Freigabe von Ford für Ford Granada Mk1 2,8i - Datenblatt genügt nicht

  • Die Deutschen bestehen doch auch auf einer Freigabe von Ford, sonst lägen mir ja nicht zwei solcher Unbedenklichkeitsbescheinigungen vor. Aber natürlich ginge das im Fall des Falles mit der Abnahme in Deutschland, denn mein Bruder wohnt noch immer an der elterlichen Adresse, da könnte man schon was machen.

  • naja, ich seh schon. Ich muß das Pferd offenbar von der anderen Seite aufzäumen (siehe Thread zu der Nuß mit dem BOB drin). Ich sollte erst den Motor einbauen lassen und dann damit zum TÜV fahren. Der kann dann gerne nochmal die ABE rauskramen und feststellen, daß das ja tatsächlich geht. Also kurz gesagt viel blauäugiger an die Sache rangehen, einfach machen ...

  • Der Mafijoosi hat in seinem Consul, für den es nicht mal mehr Papiere gab, auch den 2.0 V6 eingetragen bekommen.
    Der Prüfer hat sich die ABE's vom 1,7er und dem 2,0 gezogen und dann geguckt ob die technischen Unterschiede (Achs- und Getriebeübersetzung, Bremsendimension) angepasst wurden.
    Da der Joosi noch das alte Diff vom 1,7er drin hatte gabs kurzzeitig Probleme, bis wir das WHB vom MK3 vorgelegt haben, in dem das Diff vom 1,7er als Wunschoption in Verbindung mit dem 2,0 zu haben war.


    Es sollte also prinzipiell kein Problem sein den 2,8er einzutragen, einen willigen Prüfer vorausgesetzt.
    Da Du ein A4LD einbauen willst würde ich das Diff vom 2,3er drin lassen.
    Zur Abnahme könnte man ja das Blechfähnchen mit der eingestanzten ÜS tauschen.

  • Genau so stellte ich mir Motoreintragungen früher schon immer vor. Ich werde mal meinen Bruder anspitzen, ob der nicht mal beim TÜV fragen kann, ob ein eingebauter 2,8i in seinem neu von mir erworbenen Granada abgenommen werden kann. Der besitzt die nötige Bauernschläue, um das durchzubringen. Das Diff ist erstmal meine kleinste Sorge.

  • Ich hab gerade nochmal mit meinem neuen Nachbarn geplaudert, der eine Autowerkstatt betreibt. Er hat nach seiner Aussage gute Kontakte zur Landesprüfstelle Oberösterreich und will mal nachbohren, ob man bei Vorliegen aller technischen Daten bis hin zu den Abgaswerten in Form der ABE die Typisierung nicht doch ganz einfach wie auch in Deutschland als Einzelabnahme macht und dabei das Vorhandensein der notwendigen Trümmer am Wagen mit der ABE vergleicht. Ich bin gespannt! Mein nutzloser Bruder sonnt sich derweilen in Ägypten am Strand, da ist mal nix zu erwarten.

  • So, Neuigkeiten wegen der Typisierung hier in Ösiland. Mein lieber Nachbar, der Kfz-Meister mit eigener Werkstatt hat mit seinem Kontakt bei der Landesprüfstelle in Oberösterreich geplaudert und angeblich wäre die Eintragung des Motors kein Problem. So ganz verstanden habe ich es nicht, aber zusammengefaßt ist das wohl ungefähr so: "Wieviel PS sollen da rein?" - "150" - "Und wieviele sind jetzt drin?" - "108" - "Hahahahahaha! Deswegen machen wir doch keinen Aufriß!"


    Ich hab mit ihm vorhin per Handy geplaudert und er war noch unterwegs. Da muß ich glaub ich am Abend nochmal rüberschauen und mir das genauer erklären lassen. An sich ist mir das aber sehr sympathisch, denn so isses doch. Wieviel PS sollen da rein? 150? Hahahahaha! Süß!


    LG
    Julia