Heute gekauft

  • Gestern schon einen Anhänger gekauft.

    2,0t zGg, TÜV 09/27, 450,- Euro + 7,59 für einen neuen 7poligen Stecker.

    Der war billiger als ein Adapter :laugh:





    Läuft sehr schön hinterher, heute schon die Trennwand in der Mitte rausgenommen.

    Demnächst mal ein paar Zurrösen einbauen, dann kann er seinen Zweck erfüllen.

  • Das ist ein Vieh-Anhänger, zumindest laut Fahrzeugschein.

    Und MK ist nur noch auf den Schildern :whink


    Der Vorgänger hat den auch als Bauanhänger genutzt, passt also.

  • So lange Du den nicht mit grünen Kennzeichen fährst, ist es Latte, was Du damit transportierst. Wenn Du allerdings bei grünen Kennzeichen was anderes als Vierbeiner geladen hast, ist es Steuerhinterziehung und wird entsprechend geahndet.

    Ich frag mich nur, wozu Du am Taunus so ein Riesentrum brauchst, wieviel darfst Du ziehen? :gruebel: Das Ding wäre für den Granada zu groß/schwer.

  • Das Ding hat schwarzes Kennzeichen und wird es auch behalten.

    Ich hatte in der Suche ja nach einem Anhänger im Bereich 1,3-1,5T zGg gefragt und sowas auch bei Kleinanzeigen gesucht.

    Das es nun ein 2tonner geworden ist liegt einfach an dem unschlagbaren Preis.

    Ich muss den ja auch nicht voll ausladen.

    Der Taunus darf 1200Kg ziehen und wurde nur deshalb zur Abholung gewählt weil zur Zeit das einzige weitere angemeldete und fahrbereite Auto mit AHK mein Wohnmobil ist.

    Bei einem Leergewicht von unter 600 Kg kann ich also legal noch über 600 Kg laden.

    Das sollte für meine Zwecke (erstmal) reichen.

  • Ich denke, Du willst wirst den Anhänger anlasten müssen.


    Soweit ich weiß, gilt das zulG. für die Anhängelast, nicht das tatsächliche Gewicht.


    Oder einfach darauf ankommen lassen…

  • Nö, es zählt das tatsächliche Gewicht.

    Es gibt irgendwelche Regelungen bei 100Km/h-Nutzung (was der Anhänger tatsächlich dürfte), aber das ist bei mir ohne ABS ja eh hinfällig.

  • Das Leergewicht ist halt beim 2t Anhänger höher als beim 1,2t Anhänger und ich finde 2-Achser doof zu rangieren. Aber klar, der Preis ist attraktiv genug um das zu kompensieren

  • Ja, wiegt halt 500irgendwas, wobei das halt incl. Der Trennwand ist, die ich ja schon ausgehakt habe.

    Ich schätze den jetzt auf 550, werde das irgendwann mal wiegen.

    Ich komme mit dem rangieren von Tandemachsen gut klar, liegt vielleicht daran das ich mehr Anhängerkilometer mit Tandem- als mit Einzelachsen gemacht habe.

    Wichtig ist vor allem die Deichsellänge.

    Das schlimmste zum rangieren war der kleine 400Kg Heinemann-Hänger mit Stummeldeichsel. Wenn der beim rückwärts fahren in den Spiegeln auftauchte war es immer schon zu spät.

  • Das ist natürlich richtig, am Auto ist der längere Anhänger immer besser, der kurze Trigano ist ein Alptraum zum rangieren.

    Ich meinte eher dass die Zweiachser per Hand so unglaublich störrisch sind.

  • Das stimmt allerdings, wobei es da hilft das Stützrad soweit rauszudrehen bis der Hänger nur noch auf einer Achse steht.

  • Klar, oder auf die deichsel stützen damit die hinteren Räder in der Luft sind.

    Ich Leih mir gerne mal den 2t Anhänger aus der Verwandschaft aus, schön runtergeritten aber mit Brücke vorne, da kann man auch 6m Hölzer transportieren. Aber anschlagpunkte für Gurte hat es keine, auch so was was ich nicht mag, dafür kostet er mich halt nichts.

  • So nach 1150km Einkaufsausflug durch die Republik ist der Mann jetzt glücklich! Felgen eingesammelt die ich ca 30Jahre schon suche. Diese waren an meinem ersten kfz den ich dann mal in den graben versenkt habe. Jetzt habe ich sie wieder. Ob sie dem Taunus stehen werden, weiß ich noch nicht, zur Not werden es meine Barhocker.

    Nochmal vielen Dank an Atomfred für den Auspuff!

  • Nö, es zählt das tatsächliche Gewicht.

    Es gibt irgendwelche Regelungen bei 100Km/h-Nutzung (was der Anhänger tatsächlich dürfte), aber das ist bei mir ohne ABS ja eh hinfällig.

    Auch wenn du es nicht hören willst, der Räuber hat vollkommen recht.

    Wenn das zul. GG des Anhängers höher ist als die maximale Zuglast des Zugfahrzeugs darf der Anhänger nicht angehangen werden, auch nicht leer oder sonstwas! In dem Fall muss der Anhänger abgelastet werden.

    Das ist definitiv so. Woher ich das weiß?

    Eigene Erfahrung mit der Rennleitung.

    Hab mir n Pickup besorgt, 3,5t Anhängelast und gut ist.

  • Das hat mir ein Fahrlehrer aber neulich anders erklärt und wenn man mal 2 Minuten das Internet bemüht, findet man:


    entscheidend für die zulässige Anhängelast ist allerdings nicht das zulässige Gesamtgewicht des jeweiligen Anhängers, sondern dessen tatsächliche Masse (Achs- und Stützlast) im Vergleich zur zulässigen Anhängelast des Zugfahrzeugs


    Zulässige vs. tatsächliche Anhängelast - Was droht bei Überladung?
    Jeder, der schon einmal mit einem Anhänger gefahren ist, musste sich mit den gesetzlichen Regelungen der Anhängelast auseinandersetzen. Doch was ist
    www.alko-tech.com

  • Auch wenn du es nicht hören willst, der Räuber hat vollkommen recht.

    Wenn das zul. GG des Anhängers höher ist als die maximale Zuglast des Zugfahrzeugs darf der Anhänger nicht angehangen werden, auch nicht leer oder sonstwas! In dem Fall muss der Anhänger abgelastet werden.

    Das ist definitiv so. Woher ich das weiß?

    Eigene Erfahrung mit der Rennleitung.

    Hab mir n Pickup besorgt, 3,5t Anhängelast und gut ist.

    Novotex das was du da schreibst ist falsch! Beim Anhänger zählt das tatsächliche Gewicht und sonst nichts.

  • ChatGPT gefragt:

    stimmt das:
    Wenn das zul. GG des Anhängers höher ist als die maximale Zuglast des Zugfahrzeugs darf der Anhänger nicht angehangen werden, auch nicht leer

    Ja ✅ — das stimmt so.

    Hier ist die rechtliche Begründung und Erklärung dazu:

    🔹 Grundregel:

    Wenn das zulässige Gesamtgewicht (zGG) des Anhängers größer ist als die maximal zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs,

    darf der Anhänger nicht angehängt werden,

    auch dann nicht, wenn er leer ist.

    🔹 Begründung:

    Die Anhängelast bezieht sich nicht auf das tatsächliche Gewicht des Anhängers, sondern auf das zulässige Gesamtgewicht, also das maximal mögliche Gewicht, das der Anhänger laut Zulassung haben darf.

    Das ergibt sich aus:

    Zitat
    § 42 StVZO Abs. 1 Satz 1

    „Die Anhängelast ist die auf die Anhängerkupplung wirkende Last, die vom Zugfahrzeug gezogen werden darf.“

    Und laut Auslegung durch Behörden und Prüforganisationen (z. B. TÜV, DEKRA) wird die zulässige Anhängelast immer auf das zGG des Anhängers bezogen, nicht auf das tatsächliche Gewicht.

    🔹 Beispiel:

    • Pkw darf max. 1.200 kg Anhängelast ziehen.

    • Anhänger hat zGG 1.500 kg, Leergewicht 400 kg.

    ➡️ Nicht erlaubt, selbst wenn der Anhänger leer ist (400 kg).

    Denn das zGG des Anhängers übersteigt die zulässige Anhängelast des Pkw.

    🔹 Ausnahme:

    Nur wenn das zGG des Anhängers herabgesetzt wird (z. B. durch eine offizielle Gewichtsbegrenzung in den Papieren, also eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I mit niedrigerem zGG), darf er dann gezogen werden.

