Es gibt aber eine wichtige Ausnahme: Die Regelung gilt nur für oberste Geschossdecken (oder Dächer), die nicht den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 einhalten. Diese Norm wurde 2013 geändert. Allerdings geht man immer noch davon aus, dass der Mindestwärmeschutz in der Regel bei Holzbalkendecken aller Gebäudealtersklassen gegeben ist und auch bei Decken in Massivbauweise ab Baujahr 1969. Dies beruht auf den Auslegungen des Deutschen Instituts für Bautechnik. Erfüllt das Haus diese Voraussetzungen, muss also die oberste Geschossdecke nicht gedämmt werden.
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