GEZellschaftliches Thema

  • Ich verstehe nicht was die angebliche Tatsache, dass die Else auch Richterin ist. aussagen soll.


    Ich glaube nicht, und werde es niemals glauben, dass unser Verfassungsgericht Mist baut. Ich glaube viel eher, dass die Klage blödsinnig war, falsch formuliert oder was weiß ich.


    Dass Chefs viel Geld verdienen liegt in der Natur der Sache. Es verdient ja nicht jeder bei den ÖR so einen Batzen.


    Rockmusik ist super.


    KIKA ein wertvoller Kinderkanal ohne Scheiss-Werbung. Tatort ist tolle Unterhaltung ohne Scheiss-Werbung. ARTE ist manchmal informativ ohne Scheiss-Werbung. ......


    Und die 10-15 Leute in Deutschland die wirklich NUR eine Wohnung haben und weder Radio, noch TV, noch Internet, noch Ohren oder Augen. Ja die sind innen Arsch gekniffen.

  • ohne Scheiss-Werbung

    Das war wohl früher mal so.
    Heute haben auch die ÖR ihre Werbung,
    nicht so viel wie RTL oder so, aber immerhin.
    Vom Radio mal ganz zu schweigen.
    Da fällt es garnichtmehr auf, ob man einen Privatsender aufgedreht hat oder Hessen, Bayern oder dergleichen.


    Die ÖR rechtfertigen die Gebühren ja mit den fehlenden Werbeeinnahmen.

  • Und die 10-15 Leute in Deutschland die wirklich NUR eine Wohnung haben und weder Radio, noch TV, noch Internet, noch Ohren oder Augen. Ja die sind innen Arsch gekniffen.

    Von den 10-15 sind auch noch 9-15 befreit weil ihr Geld vom Amt kommt.
    Und in den Arsch gekniffen sind auch die nicht, denn sie haben ja die Möglichkeit.


    Ich bin froh um jeden Radiosender (außer NJOY), der mich nicht mit Werbung belästigt, höre inzwischen entweder NDR-Info oder NDR1, keine Werbung, vernünftige Nachrichten, immer wieder interessante Sendungen, ja die Musik auf NDR1 ist teilweise unerträglich, bei Helene Fischer wechsele ich halt flott zu Info oder NDR2, aber scheiße spielen sie alle und gerne 5-10 mal das gleiche am Tag, das war ehe es diese Privatscheisse gab alles besser, wie auch das Fernsehprogramm mehr Niveau hatte.

  • Bei MDR Thüringen, MDR Sachsen gibt es reichlich Werbung.

    Vielleicht ist das der Solidarbeitrag unter den Rundfunkgebühren.


    Bei der Arbeit läuft immer irgendwo ein Radio. Da kann ich nicht weghören. Obwohl ich es oft gerne würde, wenn einer dieser wirtschaftlich konkurrierenden Privatsender, die gleiche weichgespülte Musik im Stundentakt wiederholt. :nick: Ich schaue wenig Fernsehen, zahle aber trotzdem. Ja und?
    Gesellschaft nennt sich das. Und zwar nicht im Sinne von Firma, sondern im Sinne von Volk. Alle gemeinsam teilen sich die Kosten für etwas das jedem zur Verfügung steht. Wenn jemand etwas minderwertiges parallel zum öffentlichen Angebot bereitstellt ist das seine Angelegenheit. (Ausser beim Geld. Da dultet der Staat keine Mitbewerber)
    Trotzdem gewährleisten die öffentlich rechtlichen Sendeanstalten die mediale Grundversorgung und das soll auch so bleiben.
    Welches Gehalt Herr Buhro, die Kanzlerin oder mein Chef bekommen, ist mir scheissegal! Ich komme mit meiner Kohle zu recht und kann mir sogar manchmal was leisten. Mehr brauche ich nicht und wenn andere mehr haben gönne ich denen das.
    Wen die Rundfunkgebühren tatsächlich in der Existenz bedrohen, der kann sich befreien lassen. Das Formular kann man bei den Rundfunkanstalten herunterladen, oder vom Jobcenter bekommen.


    Mal 'ne andere Frage: Hat hier jemand Sky abboniert?

  • Miles, das ist aber gutgläubig. Leider ist es aber wirklich so, wie der Jawolf schreibt. Irgendwo kann ichs ja auch verstehen. Ich würde es wahrscheinlich auch auf die Tour versuchen, wenn ich Freunde/Brüder in solchen Positionen hätte. Naja, man kann sich tierisch über das ganze Thema aufregen - tue ich auch bei jedem neuen Brief von diesem Verein - oder einfach Widerspruch einlegen und nicht zahlen oder einfach so nicht zahlen, wenn man Glück hat, siehe Karlos, oder einfach zahlen. Das Mittel der "Aufregungsberuhigung" muss halt jeder nach seinen persönlichen Möglichkeiten selbst bestimmen. Was bleibt, ist der bittere Geschmack, dass wir hier in D leider schon eine teilweise recht seltsame Rechtsauffassung von Richtern aller Ebenen haben und dieses Land so langsam zu einem Selbstbedienungsladen für "die politische Elite" mutiert. Naja, Hauptsache ist doch: wir haben keine Korruption wie in Italien oder Griechenland oder ein regierungsbeeinflusstes Staats-TV wie in Polen, ne?

  • Naja, Hauptsache ist doch: wir haben keine Korruption wie in Italien oder Griechenland oder ein regierungsbeeinflusstes Staats-TV wie in Polen, ne?

    Ich glaub Du hast den Sarkasmus-Smiley vergessen.

  • Grundsätzlich habe ich gegen eine gewisse Gebühr auch nichts einzuwenden. Doch leider finanziert man mit dieser (nicht gerade billigen) Gebühr auch die Webseiten besagter öffentlich/rechtlicher Sendeanstalten. Immerhin wurde von diesen argumentiert, man bräuchte mehr Geld, weil man nur so die Webseiten aktuell halten könne.
    Das, genauso wie die Thematik, dass ich lediglich Rundfunk nutze aber kein TV, ärgert mich.
    Schon früher musste man TV und Radio bezahlen, wenn man ein "Empfangsgerät" besaß. Doch auch früher habe ich meinen TV nur für das Abspielen von VHS, DVD und inzwischen BD genutzt. Heutzutage kommt VOD dazu, wofür man Geld freiwillig bezahlt, die öffentlichen TV Sender nutze ich hingegen weiterhin nicht. Früher konnte man schon nicht sagen "nutze ich nicht" und heute kann man es auch nicht.


    Der Witz ist, selbst in der Übergangszeit, als es noch nicht die neue Gebühr gab, man jedoch nicht mehr terrestrisch TV empfangen konnte, musste ich dennoch für TV bezahlen, einfach weil ich ein "Empfangsgerät" besaß. Das damit aber nichts mehr empfangen werden konnte, stand nicht zur Debatte, es war und blieb ein Empfangsgerät.
    Das ist/war ganz klar eine Regelung, die gegen den Bürger getroffen wurde.


    Wenn die Qualität der ÖRR wirklich so gut wäre, wie es immer betont wird, könnte man diese auch verschlüsselt anbieten und die Zuschauer würden freiwillig ihren Beitrag leisten. Genau das war schon vor Jahren so bei Premiere (habe ich nie genutzt) und ist inzwischen mit den zahlreichen VOD Angeboten das gleiche. Wenn ich es haben möchte, dann bezahle ich freiwillig. Wenn es mich nicht interessiert, muss ich dafür kein Geld ausgeben.
    Möchte ich also Rundfunk hören, bezahle ich einen Rundfunkbetrag. Möchte ich zusätzlich oder einzeln TV sehen, bezahle ich dafür auch gern.


    Ach ja, und keine Werbung bei den öffentlich rechtlichen Sendern? Ganz klares nein. Man schaue sich nur mal ARD, ZDF etc. an, dort wird regelmäßig Werbung ausgestrahlt. Die Begründung war, die GEZ (ja, heißt inzwischen nicht mehr so, ist aber das gleiche) reiche nicht aus, deswegen müsse man zusätzlich andere Wege nutzen, um Einnahmen zu generieren.

  • Heute kam übrigens der Bescheid, dass meine Befreiung (weiter oben...) anerkannt wird.
    D.h. wenn immer ein Mitglied des Haushaltes aus irgendwelchen Gründen von der Zahlung befreit ist, muss keiner zahlen.
    Das klingt zwar logisch, jedoch war ich mir nicht sicher ob die GEZ das auch so sieht.

  • Grillwagen: Kannst mir diese Bestätigung mal (anonymisiert) zukommen lassen? Dann muss ich nämlich auch nicht mehr zahlen. Meines Wissens ist die "rechtliche" Lage aber genau andersherum. Soweit man hierbei überhaupt von Recht sprechen kann.

  • Ganz Gallien? Nein! Ein kleines Dorf in Baden-Württemberg... :sinnlos:



    Deutlichste Worte, eine Ohrfeige nach der anderen - ein Feuerwerk !


    Der Hammer: dem SWR fehlt als Gläubigerin die materielle Behördeneigenschaft.



    Ich muss den Beschluss nochmal lesen...so geil:


    http://lrbw.juris.de/cgi-bin/l…nt.py?Gericht=bw&nr=21332



    Welche Wirkungen gehen nun hiervon aus?


    Wenn der SWR keine Behörde ist, dann darf er auch keine Verwaltungsakte - keine Festsetzungsbescheide - erlassen.
    Wenn der SWR keine Behörde ist und dennoch Festsetzungsbescheide erlässt, dann ist die erlassende Behörden nicht erkennbar und die Festsetzungsbescheide sind mithin nichtig.


    Man kann ja nicht sagen: "Festsetzungsbescheide darf der SWR erlassen, weil er eine Behörde ist, aber vollstrecken darf er nicht, weil er keine Behörde ist."


    Die Sache nimmt endlich Fahrt in die richtige Richtung auf.


    "Ein Beitrag – einfach für alle" > NEIN !!!



    Gruß
    Jürgen

  • na denne - mal bisschen Bölkstoff:


    Nach dem Beitrag ist vor dem Beitrag: R.-Beitrag 2.0 >> © by jawolf30 <<


    Die der deutschen Sprache kaum mächtige - zum Mindestlohn beschäftigte Mitarbeiterin des Facilitymanagements - ***Frau R. B.*** - fand beim Raumpflegen in einer Sekretärinnentoilette einer Verwaltungsgemeinschaftseinrichtung in Köln-Bocklemünd einen Schnellhefter mit - wie sie sagte: „vermeintlich unwichtigen Notizen, Skizzen, Strichmännchenzeichnungen und Diagrammen - Abfall eben.“
    Sie nahm den Schnellhefter mit um dann abends beim Sitzkreis integrationswilliger Raumpflegerinnen die Mappe unter der Beteuerung abzugeben:
    „Isch ährlisch - isch nix klauen. Isch gelesen - isch nix verstehen. Zum Glück isch nix Auto, nix Führerschein. Deitsches Land - verrücktes Land“.
    Nichtsahnend welch hoch brisante Dokumente darin schlummerten fand dann der Schnellhefter seinen Weg zu einem sehr interessierten Wohnungsinhaber (nach Melderecht)...


    ***Klarname von Frau Rade Brecht aus Datenschutzgründen anonymisiert***


    Auf Nachfrage war sodann von gut unterrichteten Greisen aus höchsten Kreisen zu erfahren:


    Ja - die Gefahr einer Niederlage vor den höchsten Gerichten sei bereits mit Inkrafttreten des Rundfunkbeitrages 1.0 seit 01.01.2013 bekannt und es wird seither an einer Alternativfinanzierung gearbeitet:
    So trafen sich in geheimen Sitzungen bisher schon die Intendanten der Landesrundfunkanstalten, ZDF- und Deutschlandradiovertreter sowie die Verkehrsminister der Länder um über das Projekt R.-Beitrag 2.0 zu befinden.
    Kürzlich waren die Justizminister der Länder, Verfassungsrichter sowie Vertreter des BND und des Kraftfahrtbundesamtes zur Schlussfassung des Projektes mit eingeladen.
    Höchstrangige Regierungsvertreter in Berlin waren von Anbeginn in das Geheimprojekt eingebunden und gaben grünes Licht.


    Die Eckpunkte des R.-Beitrags 2.0:


    Vollständiger Name: Raserbeitrag; Codename: R.-Beitrag 2.0


    Es wird empfohlen zur (beabsichtigen) Vertuschung in der Öffentlichkeit den Codenamen: R.-Beitrag zu verwenden.
    Die Umstellung soll fast unbemerkt vonstatten gehen: es wird weiterhin empfohlen den Raserbeitrag zunächst in der Höhe des momentanen Rundfunkbeitrags zu belassen.


    Der Raserbeitrag wird ab 01.10.2016 von allen volljährigen in Deutschland gemeldeten Personen die einen Führerschein - gleich welcher Art und Klasse - innehaben, erhoben werden.
    Der Raserbeitrag wird ohne Ausnahme von allen einmal erfassten Führerscheininhabern auf Lebzeit - auch sie ihn abgeben oder verlieren; gleich ob sie Einkommen oder keines haben - zu entrichten sein.
    Zur Eintreibung des Raserbeitrags bei mittellosen Führerscheininhabern bzw. zur Eintreibung des Raserbeitrags bei Führerscheininhabern ohne eigenes Einkommen wird es eine erweiterte Berechtigung der noch zu gründenden gemeinsam betriebenen Eintreibungsstelle geben. Gespräche mit Spezialeinheiten der Bundeswehr, THL etc. sind angedacht. Näheres wird in einer nicht öffentlich einsehbaren, geheimen Vereinbarung geregelt.
    Grundsätzlich umfasst die Raserbeitragspflicht auch Inhaber eines Boots-, Flug- oder sonstigen Scheins. Dabei ist es unerheblich ob die Führerscheininhaber ein Kraftfahrzeug, Boot, Fluggerät usw. innehaben, besitzen, halten oder benutzen: allein die Erlaubnis ein solches zu Führen und damit die Möglichkeit zu haben bestehende Höchstgeschwindigkeiten, Flughöhen usw. zu überschreiten löst die Raserbeitragspflicht aus.


    Um eine Raserbeitragsgerechtigkeit herzustellen wurden die zum 01.01.2016 bei allen Führerscheinstellen abgezogenen Daten bereits an die gemeinsam beim BND betriebene Stelle - die in Kooperation mit dem KBA in Flensburg als gemeinsames Rechenzentrum betrieben wird - übermittelt und werden z. Zt. ausgewertet.


    Alle Beteiligten vertraten von Anfang an die Ansicht dass auffällig gewordene Führerscheininhaber - also diejenigen bei denen Eintragungen beim Kraftfahrbundesamt (KBA) im Flensburger Punktekonto vorliegen - einen Zusatzbeitrag leisten können und müssen da bei ebendiesen ja schon der rechtsgültige Beweis einer Regelüberschreitung vorliegt. Rechtlich sei dies nicht zu beanstanden da bei einer solchen Typisierung selbst erstellte Statistiken - aus Daten der o.a. gemeinsam beim BND betriebenen Stelle - die in Kooperation mit dem KBA in Flensburg als gemeinsames Rechenzentrum betrieben wird - die Rechtsgrundlage schaffen. Angedacht ist bis auf weiteres für jeden eingetragen Flensburger Punkt - unabhängig davon ob der Führerscheininhaber durch Überschreiten der Höchstpunktzahl eben keinen Führerschein mehr inne hat - einen Raserzusatzbeitrag (Projektintern: R.-Beitrag plus+) von 5 €/Monat zu erheben. Näheres zur Umsetzung und Eintreibung des R.-Beitrag plus+ wird ebenfalls in der nicht öffentlich einsehbaren, geheimen Vereinbarung geregelt.


    Verfassungsrechtlich wird das ab 01.10.2016 Inkrafttreten des auf unbestimmte Zeit gültigen und unkündbaren Gesetzes diesmal keine Hürden nehmen müssen: es wird als Notstandsgesetz erlassen werden und somit uneingeschränkte (Rechts-)Gültigkeit haben. Im Raserbeitragsstaatsvertrag wird verankert dass - unter Strafandrohung - dieser von nichts und niemand in Frage gestellt werden kann und darf; dass gegen den Raserbeitragsstaatsvertrag nichts und niemand Klage erheben bzw. Rechtsmittel einlegen kann und darf.


    Das Lieferkonzept zur einmaligen Einführung, Inkrafttretens und Durchsetzung des Raserbeitragsstaatsvertrags sieht vor:
    Am 30.09.2016 um 23.45 wird der übergesetzliche Notstand ausgerufen. Die Intendanten der o. a. öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sorgen dafür dass in einer 15-minütigen Sondersendung über die (Notstands-)Lage der Nation berichtet wird und die Einführung des Raserbeitrags zum 01.10.2016 ab 00:00 Uhr bekanntgegeben wird. Vertreter der Länder sowie der bereits in geheimen Beratungen informierten Bundesregierung werden um 23:59 Uhr den übergesetzlichen Notstand zum 01.10.2016 00:00 Uhr als beendet erklären. Ebenfalls im Raserbeitragsstaatsvertrag verankert: durch das Ausstrahlen der Sondersendung zum übergesetzlichen Notstand wird als unwiderlegbar klargestellt dass jeder Führerscheininhaber rechtskräftig unterrichtet wurde - gleichgültig ob er ein Empfangsgerät vorhielt oder nicht.


    >> © by jawolf30 <<


    Gruß
    Jürgen

    2 Mal editiert, zuletzt von jawolf30 ()

  • Geiler Vergleich, Jawolf! Und danke für das Urteil. Vielleicht melden sich die GEZ-Schergen ja doch nochmal bei mir. Mit einer sehr ähnlichen Begründung wie im Urteil habe ich (mehrfach) Widerspruch eingelegt und nach Androhung einer angemessenen Bearbeitungsgebühr für weitere "Zahlungserinnerungen" vor Bearbeitung meines Widerspruchs habe ich von denen schon monatelang gar nichts mehr gehört.

  • GEZ-Demo 29.04.2017 in Berlin: LiveStream (GEZ-Boykott)


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  • Dir ist schon klar dass das Reichsbürger und Aluhut-Spacken sind? Ich find die GEZ auch nicht gut, aber mit der Truppe würde ich nicht demonstrieren wollen...

    Einmal editiert, zuletzt von Dr_Grip ()