Das wird wohl !

  • wieso ist das so klar?

    Habe das so verstanden dass ja der Unfallschaden begutachtet werden soll/muß. Wenn Du jetzt da was "rausmeißelst" könnte das zu werweisswas führen?
    Die gegnerischen Versicherungen sind ja meist sehr spitzfindig wenn es darum geht sich - aus welchen Gründen auch immer - um Zahlungsverpflichtungen zu drücken oder Zahlungen zu mindern...
    Von daher vielleicht besser die Pfötchen still zu halten...


    Gruß
    Jürgen

  • die hilfsbereitschaft hier im Forum :thumbsup: (Ratschläge,Hilfe, Tips, Ersatzteile ect)


    beste Irrenhaus der Welt

  • Ich würde den vom Hausgutachter der Karosseriebude die den richten soll begutachten lassen .
    Den Schaden trittst du ja eh ab wenn der gemacht wird .


    Das vereinfacht die Sache sehr .


    Wenn du mit irgendeinem Gutachten zur Karosseriebude kommst schickt Der dich evtl. wieder weg .
    Vor allem bei sowas wo evtl. bei der Reparatur noch was nachkommen könnte .


    Wenn man sich kennt geht vieles besser und schneller .



    Nur das mit dem Luxemburger Recht könnte ein Problem werden ....

  • Mein Beileid!
    Falls du dir noch nicht im Klaren drüber bist, wie du vorgehen sollst - so würde ich es machen:


    1. Wagen von der Straße holen, sonst schmeißt da echt noch wer die Scheiben ein oder so (Broken Window Theorie). Den Abschlepper muss die gegnerische Versicherung zahlen, also einfach bestellen und Rechnung an den Anwalt (s. Schritt 3).
    2. Zu nem guten Karosseriebauer, am besten Oldtimerspezi und dort auch nach einem Gutachter fragen - die kennen Ihre Leute und können meist mit denen reden, je nachdem ob der Wagen wiederaufgebaut werden soll oder einen möglichst niedrigen Restwert (und damit höhere monetäre Entschädigung) haben sollte. Letzteres ist natürlich Hörensagen und soll keinesfalls dich dazu ermutigen, den Gutachter unangemessen zu beeinflussen ;-). Alternativ kennen auch Anwälte für Verkehrsrecht meist die Gutachter in der Umgebung.
    3. Mach dir nicht so viele Sorgen, viele Knudsenbleche gibt es noch öfter und dein Unfallgegner war jawohl vollkommen unzurechnungsfähig. Zumindest nach deutschem Recht heißt das, dass die gegnerische Versicherung für den Schaden direkt aufkommt und du mit dem Typen eigentlich nichts zu tun hast. Außerdem muss bei eindeutiger Schuld die gegnerische Versicherung im Rahmen der Gebührenordnung für deinen Anwalt aufkommen und der klärt das normal direkt mit selbiger (wie das in Luxemburg aussieht, weiß ich leider nicht, aber denke mal ähnlich - wichtig: keinen überteuerten Superstar-Anwalt nehmen sondern nach Gebührenordnung). Also: geh einfach zum Anwalt. Die gegnerische Versicherung wird auf alle Fälle früher oder später versuchen, dich übern Tisch zu ziehen, also wirst ihn eh brauchen. Der Anwalt weiß auch was dir alles zusteht (Ausfallentschädigung etc.) Zum Unfall selbst: Sebastos Karre sah deutlich, deutlich schlimmer aus, gibt es da eigentlich vorher/nachher Fotos?

  • Anwalt kost aber Richtig Geld wenn du keine Rechtschutz hast ...


    Ich bin letztes Jahr für 350€ vor Gericht gegangen die mir die gegnerische Versicherung nicht zahlen wollte ...


    Hat de dann aber mit Nachzinsen + die entsprechenden Kosten .
    Die musst du dann aber auch auslegen wenn keine Rechtschutz ...


    Das was ich mit Luxemburger Recht meine ist die Reparartur . Die rechnen anders wie hier .
    Wenn dir einer was kaputt mach was nicht neu ist , berechnen die den Schaden in Gebrauchtteilen und entsprechend den Arbeitslohn .
    Totalschaden ist dann auch ein Problem... die Zahlen nur aus wenn Sie das Auto bekommen .


    Wird nicht so leicht ... Ich hoffe du hast Rechtschutz und nimm dir dann nen Anwalt .
    Ansonsten mit der Karosseriebude reden. Manchmal wissen die auch noch was ...

    Einmal editiert, zuletzt von Fordford ()

  • Hallo
    Mir ist mal in Mannheim ein Auto aus Frankreich auf Den Transit gefahren und da wurde der Schaden von einer Deutschen Rückversicherung
    beglichen.
    Hat den da keiner einen Anhänger der das Ding nach Hause bringen kann?
    Ich habe für solche Fälle ein Notrad vom Focus 1 oder Fusion hier stehen das drauf und ab auf den Hänger.


