Kein TÜV (H) mit KAW Federn Taunus 74

  • Hallo Heckfreunde,

    bin Robert aus Rosenheim und war heute beim Tüv....

    Hab keinen bekommen da die Federn nicht "Zeitgemäß" für ein H-Kennzeichen sind!!!

    Fahre ein Coupe von 74 mit den 40/30 Federn

    Kann das sein, dachte das wäre kein Problem?

    Jemand ne Idee wie´s klappen könnte??

    Gibt es vielleicht hier noch ein Gutachten / Briefkopie


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    Grüße aus Rosenheim

  • Oft sind die kein Problem.

    Die Kriterien werden aber auch von Jahr zu Jahr schärfer ausgelegt.

    Theoretisch hat der Prüfer da recht.

    Such dir einen der es einträgt

  • Deinem Kennzeichen entnehme ich das Du ein H hast. Sind die Federn damals mit abgenommen oder hast Du die nach dem H Gutachten eingebaut?

  • Hab ich genauso gemacht und war kein Problem, such dir eine andere Prüfstelle.


    Tieferlegung gab es auch schon in den Siebzigern/achtzigern. Da bin ich mir ziemlich sicher, ich bin da zwar zu jung für aber die alten Säcke hier können das sicher bestätigen.


    Beim richtigen Prüfer kein Problem, du hast ja die freie Wahl, wie bei Hausärzten. Vielleicht einfach mal bei ner anderen Prüfstelle anrufen vorher.

  • Ich habe meine Federn bis auf die Herstellerkennung schwarz lackiert. Die Herstellerkennung habe ich mit Isolierband umwickelt, so dass ich für den Fall der Fälle dem Prüfer die Nummer zeigen kann. Ist alles eingetragen, auch mit H.


    Seit 13 Jahren gab es keine Probleme bei der HU

  • Wenn ich mir das Bild in Deinem Profil so anschaue, wäre ich als Prüfer wohl auch ohne Federfarbe drauf gekommen, daß da was anders ist... :michi:

  • Ja, die roten Federn fallen natürlich sofort unangenehm auf. Schwarz lackieren hilft.

    Diese KAW Federn sind ja nicht soviel tiefer als original. Bei mir waren sie sogar höher.

  • mein Prüfer hat gesagt in den 80igern waren die Golfs so tief damit konnte man kaugummis von der strasse kratzen - also sähe er da kein problem die auch hier einzutragen. so ist es auch geschehen


    der Rat der immer hilft : einfach PRüfer abtelefonieren und fragen wie die das sehen und dann hinfahren oder eben nicht

  • Theoretisch hat er recht, der Prüfer. Es zählt das Jahr, in dem das Gutachten ausgestellt wurde. Hab das mit nem Sierra und FK Federn hinter mir. Ein Vergleichsgutachten der Fa. H&R, das innerhalb der 10 Jahresfrist nach EZ ausgestellt war, wurde nicht anerkannt. Deshalb habe ich (mit der Vollabnahme) kein H auf das Ding bekommen, der Pisser hat einfach ein normales Vollgutachten gemacht und die Federn zwar eingetragen, aber ganz klar HKZ ausgeschlossen.


    Habe dann 3 Prüfeinrichtungen abgeklappert bis ich jemanden gefunden hab, dem das alles scheißegal war und dann H drauf gemacht hat. Hat mich alles in allem knappe 500 Euro gekostet.

  • Theoretisch hat er recht, der Prüfer. Es zählt das Jahr, in dem das Gutachten ausgestellt wurde. Hab das mit nem Sierra und FK Federn hinter mir. Ein Vergleichsgutachten der Fa. H&R, das innerhalb der 10 Jahresfrist nach EZ ausgestellt war, wurde nicht anerkannt. Deshalb habe ich (mit der Vollabnahme) kein H auf das Ding bekommen, der Pisser hat einfach ein normales Vollgutachten gemacht und die Federn zwar eingetragen, aber ganz klar HKZ ausgeschlossen.


    Habe dann 3 Prüfeinrichtungen abgeklappert bis ich jemanden gefunden hab, dem das alles scheißegal war und dann H drauf gemacht hat. Hat mich alles in allem knappe 500 Euro gekostet.


    Die Richtlinie wurde eigentlich aufgeweicht, da man eingesehen hat, dass Federn irgendwann auch mal uppe sind oder brechen und der Bestand an mehrere Dekaden alten Federn nicht mehr wird.


    Dementsprechend kann man auch Federn mit neuerem Gutachten H-fähig eintragen, ob eine 75er Feder nämlich aus den 80ern ist oder von heute ist erstmal Latte, wichtig ist, dass es diese Umbauart damals schon zeitgenössisch gab.


    Bei meinem Prüfer ist das auch schon angekommen, der hat aber auch Bock auf sowas, da er selber Oldies hat und sich bei diesen Sachen immer auf dem Laufenden hält. Hat mir bei meinem Sierra die KAW Federn eingetragen und gesagt, dass H damit nächstes Jahr kein Problem ist.

  • Problem hatte ich auch auch.

    Ich fand das rot zwar schön, aber auf die direkte Frage hin wurde mir mitgeteilt dass sie schwarz in Ordnung wären.
    Also, die extra in rot gekauften dann "schwarz lackiert" und es gab den Daumen hoch.

    Tiefer ist er ja nicht wirklich, auch wenn die Artikelbeschreibung das verspricht.

  • Tiefer ist er ja nicht wirklich, auch wenn die Artikelbeschreibung das verspricht.

    Was einfach daran liegt das die alten Federn so ausgelutscht sind das der Wagen eh tiefer ist als ab Werk.

