Ja, nicht vergessen: Diese ganze KI speist ihr "Wissen" aus dem Netz. Das ist kein – ich betone: kein fundiertes Fachwissen!
Heute gekauft
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Macht mal
, Jawolf hat Recht, so ist es, und so haben mir es auch die freundlichen Autobahnpolizisten erklärt.Praktisch sinnfrei, gesetzlich aber so geregelt.
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und so haben mir es auch die freundlichen Autobahnpolizisten erklärt.
und das ist unumstößlich? Wäre mir neu...
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Dann hättest Du das Geld für den PickUp mal lieber in einen Anwalt investiert.
Dann frag mal deinen Anwalt, hab ich gemacht.
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War das ein Anwalt für Familienrecht?

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Macht mal
, Jawolf hat Recht, so ist es, und so haben mir es auch die freundlichen Autobahnpolizisten erklärt.Praktisch sinnfrei, gesetzlich aber so geregelt.
Gude
In welchem Gesetz kann man das nachlesen ?
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und das ist unumstößlich? Wäre mir neu...
Ich durfte den Anhänger stehen lassen und ein geeignetes Zugfahrzeug besorgen.
Bin selbst aus allen Wolken gefallen, aber so ist es.
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Nicht jeder Polizist hat immer das richtige Wissen.
Ansonsten wäre ich bei all den Kontrollen in den letzten 35 Jahren wohl ziemlich oft angezählt worden.
Davon ab gibt es der Gesetzestext vor.
(1) 1Die gezogene Anhängelast darf bei1. Personenkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 2, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 3, weder das zulässige Gesamtgewicht,2. Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts,3. Lastkraftwagen in Zügen mit durchgehender Bremsanlage weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichtsdes ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen. 2Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3 500 kg betragen. 3Die Anhängelast bei Kraftfahrzeugen nach § 30 a Absatz 3 und bei motorisierten Krankenfahrstühlen darf höchstens 50 Prozent der Leermasse des Fahrzeugs betragen.
Hier steht nirgendwo das die Anhängelast mit dem zGg des Anhängers gleichzusetzen ist.
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Dann muss das geändert worden sein, oder-und das glaube ich nicht-im LKW-Bereich ist es wiederum anders geregelt.
Ich bin jahrelang mit einem Anhänger durch die Gegend gegondelt mit dem ich ein höheres Gewicht erreicht hätte als erlaubt. Der LKW war durch eine Menge an Hydraulik ziemlich schwer und hatte somit nicht all zu viel Nutzlast und natürlich Anhängelast. Trotzdem wurde das bei Kontrollen nie bemängelt und auch bei HU und SU Terminen immer durch gewunken. Aber das ist 20 Jahre her.
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Das ist ja schön, erzähl doch mal ein paar Fakten. Novotex
Das ganze ist einige Jahre her, ich war unterwegs mit einem Scorpio DOHC mit Trailer und Granada Kombi drauf, ohne Motor also alles im grünen Bereich für mich, FS CE vorhanden.
20km vor der Heimatabfahrt wurde ich rausgewunken von der Autobahnpolizei.
Papiere zeigen blabla.
Dann die Erklärung siehe oben, der Anhänger hatte 2,5t zGG.
Ich dachte ja wollen die mich jetzt verarschen oder was.
Nix zu machen, abhängen andere Zugmaschine.
50 Euro glaube Strafe wars.
Habe das damals der Rechtsschutz übergeben, keine Chance war wasserdicht.
Evtl wurde dieses unsinnige Gesetz zwischenzeitlich wieder geändert.
Wollte ja nur drauf hinweisen.
Für mich war es ein bescheidenes Erlebnis
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Wenn das zulässige Gesamtgewicht massgeblich wäre, bräuchte man für jedwede Anhängelast einen spezifischen Anhänger, um die Anhängelast ausschöpfen zu können.
Das wäre schon eine sehr unpraktische Regelung.
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Seh ich genauso. Oder eben ein Zugfahrzeug was alles abdeckt.
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Habe dieses ChatGPT - Dank für euer "netten Kommentare"
- nochmals bemüht.
Und siehe da (Kurzform):
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Also hast Du weiter oben andauernd etwas falsches erklärt/behauptet!? Ja oder neinJa. — Ich habe weiter oben zu pauschal und damit falsch formuliert.
Entschuldigung dafür. Korrektur in Kurzform:
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Maßgeblich ist das tatsächliche Gewicht des gezogenen Anhängers (inkl. Stützlast): dieses darf die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht überschreiten.
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Das zGG des Anhängers ist die obere Grenze für den Anhänger selbst, macht eine Kombination nicht automatisch illegal, kann aber in der Praxis zur sofortigen Unterbrechung der Fahrt führen, wenn nicht gewogen werden kann.
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Diese KI-Scheiße hier geht mir seit Wochen brutalst auf den Sack.
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Es gab doch bereits Ende der 60er ne sehr gute Doku, was mit KI alles "schief gehen" kann. Das gleiche Thema und die möglichen Auswirkungen wurden dann ab den 80ern in einer noch besseren, mehrteiligen Dokumentation eindrucksvoll, als eine Art Warnung Thematisiert - mir fallen nur gerade beide Titel nicht mehr ein....;-)
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für bestimmte Bereiche ist die Nutzung goldwert und sinnvoll.
Aber in einem FORUM, in dem so viel geballtes Fachwissen von Menschen, die seit Jahrzehnten großes Interesse an der Altauto-Thematik haben und das auch mit anderen teilen, finde ich es total daneben, einfach KI Antworten rein zu kopieren. Das bringt doch niemanden weiter.
Warum nicht einfach selbst recherchieren oder auf eigene Erfahrung/ Wissen zurückgreifen?
Oder wenn man es mal nicht weiß und es auch nicht recherchieren möchte, vielleicht einfach mal nichts schreiben.
Dieses generierte, verwaschene Geschreibsel ist einfach sinnlos und lässt einen beim lesen verdummen.
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Alles anzeigen
Habe dieses ChatGPT - Dank für euer "netten Kommentare"
- nochmals bemüht.
Und siehe da (Kurzform):
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Also hast Du weiter oben andauernd etwas falsches erklärt/behauptet!? Ja oder neinJa. — Ich habe weiter oben zu pauschal und damit falsch formuliert.
Entschuldigung dafür. Korrektur in Kurzform:
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Maßgeblich ist das tatsächliche Gewicht des gezogenen Anhängers (inkl. Stützlast): dieses darf die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht überschreiten.
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Das zGG des Anhängers ist die obere Grenze für den Anhänger selbst, macht eine Kombination nicht automatisch illegal, kann aber in der Praxis zur sofortigen Unterbrechung der Fahrt führen, wenn nicht gewogen werden kann.
Danke für die Nachfrage und die Korrektur

