...warum eigentlich immer meine Karre(n) !?

  • Ich hab' die Schnauze sooooooooooooo voll:


    Heute, 14.45 Uhr - hell - Sonnenschein (ja: sowas gibts auch dieses Jahr) -> Opel Omega Kombi parkt rückwärts in'n Turnier ein ;(
    Stoßstange ist z. Zt. demontiert da ich am Front richten bin...



    Ein Opachen hat beim Rückwärtfahren den geparkten Taunus "einfach nicht gesehen" !?
    Das dazugehörige aufgeregt herumwuselnde Muttchen meint dann: "Na da ist ja nichts kaputt ausser dem Blinkerglas - ABER BEI UNSEREM: ACH GOTTCHEN - DIE SEITE EINGEDRÜCKT UND DIE GANZE LAMPE KAPUTT -JAAAAAAMMMMMER"


    Morgen ist Gutachtertermin - mal gespannt S_M:whistling:

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  • ohne stoßstange siehts für dich nicht gut aus... ich würd da erstmal keinen gutachter bestellen und versuchen mich mit dem so zu einigen.
    kann sein dass es heute anders ist aber vor paar jahren war das bei mir so, die versicherung argumentiert dir mit sicherheit, dass der schaden mit stoßstange vermeidbar oder anders/geringer ausgefallen wär ect. pp und will dann natürlich nicht bezahlen

  • korrekt! vorsicht dabei! ähnliches beispiel: abnehmbare AHK: ist die dran, obwohl kein anhänger dran ist, gibt teilschuld wenn dir einer drauffährt! das kann teilweise richtig teuer werden! frag mal Mo!


    außerdem hat dein fahrzeug mit fehlender rammschutzeinrichtung keine betriebserlaubnis, falls du am öffentlichen straßenverkehr teilgenommen hast!

  • hääää? die Stoßstange wurde heute morgen demontiert; liegt im Laderaum; die Frontschürze wurde abgeschliffen und mit Rostgrundierung versehen! sozusagen: in Arbeit!


    MIT Stoßstange wäre der Schaden an meinem Wagen wohl auch - und der Opel würde noch wesentlich schlimmer aussehen...


    Der Unfall geschah davon abgesehn NICHT im öffentlichen Bereich sondern auf dem (Privat-?)Gelände einer Firma :whistling:

  • und das hat er, da die kare an der strasse stand... :sad:


    hätt ja auch sein können, dass die karre bei ihm in der einfahrt stand oder so und der opi da irgendwie reingewemst ist beim wenden oder parken oder sowas.


    wenn straßenverkehr, dann würde ich die füße gaaaaaaanz stillhalten. sonst gibts noch 3 punkte und strafe wegen teilnahme am straßenverkehr ohne betriebserlaubnis. und geld gibts dann nicht einen cent.

  • hätt ja auch sein können, dass die karre bei ihm in der einfahrt stand oder so und der opi da irgendwie reingewemst ist beim wenden oder parken oder sowas.

    nuja, dann sähe das anders aus...also jürgen...zum glück stand der auf dem firmengelände :)

  • vielleicht wurde der opa ja bezahlt dir dein auddowagen kapott zu machen, von dem anderen pöbel der immer bei dir puttputt macht :uwe:
    spaß beiseite. echt ärgerlich. und ich kann mir leider auch gut vorstellen das die versicherung sich da quer stellt. wenn das der fall ist
    würde ich... :kowa:


    aber was soll man machen? karre abmelden nur weil man die stoßstange repariert?


  • aber was soll man machen? karre abmelden nur weil man die stoßstange repariert?


    stoßstange reparieren und dann wieder fahren.
    du fährst ja auch nicht mit 2 gebrochenen beinen weils gerade heilt

  • stoßstange ab oder dran, ich weiß es nicht.
    kann sein geht nicht, kann auch sein ist kein zwingend notwendiges teil am fahrzeug, ich würde mich da sehr eingehend schlau machen.


    mit der abnehmbaren ahk ist´s´ne klare nummer.
    wenn kein anhänger dran is, muß(!!!) das teil im kofferraum oder sonstwo liegen, darf aber keinesfalls am fahrzeugheck montiert sein.
    kollegen vom kumpel ist einer draufgebrettert, der auffahrende war zu 100% schuld, dennoch gabs einen auf den sack wegen der ahk.
    den genauen ausgang weiß ich nicht, die uniformjungs haben ihm jedenfalls gleich ganz deutlich mitgeteilt daß das schlecht für ihn ist.
    ich hatte anschließend auch mal danach geguckt und was die blausilbernen sagte hatte nach meiner recherche absolut hand und fuß.



    auf alle fälle beileid!
    auch wenn´s nur´n taunus ist, du hast zwar keinen geschmack, aber hast die dinger lieb, ergo tuts dir weh.

  • stoßstange reparieren und dann wieder fahren.
    du fährst ja auch nicht mit 2 gebrochenen beinen weils gerade heilt


    er fuhr ja auch nicht, deswegen schrob ich es ja. warum soll er ne teilschuld bekommen wenn er am momentanen stehzeug, war ja abgestellt,
    die stoßstage ab hat um diese zu reparieren o.ä.
    aber ich kann es mir eben hier im lande gut vorstellen das die versicherungen das eben anders sehen.

