T9 OHC-Getriebe für 15,- Sofortkauf

  • War bei dem Preis auch nicht anders zu erwarten ...
    Wenn's nicht über 400 Km weg gewesen wär hätt ich mir das sogar hingelegt ohne einen OHC zu haben, aber so...

  • Hi,


    der Penner war ich. Hab die Vorlage von ner Ölwanne genommen, die ich mal für 15 Euros Sofortkauf verkauft habe und vergessen 150 draus zu machen. Hab das unter Zeitdruck heute eingestellt. Scheiße, habs erst gemerkt, als es schon zu spät war. :seuffearbeit:mo-tz:sinnlos:




    Ein freundlicher ebayer hat noch versucht mich darauf hinzuweisen, bin aber mit meinem Sohn eingepennt und bis ich reingeschaut habe war es schon verkauft.


    Habe versucht dem Käufer das klar zu machen. Niemand verkauft so ein Getriebe für 15 Euros. Sch.....

  • richtich, da war was!
    Phil hat da mal eben ne Verlängerung mit Kälteeinwirkung aufgetrieben
    funzt bei ihm

  • ...Habe versucht dem Käufer das klar zu machen. Niemand verkauft so ein Getriebe für 15 Euros. Sch.....


    Hai Stefan,


    sorry...doch: Du


    Die Kröte musst Du schlucken...


    Greetz
    Jürgen

  • Bestimmt ein Tippfehler beim Artikel einstellen gewesen.
    Wenn ich nen OHC hätte wäre es schon meins.
    http://www.ebay.de/itm/FORD-5-…teile&hash=item257570a488


    Auktion beendet: 16. Sep. 2012 21:49 Uhr


    2 Minuten nach Erstellung dieses threads drückt jemand auf's Knöpfchen - eventuell jemand hier aus'm Forum !? Oder Zufall... 8o





    @onkelchen und andere Paragraphenbeischleifer: wenn das so (einfach) ist...!? denn: wenn einer unwissentlich die wissentliche willenserklärung über deren inhaltliche unklare sachlage willenlos abgibt - sich aber nicht bewusst ist dass er eine damit eine anfechtbare wirkung erzielt so muss er - ob wissentlich oder unwissentlich abgegeben - damit rechnen dass der anfechtende die gültigkeit der wissentlich oder unwissentlich abgegebenen schadenersatzpflichtigen willenserklärung bei verständigender würdigung des falles nicht in frage stellt; es sei denn dass infolge von fahrlässigkeit zu erkennen ist dass die anfechtbarkeit wegen nichtigkeit schadensersatzfrei zu regulieren ist.

    4 Mal editiert, zuletzt von jawolf30 ()

  • watn affntanz
    legt die kravatte ab und regelt das wie normale menschen
    gerade wenns hier ausm Forum jemand war, sollte das doch kein Problem sein dies zu regeln

  • wenn einer unwissentlich die wissentliche willenserklärung über deren inhaltliche unklare sachlage willenlos abgibt - sich aber nicht bewusst ist dass er eine damit eine anfechtbare wirkung erzielt so muss er - ob wissentlich oder unwissentlich abgegeben - damit rechnen dass der anfechtende die gültigkeit der wissentlich oder unwissentlich abgegebenen schadenersatzpflichtigen willenserklärung bei verständigender würdigung des falles nicht in frage stellt; es sei denn dass infolge von fahrlässigkeit zu erkennen ist dass die anfechtbarkeit wegen nichtigkeit schadensersatzfrei zu regulieren ist.


    :irre::festedruff::phil::scheissepiek::dirkl::uglybeer:

  • Ich sag's mal so :
    Wenn man bei egay etwas einstellen will, dann wird vorab eine Voransicht erstellt und man muß die nochmal bestätigen.
    Wer sich nun vertippt oder seinen Preis nicht ändert könnte das dort sehen. Und in dem Moment wo man das Einstellen der Auktion bestätigt erkennt man seine eigenen Angaben ja auch an.
    Ist sicherlich ein blöder Fehler und ärgerlich für den, dem er unterlaufen ist, aber wenn ich das Getriebe gekauft hätte würde ich darauf bestehen. Zur Not auch mit Rechtshilfe.
    Ist ja nichts anderes wie in realen Geschäften. Ist die Ware zu einem zu niedrigen Preis ausgezeichnet muß sie auch zu diesem Preis verkauft werden.