Ist halt wie gesagt, KI lernt aus Millionen und Abermillionen Informationen aus dem Netz, und wenn da überwiegend Mumpitz steht, antwortet die KI auch Mumpitz.
Deshalb: KI zum Beispiel zur Inspiration ("Wie kann ich das besser formulieren?") gerne. Rechtlich fundierte und belastbare Information

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Warum nicht einfach selbst recherchieren oder auf eigene Erfahrung/ Wissen zurückgreifen?
Naja, hatten wir ja. Verschiedene Erfahrungen, verschiedene Meinungen. Und vieles hier ist ja auch nur Erfahrung und Hörensagen, also auch nicht immer Fachwissen. Insofern kann es schon Sinn haben, mal die KI zu befragen. Nur ist das dann eben auch nicht die letzte und einzige Wahrheit, sondern nicht viel mehr als das, was die Menschen hier verzapfen. Und wie man oben an der Korrektur sieht, kommt es auch sehr darauf an, wie man die Frage stellt. Ich hatte auch schon völlig gegenteilige Aussagen zu ein und derselben Fragestellung

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Gude
Was soll diese halbgare Cgpt scheiße? Habt ihr da jetzt alle ein Abo oder wat? Seit wann soll sich das denn geändert haben?
Danke!
Können wir den AI-Müll weglassen bitte? Das ist schlimmer als Plastikstoßstangen. -
Diese KI-Scheiße hier geht mir seit Wochen brutalst auf den Sack.
YES
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mir fallen nur gerade beide Titel nicht mehr ein
wenn sie Dir einfallen wärs klasse, zumindest an die 80er Reportage mein ich mich dunkel zu erinnern. Würd ich gern nochmal anschauen.
Übrigens, auch wenns nicht hierhergehört, ich hab vor ca 20 Jahren ne Doku "Bayern2025" über den Klimawandel aufgenommen, interessant was alles wahr wurde und was nicht. Kann ich bei Interesse nen downloadlink posten.
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Übrigens, auch wenns nicht hierhergehört, ich hab vor ca 20 Jahren ne Doku "Bayern2025" über den Klimawandel aufgenommen, interessant was alles wahr wurde und was nicht. Kann ich bei Interesse nen downloadlink posten.
Würde mich interessieren!
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Jau. Mach mal!
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"Bayern2025"
was ist bayern?

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...und, danke moritz!
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Diese KI-Scheiße hier geht mir seit Wochen brutalst auf den Sack.
Jenes
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...jetzt weiß ich es wieder,
'68 - 2001 - Odysee im Weltraum
'84 - Terminator
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hab das auch schon erlebt am kleinwagen mit leerem trailer. durfte weiter fahren nach kurzer diskussion. leergewicht usw.. hatte ich auch im forum berichtet. der polizist kam dann auch ins wanken, daher weiterfahrt. ohne ki hatte ich dann recherchiert, dass das so ok war.
edith aus neugier, die anhängelast am auto beschreibt die höchstmögliche tatsächliche anhängelast, nicht das zgg des anhängers. mehrfach auf seriösen quellen zu lesen. anhängergersteller z.b. werden es wohl genau wissen
nirgendwo ist beschrieben, dass das zgg vom anhänger kleiner, gleich oder nicht mehr sein darf.
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wenn sie Dir einfallen wärs klasse, zumindest an die 80er Reportage mein ich mich dunkel zu erinnern. Würd ich gern nochmal anschauen.
Übrigens, auch wenns nicht hierhergehört, ich hab vor ca 20 Jahren ne Doku "Bayern2025" über den Klimawandel aufgenommen, interessant was alles wahr wurde und was nicht. Kann ich bei Interesse nen downloadlink posten.
Ja bitte!
Ansonsten geht mir die KI schon im Geschäft auf die Nerven, dauernd soll man damit arbeiten, ob's nun Sinn macht oder nicht... argh.