    Grüße Rolf.

  • Selbst in Deutschland in "Grenznähe" greift bei sowas gern das Lux- Recht ....


    Darum wenn möglich Anwalt .


    Wenn du keine Rechtschutz hast , nimm ne gute Werkstatt und schau was geht .
    Hast nix davon Recht zu bekommen aber noch Geld beim Anwalt drauf zu legen ... aber immer noch ein kaputtes Auto zu haben .


    So und nun auf nach Alzingen . Möge ich verschont bleiben .
    Granada bleibt daheim , nicht das nachher auf dem Parkplatz die Achsen fehlen .

    Einmal editiert, zuletzt von Fordford ()

  • Denke mal der Eisenmann wird kein Rechtschutz haben so wie sich das alles anhört. (Keine Angst, ich hab auch keine) Als mich damals mal jemand mit meinen Mustang von der Strasse fegte , und sich herauskristalisierte das ich die volle Schuld bekommen sollte (Die ist mit weit über 70 aus einer 30er Zonen Strasse gekachelt, ich hatte aber Vorfahrt zu gewähren), bin ich erst 4-5 Tage später zu so einer Versicherungsbude gelatscht wo die auch Rechtschutz einen aufs Auge drücken, und hab da den Fall nach und nach geschildert. Resultat war, das der Mensch mit mir einen Rechtschutzvertrag abschloss, der Rückwirkend 0.00 Uhr des davorigen Tages des Unfalles Datiert war. Vielleicht n kleiner Anstoss für dich zum überlegen.Fragen kostet nix, die wollen nur Abschliessen, und wenns der nicht macht - machts eben der andere eine Bude weiter.

  • Ist im ADAC nicht ne Verkehrsrechtsschutzversicherung mit inbegriffen? Dann lohnt es sich doch, dieser kriminellen Vereinigung beizutreten

  • Hab jetzt nicht den Ueberblick, ob der Eisenmann im ADAC ist. Kann ja sein, dass er im Eifer des Gefechts diese Moeglichkeit komplett vergessen hat...

  • Keine Rechtsschutz nötig. Gegner muss alles zahlen. Erst seine Versicherung dann wenn breit später er. Aber das ist nicht das Problem des geschädigten. Anwalt vor Werkstatt vor allem.Oder was bildet sich der zwergstaat ein?

    Einmal editiert, zuletzt von Nick ()

  • Bei Haftpflichtschäden im Ausland werden oft die Gutachterkosten von der gegnerischen Versicherung nicht übernommen deshalb hol dir erstmal eine kostenlose Rechtsberatung deiner Versicherung.
    Ein wirtschaftlicher Totalschaden wird es nach dem Schadensbild vermutlich eh werden.
    Deshalb hoher Wiederbeschaffungswert mit hoffentlich niedrigem Restwert.

  • Gibt dann die eigene Versicherung nicht was bei?
    ich würde das ganze Land verklagen. Man is doch hier ausreichend versichert. Ich hätte aber auch sofort schleudertrauma Impotenz und Burnout. Und darauf klagen.

  • Anwalt ist bei sowas wichtig.Der sagt dir welche ansprüche du hast (Ersatzwagen /Kostenausfall /Schmerzensgeld /gesonderte Aufwandsentschädigungen etc.) - den kannste losschicken wenn der Schaden von der gegenversicherung als zu gering eingeschätzt wird und im Streitfall stehste nicht alleine vor dem Kaddi.Ohne Anwalt stehste komplett alleine da und hast nur Stress, und wer kennt schon seine eigenen Rechte insbesondere wenn sich der Unfall auch noch im Ausland abgespielt hat ? Die gegnerische versicherung sieht ja das du es Privat durchziehen willst, und wird dich abziehen bis dir die Tränen kömmen.


    Ich hätte aber auch sofort schleudertrauma Impotenz und Burnout. Und darauf klagen.


    Auch dafür braucht man einen Anwalt :)

  • Anwalt ist auch das wichtigste. Ich würde mich dennoch absichern bevor ich Schritte unternehme auf deren Kosten ich evtl. hängenbleibe.
    Das Problem ist hier der Rechtsstand des Unfallortes. Innerhalb Deutschlands kein Problem mit Anwalt und Gutachterkosten.

  • Du hast auf jedenfall schon einen Haufen Teile zusammen.


    Motorhaube von Emme,
    den vorderen Zeil von ner tc3 Karosse bis hinter Rahmenbogen von Dulle,
    ne 1.Serien Vorderachse von Grillwagen,
    die Lampe vom Nick,
    den Grill von mir
    und ein Blinkerglas von TC1972



    Der muss wieder gemacht werden!