Versicherung zahlt nicht - Frage

  • Moin zusammen - folgender Fall - passiert vor 3 Monaten:


    mein Golf parkt, Unfallgegner ist mit Kurzzeitkennzeichen unterwegs und schrammt meinen Plastikmüll.
    Gegner kommt aus Polen, hat seine Papiere alle da, ich fotografiere seinen Ausweis und melde die Sache seiner Versicherung (AXA - Versicherer des KZK)
    Unfallbogen der Versicherung ausgefüllt und eingereicht.


    Seitdem nada - Unfallgegener reagiert nicht auf die Schreiben der Versicherung un meldet seinerseits den Schaden nicht.
    Ich Dödel habe auf Polizei verzichtet, da alle Papiere vorhanden waren.


    Versicherung zahlt nicht, weil er sich nicht meldet - Wohnsitz der Gegners ist aber bekannt und stimmt auch, denn Post Einschreiben der Versicherung wurden zugestellt.


    Sachbearbeiter behauptet, die Versicherung müsse nicht zahlen, wenn der Verursacher sich nicht meldet - ich hätte mich die Nummer des KZK ja einfach
    vom Auto abschreiben können und es dann melden :la:


    Bevor ich nun zum Anwalt laufe, weiss jemand, ob die Versicherung nicht doch zahlen muss ? Dieses "ABschreiben" der Nummer ist doch völlig abwegig konstruiert, zumal ich
    ja auch die Daten des Unfallverursachers mit eingereicht habe - die standen ja schließlich nicht an allen Plakatwänden....


    Danke !

  • Bester Rat den ich da geben kann: Zum Anwalt und den die Versicherung anschreiben lassen. Das wirkt. Und kostet auch kaum was und die Nerven werden geschont.
    Die wollen das so, ich weiß auch nicht warum.

  • nur Erinnerung und mit Vorsicht zu genießen!: soweit ich weiss, verletzt der Unfallverursacher mit der Nichtmeldung seine Obliegenheitspflicht, wodurch er seinen Versicherungsschutz verliert. Wenn er die Post erhalten hat, hat er sich zu melden und entweder mitzuteilen "ja, ich wars ...." oder halt "nö, sie müssen sich irren weil ..." aber garnix geht nicht bzw. geht nach hinten los. Ich könnte mir vorstellen, dass das so auch mit nicht deutschen gilt. Fakt ist jedoch, solange der Andere sich nicht zuckt, kann die Versicherung nicht tätig werden. Ich würde auch sagen ab zum Anwalt, da kommste alleine nicht weiter ...

  • ich hatte so einen ähnlichen fall, nur war bei mir die rennleitung anwesend.


    der typ meldete sich auch nicht, und das beste war, er hat seiner versicherung nicht bescheid gesagt. die wußten von nix, also auch keine zahlung, solange sich der versicherer nicht meldet.


    ich bei den cops angerufen, die gaben mir ein aktenzeichen für den fall, ich gab das aktenzeichen der versicherung, und dann kam die kohle per scheck.


    bei sowas immer die bullen holen.


    ich glaube, du wirst auf deinen schaden sitzen bleiben.


    bei mir war es ein mitbürger aus der ukraine gewesen!!!!

  • Dem würde ich ein Paket schicken :scheissepiek: :kowa:
    Wie hoch ist denn der Schaden ?
    Ein Beratungsgespräch beim Anwalt kostet nicht die Welt
    Der Kann dir auf jeden Fall deine Chancen dar legen um auf Gesetzlichem Weg an dein Geld zu kommen.
    Ansonsten würde ich an deiner Stelle schon dafür sorgen , daß es sich für Polski nicht lohnt. :paranoid:

    Einmal editiert, zuletzt von gonso12 ()

  • beim ADAC hocken im Haus auch Anwälte die man fragen kann. So habs ich zumindest mal gemacht, für eine Erstberatung reichts allemal und kostet als Mitglied nix

  • Nur mal so:


