  • Ich glaube ein Attest welches Dir eine Schlafkrankheit bestätigt ist eher kontraproduktiv ?

    Das glaube ich nicht.

    Glaube aber, daß u keinen Plan hast.

    Ohne Ausrufezeichen.

    Auch dir könnte in dem Fall mal einer zeigen wo der Hammer hängt.:biggrin

    Solltest du dann schwanger werden kannst es ja patentieren lassen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Pitsgarage ()

  • Warum?

    Ist überhaupt kein Fehler mal zu sehen was denn so getrieben wird mit Arbeitenden Leuts.

    Zum anderen schadet es nichts mal drüber zu quatschen was man an einenm Unfallort gar nicht sagt.

  • Ja klar, kannste dich darüber auslassen.
    Nur manches hier erwähnte und angeratene gehört vielleicht eher in eine PN.
    Aber was weiß ich schon..
    Beruhig dich, ich wollt dir nix tun oder verbieten.

    Am Unfallort hält man natürlich am Besten einfach die Klappe und lässt sich zu keinerlei Aussagen hinreissen oder überreden.
    2ct