Neues Thema hier. Für alle aus NRW interessant in Bezug auf Garagen und Carportbau gab es eine Änderung der Landes BauO NRW.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…&vd_back=N421&sg=0&menu=1
Unter §62 steht, dass man nun Garagen und überdachte Stellplätze bis 32qm genehmigungsfrei errichten darf. Und andere
Gebäude bis 75cbm. Bevor Ihr jetzt losbaut, denkt bitte daran die anderen Vorschriften zu beachten (Grenzbebauung, etc.)
Die Änderung erleichter mir jetzt auf jeden Fall erst einmal den ersten Garagen- bzw. Lagerraumbau auf meinem Grundstück.