    Nach einem Unfall kann der Geschädigte den Schadenersatz direkt von der Autohaftpflichtversicherung des Unfallverursachers verlangen. Er ist nicht darauf angewiesen zu warten, bis der Verursacher den Schaden meldet. Man sollte sich umgehend telefonisch oder schriftlich mit der örtlichen Niederlassung der gegnerischen Versicherung in Verbindung setzen – auch um der Versicherung die Möglichkeit zu geben, den Wagen schnellstmöglich von einem Kfz-Sachverständigen begutachten zu lassen – sie muss es nicht tun, hat aber das Recht dazu! Die Kosten für dieses Gutachten trägt die gegnerische Versicherung. Das Angebot der Versicherung, dem Geschädigten die Regulierung komplett abzunehmen (aktives Schadenmanagement), sollte man als Geschädigter auf jeden Fall ablehnen! Die gegnerische Versicherung ist nämlich nicht daran interessiert, dem Geschädigten alle berechtigten Ansprüche zu erfüllen, sondern in erster Linie daran, den Schaden für sich selber möglichst kostengünstig abzuwickeln.


    Wenn der Unfallgegner die Auskunft über seine Versicherung verweigert, kann man die notwendigen Daten über den Zentralruf der Autoversicherer (Telefon 01802 / 5026) abrufen. Außer der eigenen Anschrift ist das Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs, Name und Anschrift des Halters sowie das Unfalldatum anzugeben. Über den Zentralruf der Autoversicherer gibt es auch Auskunft über im Ausland versicherte Kraftfahrzeuge (für alle EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz) bzw. nennt man den in Deutschland ansässigen Beauftragten der ausländischen Versicherung. Weiterhelfen kann aber auch direkt das
    Deutsche Büro Grüne Karte, Postfach 10 14 02, 20009 Hamburg, www.gruene-karte.de,
    Telefon 040 / 3344-00, Fax 040 / 3344-07040, eMail für Schadenfälle claims@gruene-karte.de.


    Wenn die Schadenhöhe möglicherweise den Wiederbeschaffungswert übersteigt, sollte man einen Gutachter beauftragen. Eine Reparatur wird nämlich nur dann erstattet, wenn die Reparaturkosten nicht unverhältnismäßig über dem Wiederbeschaffungswert liegen. Bis zu 30 Prozent mehr als der Wiederbeschaffungswert werden erstattet, wenn der Geschädigte den Wagen reparieren lässt und ihn weiter nutzt. Ansonsten wird nur nach Gutachten abgerechnet: Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Man spricht dann von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Und sollte die Versicherung den vom Gutachter veranschlagten Restwert als zu niedrig ansehen, dann ist auch hier der Gang zum Anwalt unumgänglich.


    Spricht nichts dagegen, den Wagen reparieren zu lassen, kann sich der Geschädigte die Werkstatt aussuchen, wo er den Schaden beheben lässt – zumindest dann, wenn er sich nicht vom Schadenmanagement der gegnerischen Versicherung die Werkstattwahl hat abnehmen lassen. Damit man die Reparaturkosten beim Abholen des Fahrzeugs aus der Werkstatt nicht aus eigener Tasche vorstrecken muss, unterschreibt man der Werkstatt eine Reparaturkosten-Übernahme-Erklärung (hieß früher Abtretungserklärung), auf Grund derer die Werkstatt den Schaden direkt mit der Versicherung abrechnen kann.


    Zentralruf der Autoversicherer

  • super, wenn das stimmt, müssen die auf jeden Fall zahlen - warum tun sie es dann nicht?
    wie blöde sind die denn - glauben die etwa, der Geschädigte lässt das auf sich beruhen ?
    Warum gibt es keine Pflicht seitens der Versicherung, den Geschädigten über seine Rechte aufzuklären ????
    Gibt es da eine Frist, innerhalb derer die Entschädigung erfolgen muss ?
    Also, wenn sich der Verursacher sich nicht bis.......meldet, muss die Versicherung zahlen.



    Sauererei - gleich am Montag rufe ich da an.....


    DANKE !!