  • Hab dem Käufer gestern sofort mein Missgeschick geschildert. Warte immer noch auf eine Antwort. Mal sehn was kommt.
    Hab die Kröte mittlerweile geschluckt (war bitter), verdaut hab ich sie aber immer noch nicht ganz.
    Wie gesagt, mal sehn wies weiter geht. Auf rechtliche Schritte hab ich keine Lust. Da bin ich nicht der Typ zu. Vielleicht kann man sich auf einen einigermaßen fairen Preis einigen, wenn nicht hab ich eben Pech gehabt.
    Fällt halt nicht nur das nächste Slayer, sondern auch noch das nächste Volbeat Konzert aus...
    Ich finde aber, dass man bei 15 Euros davon ausgehen muss, dass da ein Fehler vorliegt. Es gibt eben Leute, die das verstehen und manche, die nur ihren Vorteil darin sehen. Immerhin ist das Getriebe kein öliger Klumpen, der vielleicht noch funktioniert, sondern ein sauberes, funktionierendes Teil mit neuen Wellendichtringen mit Schalthebel + Glocke.
    Ein Ehrlicher e-bayer wollte mich noch darauf hinweisen. Der hätte ja auch gleich zuschlagen können, hat er aber nicht. Fand ich sehr edel.
    Und ja, stimmt, ich hätte den Fehler eigentlich sehen können in der Voransicht, hab ich aber nicht. Naja, Dummheit wird eben bestraft.
    Wenn die Sache durch ist geb ich bescheid wies gelaufen ist.

  • Ich sag's mal so :
    ...Ist ja nichts anderes wie in realen Geschäften. Ist die Ware zu einem zu niedrigen Preis ausgezeichnet muß sie auch zu diesem Preis verkauft werden.


    Muss auch im Geschäft nicht zu dem Preis verkauft werden. Wird lediglich aus Kulanz gemacht.

  • Ist die Ware zu einem zu niedrigen Preis ausgezeichnet muß sie auch zu diesem Preis verkauft werden.


    das nun wirklich nicht. wenn du in einen laden gehst und dem händler passt deine nase oder dein geruch nicht, dann muss er dir garnichts verkaufen.


    auch wenn man online etwas 10mal bestätigt, das ist im gesetz nicht geregelt, man kann sich trotzdem irren

  • :irre::festedruff::phil::scheissepiek::dirkl::uglybeer:


    sinnlos: da hat der jürgen einfach sinnlos das benannte paragraphengestammel aus bgb119,122und 142 zusammengemixt - wollte aufzeigen was für ein sinnloses geschwafel da vergrabn liegt...




    Stefan: ja - dumm gelaufen...aber wie (auch schon von nick) gesagt: sei ein mann und steh' dazu...der fehler lag halt nun mal bei dir...und deswegen solltest du dich a) über dich ärgern und b) dich für den käufer freuen und ihm das schnäppchen gönnen...und nicht auf die tränendrüse drücken ob und wer und wann solche getriebe zu welchen preisen gehandelt werden...just my 2 cent


    greetz
    jürgen


    weitermachen -> :uglybeer:

  • Naja, Irrtum ist Irrtum. Und davon kann man bei nem Getriebe für 15 Euro Sofortkauf (!) jawohl ausgehen.
    Wenn ich bei jedem Webshop, wo mal 0 Euro steht für Artikel wo man den Preis anfragen soll, darauf bestehen könnte, das Zeug für 0 Euro zu bekommen, dann bräucht ich ne riesige Lagerhalle.
    Oder bei autoscout, wenn da steht 1 Euro, oder sowas.

  • Tommy, Du vergleichst Äpfel mit Birnen...da war nichts nachzufragen; nur einen Button zu drücken ;)


    ein gebrauchtes 30-40 jahre altes Getriebe...was ist da für 15€ ungewöhnlich ?
    (jetzt nicht hier wieder mit dem kleingedruckten kommen - und neue Dichtringe etc. ... - geht rein um die Sachlage - und da hatter er halt Pech..)