    Davon ab kann ich immer nur wieder sagen prügelt eure Karren mal sportlich um die Ecken, bei mir haben sich die Federn immer noch deutlich gesetzt.

    Und unabhängig von der Höhe verbessert sich in der Regel das Fahrverhalten gewaltig.

  • rote Federn signalisieren: "Obacht, ich bin net Okinol!", schwarz sieht aus als könnts Serie sein...

  • Ja gut aber wenn ich dahin gehe ums eintragen zu lassen - mit einem entsprechnende papier dazu , dann brauch der nich mal nach der farbe zu gucken und weiß das es "aftermarket" ist..


    Wenn ich die dinger einfach einbau und dann zum tüv fahre , ohne das zu erwähnen, fallen die roten wohl auf...


    Und wenn er die in rot nicht einträgt aber dann wenn sie schwarz sind muss ich doch echt wieder an dem ganzen konstrukt zweifeln?

  • Jaa,. wenn man sie eintragen lässt, ist die Farbe egal. Hat man Federn drin, die aussehen wie neue originale, geht das bei einem unaufmerksamen Prüfer manchmal als neue originale durch. Und die werden nicht eingetragen. Das soll jetzt natürlich niemanden dazu anstiften, Tieferlegungsfedern anzumalen, womöglich auch noch mit Modellbaufarbe den korrekten Farbcode draufzupinseln, und als originale zu deklarieren. Das ist nicht legal im Sinne der StVZO und führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.

  • "Schwarz eintragen" ist aber wieder was anderes :rolleyes Ach so


    Ich hör jetzt lieber auf, sonst nimmt da noch jemand ernst. Verantwortungsbewusste Eigner historischer Kraftfahrzeuge werden aus diesen Beiträgen ausreichend Information bekommen haben, inwiefern er/sie/es dies bei Umsetzung aktueller oder künftiger behördlicher Vorgänge zur Anwendung bringt, bleibe offen.

  • ahso ich dachte es geht um gezielte Eintragung ;)


    ok wenn man nicht auffallen will und nichts darüber erwähnt dann ist schwarz wohl unauffälliger :)

  • Ja, sorry, das ist leider zum kotzen.

    Mir gehts eigentlich immer darum dass es auch tatsächlich korrekt ist.

    Dinge so zu machen dass es nicht auffällt ist eine Sache, dass es korrekt ist aber eine Andere.

    Kommt es zu einem Unfall und es wird tiefgründig gegutachtet, erlischt die Zulassung, damit der Versicherungsschutz und das Opfer wird dann ganz schnell zum Angeklagten.

    RECHT IST EBEN NICHT GLEICH GERECHTIGKEIT

  • ...ich hatte dazu schon mal was geschrieben (zum Thema Felgen glaube ich), da ein TüV Prüfer ja eigentlich ein Ingeneur ist, der es besser wissen könnte (wenn er will).

    Nur machen sich leider nur ganz wenige noch die Arbeit, es auch wie ein Ingeneur und nicht wie ein Checklistenbearbeiter zu handhaben.


    Dann würde er wisen wie beschissen beim Taunus Original ist und dass er mit einer Eintragung besserer Federn ein wesentlichen Beitrag zur Verkehrssicherheit und schließlich zum Schutz der Mitbürger leisten würde.

    Begründungen gäbe es viele, ganz im Sinne der StVO.

  • Ist ja (fast alles) richtig und darauf hin zielen ja auch die Beiträge #2 und #6 und andere. Wenn ohne Eintragung keine HU, dann eintragen, alles andere ist Pfusch.

  • Die Richtlinie wurde eigentlich aufgeweicht, da man eingesehen hat, dass Federn irgendwann auch mal uppe sind oder brechen und der Bestand an mehrere Dekaden alten Federn nicht mehr wird.


    Dementsprechend kann man auch Federn mit neuerem Gutachten H-fähig eintragen, ob eine 75er Feder nämlich aus den 80ern ist oder von heute ist erstmal Latte, wichtig ist, dass es diese Umbauart damals schon zeitgenössisch gab.


    Bei meinem Prüfer ist das auch schon angekommen, der hat aber auch Bock auf sowas, da er selber Oldies hat und sich bei diesen Sachen immer auf dem Laufenden hält. Hat mir bei meinem Sierra die KAW Federn eingetragen und gesagt, dass H damit nächstes Jahr kein Problem ist.

    Jein ....


    Dem Prüfer ging es um die Tatsache, dass es exakt diese Feder mit diesem Gutachten innerhalb der 10 Jahresfrist nach EZ nicht gab.


    H&R hat in seinen Gutachten das "Zugangsdatum des Prüfmittels" mit rein schreiben lassen. Das Gutachten mag von 2002 sein, das Zugangsdatum des Prüfmittels war jedoch schon 1990 und ist somit zulässig. Die anderen Hersteller haben das NICHT in ihrem Gutachten stehen.

    Und wenn der Prüfer ein Korinthenkacker ohne Arsch in der Hose ist, ist das eben NICHT mehr in seinem Ermessensspielraum.


    Endung der Sendung.

  • **UPDATE**

    so Freunde,

    war jetzt bei einem anderen Prüfer....

    Federn eingetragen ohne Probleme!!

    RS Felgen 7x13 mit 205/60 13 hinten hätte er auch eingetragen

    RS Nachbau 6x13 mit 185/60 13 vorne hätte er auch eingetragen wenn ich hier noch irgendwelche Unterlagen bringen könnte!! (die es aber leider nicht gibt)

    Also...Sehr zufrieden was will man mehr.

    Nochmals Danke an alle:thumbsup::thumbsup::thumbsup::thumbsup::thumbsup: