online-petition: Kurzzeitkennzeichen weiterhin ohne TÜV und AU

  • Ihr Thema ins Parlament:
    openPetition ist eine freie und gemein­nützige Plattform, auf der Bürger ein gemeinsames Anliegen öffentlich machen, sich organisieren und in den Dialog mit der Politik treten.
    openPetition möchte die Beteiligung für Bürger am Gesetzgebungsprozess vereinfachen.


    zur online-petition > Kurzzeitkennzeichen weiterhin ohne TÜV und AU



    um was geht es - die geschichte:
    925. Sitzung des Bundesrates 19.09.2014, Beginn: 9:30 (Beginn: 9.31 Uhr Schluss: 12.31 Uhr)
    da wurden mal eben im schweinsgalopp 65 (fünfundsechzig!) Tagesordnungspunkte und 8 Beschlüsse im vereinfachten Verfahren in 3 std. durchgewunken:
    hier die tagesordnung mit 65 tops und 8 Beschlüssen im vereinfachten Verfahren
    und hier der stenografische bericht der 925. sitzung


    unter top 56 findet sich (nachdem unter top 48 die "Fünfte Verordnung zur Änderung der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung" belabert wurde) dies:
    "335/14 Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften"
    hier dann der besch...ne beschluss


    Die Bundesregierung hat nun zu entscheiden, ob sie die Verordnung mit den gewünschten Änderungen in Kraft setzt:
    http://www.bundesrat.de/DE/ple…cms_selectedTab=section-1


    ****************************
    :irre::irre::irre:




    ****************************************************************************************************************************
    Kurzzeitkennzeichen nur mit HU und Fahrzeugdaten
    Der Bundesrat hat der Fünf-Tages-Zulassung neue Regeln verordnet: Bald ist eine gültige HU Voraussetzung für das Kurzzeitblech. Außerdem trägt das Amt die Fahrzeugdaten ein.
    Private Überführungs- oder Probefahrten mit abgemeldeten Fahrzeugen waren bisher kein Problem. Die Zulassungsstellen bieten speziell dafür das Kurzzeitkennzeichen an: Für rund 75 Euro ist der Wagen fünf Tage lang versichert und darf am Straßenverkehr teilnehmen. TÜV und AU sind keine Bedingung für das 03er- oder 04er-Blech, nur verkehrstauglich muss das Auto sein.
    So viel Freiheit gibt es im Straßenverkehr selten. Deshalb kam es häufig zu Mißbrauch. Mit einem Kennzeichen wurden oft mehrere Autos oder nicht eintragungsfähige Umbauten bewegt. Das soll sich nun ändern: Der Bundesrat hat einer neuen Regelung zugestimmt.
    Nach dem Beschluss vom 19. September 2014 muss der Antragssteller bei der Zulassungsstelle Auskünfte zum Fahrzeug machen. Alle Daten werden maschinell in den Fahrzeugschein eingetragen. Bisher durfte das nachträglich und handschriftlich geschehen. Damit will das Verkehrsministerium vermeiden, dass ein Kennzeichen für mehrere Fahrzeuge genutzt wird.
    Der Bundesrat ergänzt, dass das Bußgeld für einen nicht mitgeführten Fahrzeugschein auf 20 Euro erhöht werden soll. Immerhin: Jede Zulassungsstelle darf jetzt ein Kurzzeitkennzeichen ausgeben, nicht mehr nur die Filiale im heimatlichen Zulassungsbezirk.
    Fahrzeuge ohne gültige Hauptuntersuchung dürfen nun mit der Fünf-Tageszulassung nicht mehr im Straßenverkehr bewegt werden. Nur die Fahrten zur Prüforganisation oder zur Werkstatt sind erlaubt. Das funktioniert allerdings mit entwerteten Kennzeichen und der Bestätigung einer KFZ-Versicherung.
    Damit wird es noch schwerer, abgemeldete Fahrzeuge ohne TÜV zu kaufen. Ein Transport auf eigener Achse ist für Privatpersonen fast unmöglich. Käufer sind auf Anhänger oder Speditionen angewiesen.
    Laut Angaben der Auto Bild sollen durch die neue Regelung 40 Prozent weniger Kurzzeitkennzeichen ausgegeben werden. Der Bund erwarte Mindereinnahmen von rund fünf Millionen Euro.
    Quelle: AutoBild/MotorTalk
    ****************************************************************************************************************************


    ganz so "einfach" ist das alles nicht :(


    In der "Erläuterung zum Tagesordnungspunkt 56" findet sich:
    Die Empfehlungen der Ausschüsse sind aus BR-Drucksache 335/1/14 ersichtlich.


    In der "BReg 335/14 Grunddrucksache" wird es erörtert - bitte selbst nachlesen (39 Seiten); Auszug hänge ich unten an ;)


    alle Dokumente finden sich hier:
    Bundesrat - 19.09.2014 | 925. Sitzung des Bundesrates


    Auszug aus o.a. Grunddrucksache:
    Der Missbrauch von Kurzzeitkennzeichen ist in der Vergangenheit stark angestiegen. So ist eine Zunahme des Handels mit Kurzzeitkennzeichen festzustellen. Es werden z.B. deutsche Kurzzeitkennzeichen in anderen Staaten veräußert und zur Verbringung dortiger Fahrzeuge genutzt. Seitens Österreichs wurde darüber informiert, dass deutsche Kurzzeitkennzeichen
    durch Vermittlungsstellen in Österreich ausgegeben und zur Überführung von Fahrzeugen aus Österreich in andere Staaten verwandt wurden. Das gegenwärtige System der Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen hat dadurch, dass die betreffenden Fahrzeuge in keinem Fahrzeugregister gespeichert werden, keinerlei Möglichkeiten, eventuellen Fahrzeugverschiebungen entgegenzuwirken. Durch Weiterverkauf der Kennzeichen ist die Feststellung des jeweiligen Halters anhand des Registereintrags nicht möglich.


    Die fehlende Voraussetzung von Typ- bzw. Einzelgenehmigung und HU/SP lässt das InverKehrbringen verkehrsunsicherer Fahrzeuge zu. Schließlich muss der jeweilige Versicherer des Kennzeichens auch für Unfälle im Ausland eintreten, wenn mit Fahrzeugen zur Verbringung zwischen anderen Staaten Unfälle verursacht werden, d.h. für Nutzungszwecke, die ursprünglich gar nicht vorgesehen waren.
    Durch mehrere Änderungen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung wurde versucht, dem Missbrauch von Kurzzeitkennzeichen entgegenzuwirken. Das Hauptproblem, die Zuordnung des betreffenden Fahrzeuges zum Kennzeichen konnte jedoch bei den bisherigen Bedingungen nicht gelöst werden. Es wurden deshalb unter Einbeziehung der Länder sowie Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, der Polizei und Verbänden der Kraftfahrer sowie des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherer umfassende Prüfungen vorgenommen, Lösungsmöglichkeiten für die Probleme zu finden.


    Schließlich wurde es als zweckmäßig erachtet, die Regelungen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zu Kurzzeitkennzeichen grundlegend zu ändern.


    Seit 2009 bis zum Ende des dritten Quartals 2013 sind fast 8 Mio. Kurzzeitkennzeichen zugeteilt worden. Daraus ergibt sich, dass durchschnittlich 2 Mio. Kurzzeitkennzeichen pro Jahr ausgegeben werden.
    ...

    ****************************************************************************************************************************


    Gruß
    Jürgen

    12 Mal editiert, zuletzt von jawolf30 ()

  • Vielleicht ne blöde Frage, aber doch - warum muss ich da meine vollständige Anschrift angeben? Ich kenne das von anderen Petitionen nur mit Name, Ort und Email..... ?

  • Vielleicht ne blöde Frage, aber doch - warum muss ich da meine vollständige Anschrift angeben? Ich kenne das von anderen Petitionen nur mit Name, Ort und Email..... ?

    hu - bonnie :bonnie:


    keine ahnung...aber ist vielleicht eine (letzte) chance den dummfug zu stoppen ?


    jetzt sind es 223 unterstützer...es braucht ja nur noch 119777 voter :coyo::bye:


    viele grüße
    jürgen


    edit: 229 > 119771 8)

    Einmal editiert, zuletzt von jawolf30 ()