    Fazit:

    ✅ Aussage ist korrekt:

    Zitat
    Wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers größer ist als die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs, darf der Anhänger nicht angehängt werden, auch nicht leer.
  • ChatGPT:


    Ok. Was passiert im Fall einer Kontrolle?

    Gute Frage — und wichtig, weil das viele unterschätzen.

    Wenn du mit einem Anhänger unterwegs bist, dessen zulässiges Gesamtgewicht (zGG) höher ist als die zulässige Anhängelast deines Fahrzeugs, passiert Folgendes bei einer Verkehrskontrolle:

    🚓 1. Feststellung des Verstoßes

    Die Polizei oder Kontrolleure (z. B. BAG) prüfen:

    • das zulässige Gesamtgewicht (zGG) des Anhängers (steht in Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld F.1),

    • die zulässige Anhängelast deines Fahrzeugs (ebenfalls in Feld O.1 / O.2).

    Wenn das zGG des Anhängers größer ist als die zulässige Anhängelast,

    → liegt ein technischer Verstoß gegen die StVZO (§ 42 Abs. 1) vor.

    ⚖️ 2. Rechtliche Bewertung

    Das wird als Verstoß gegen die Betriebserlaubnis bzw. Überladung / unzulässige Kombination gewertet.

    • Der Anhänger gilt als nicht bestimmungsgemäß verwendet.

    • Es kann heißen: „Zugkombination nicht vorschriftsmäßig.“

    • Das Fahrzeug darf in diesem Zustand nicht weiterfahrenWeiterfahrt untersagt, bis ein geeignetes Zugfahrzeug vorhanden ist oder der Anhänger stehen bleibt.

    💶 3. Bußgeld und Punkte

    Nach aktuellem Bußgeldkatalog (Stand 2025):


    Verstoß Bußgeld Punkte Weiterfahrt
    Zugfahrzeug zieht Anhänger, dessen zGG die zulässige Anhängelast überschreitet 50 – 235 €* 1 Punkt (FAER) verboten


    * Die genaue Höhe hängt davon ab, wie stark die zulässige Anhängelast überschritten wird.

    Wenn z. B. die tatsächliche Zuglast (bei gewogenem Anhänger) ebenfalls zu hoch ist, kann es teurer werden (nach Prozentstaffel).

    🚫 4. Versicherungsproblem

    Kommt es zu einem Unfall:

    • Die Versicherung kann im Extremfall Leistungen kürzen oder Regress fordern,

      weil du fahrlässig gegen technische Vorschriften verstoßen hast.

    • Besonders heikel, wenn der Anhänger zu groß/schwer war und der Unfall damit in Zusammenhang steht.

    🧾 5. Wie du es vermeidest

    • Immer Anhängelast im Fahrzeugschein (O.1 = gebremst, O.2 = ungebremst) prüfen.

    • zGG des Anhängers ≤ zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs.

    • Wenn nicht: Anhänger offiziell ablasten lassen (durch TÜV & Zulassungsstelle eintragen).

    Kurz gesagt:


    In der Kontrolle: Bußgeld + 1 Punkt + Weiterfahrverbot.

    Und im Ernstfall kann’s bei einem Unfall richtig teuer werden.

  • Gude

    Was soll diese halbgare Cgpt scheiße? Habt ihr da jetzt alle ein Abo oder wat? Seit wann soll sich das denn geändert haben?

  • Auch wenn du es nicht hören willst, der Räuber hat vollkommen recht.

    Wenn das zul. GG des Anhängers höher ist als die maximale Zuglast des Zugfahrzeugs darf der Anhänger nicht angehangen werden, auch nicht leer oder sonstwas! In dem Fall muss der Anhänger abgelastet werden.

    Das ist definitiv so. Woher ich das weiß?

    Eigene Erfahrung mit der Rennleitung.

    Hab mir n Pickup besorgt, 3,5t Anhängelast und gut ist.

    Dann hättest Du das Geld für den PickUp mal lieber in einen Anwalt investiert.


    ChatGPT gefragt:

    Wer bei rechtlichen Fragen ChatGPT vertraut hat die Kontrolle über sein Leben verloren.


    kuty und Jörg Danke!