  • ich würd da an nem parkenden auto nicht so schwarz malen.
    irgendwann muss man ja z.b. die ahk dran schrauben, dann gehste kurz nochmal rein, weil frau vergessen und draussen knallts...
    genauso ist es doch nicht verboten am strassenrand ne kleine reparatur eines anbauteils vorzunehmen, wo sind wir denn...
    du darfst ja auch im absoluten halteverbot stehen und wenn dir einer reindonnert, muß der 100% zahlen. bekommste halt n ticket fürs parken da, aber das wars auch.
    im fliessenden verkehr is das sicherlich ne andere geschichte, aber so.
    anwalt und ab dafür.

  • tja, das mit dem halteverbot ist leider tatsächlich so, dass du einen dranbekommst. vaddern hatte das mit dem jaguar, stand außerorts am rand an einer landstraße. ist einer draufgedübelt, es gab nur 60% der schadenssumme, weil man dort nicht parken darf. ging alles über anwalt für verkehrsrecht und alles.
    und du darfst tatsächlich nicht an der straße an deiner karre rumbasteln. teilnahme am straßenverkehr ist es in dem moment, in dem das fahrzeug sich auf öffentlichem grund befindet, der der StVO unterliegt. ganz einfach, aber wie du schon sagst, total scheisse, ist aber nunmal so.


  • genauso ist es doch nicht verboten am strassenrand ne kleine reparatur eines anbauteils vorzunehmen, wo sind wir denn...


    SCHLAND, das ist ja das problem. öffentliches gelände -> teilnahme am strassenverkehr. dass da rumgehitlert wird ist doch immer so...

  • Teilnahme am Straßenverkehr bei am Straßenrand geparktem Auto ist absolut korrekt. Jeder Richter wird entscheiden, dass Du Deine Reparaturen nicht hättest am Straßenrand durchführen dürfen, sondern hättest in eine Werkstatt fahren müssen. Dazu gibt es diese, wenn einem zuhaus die Möglichkeiten fehlen.


    Stoßstange ist aber keine Pflicht. Es sei denn, sie beinhaltet vorgeschriebene lichttechnische Einrichtungen oder dient dem heute vorgeschriebenem Fußgängerschutz. Nach Demontage der Stoßstange dürfen keine scharfen Kanten/zu kleinen Radien am Fahrzeug sein, die Radabdeckung muss noch stimmen, etc. Alles Sachen, die die Stoßstange indirekt beeinflusst. Begutachtet und eingetragen müsste der "Umbau" dann im Prinzip nur, weil das Fahrzeug ein paar cm kürzer wird.


    Und die abnehmbare AHK ist nicht vergleichbar mit einer Stoßstange. Die abnahmbare AHK muss nur entfernt werden, wenn sie das Kennzeichen verdeckt, sonst darf sie am Fahrzeug bleiben. Jeder, der etwas anderes behauptet (grün-weiß/blau-weiß), soll die Vorschriften lesen. Kommt es aber zu einem Unfall, dann werden tatsächlich Leistungen gestrichen, wenn eine abnehmbare AHK montiert war und diese die Unfallfolgen verschlimmert hat, da es sich hierbei um vermeidbaren Schaden handelt.


    Davon ab: Hinter der Taunus-Stoßstange sind Blechfalze, außerdem ändert sich die Fahzeuglänge. Daher wird sicher das Argument mit der erloschenen BE kommen und u.U. wird die Versicherung damit auch durchkommen. Ursprünglich ist nicht die fehlende Stoßstange, sondern der Umstand, dass Versicherer einem grundsätzlich versuchen einen Strick zu drehen und die Leistungen zu kürzen. Kürzen können sie die Leistungen aber nur, wenn sie nachweisen können, dass der Schaden geringer ausgefallen wäre, wenn die technische Änderung, die zum Erlöschen der BE geführt hat, nicht vorgenommen worden wäre.


    Jetzt hab ich mich glaub ich im Kreis gedreht. Egal. :irre:

  • @arne: hm, ich dachte da gabs ne regelung bezüglich der stoßstange, aber gut, das argument mit der länge zieht natürlich.


    dann nun einfach mal abwarten, was sich ergibt.

  • klar doch :spitze:


    hatte Stoßi beim GA dabei; habe sie auch kurz angesteckt; er meinte der Schaden wäre unabhängig von montierter/demontierter Stoßi aufgetreten :thumbsup::mo:


    :uglybeer:

  • Hey, Arne, wenn also mein Fahrzeug durch Demontage der Stoßstange nicht kürzer wird, brauch ich das nicht eintragen lassen (mal abgesehen davon, dass das eh keinen interessiert solange kein Unfall passiert)? Weil: der Auspuff am Capri is ja noch so lang wie wenn da ne Stoßi hintenan wär... War bislang zu faul den abzuflexen (wogegen es bestimmt auch wieder Gesetze gibt), vllt sollt ich den dranlassen um auf der eintragungssicheren Seite zu sein?


    Jawolf: Beileid. Kassier aber ordentlich - allein schon wegen dieser aufgeregten Dame. Sowas kann ich nicht ab. Wie die Frau von meinem Nachbarn (Rentner) als ich nach Starthilfe fragte: "Nein, Egon (Name von der Redaktion geändert), mach das nicht. Der Wagen ist gerade neu, nachher geht der dabei kaputt." - Ähhm, ja. Genau. Diese modernen Japankisten scheinen nicht besonders viel auszuhalten ;)


    Wenn das mit der Stoßi doch zum tragen kommen sollte: Du hast die doch gerade erst abgebaut und wolltest noch zum TÜV fahren wegen Eintragung, oder nicht?

  • du glaubst nicht ernsthaft, dass der auspuff zur in den papieren eingetragenen gesamtlänge beiträgt?!

  • Hey, Arne, wenn also mein Fahrzeug durch Demontage der Stoßstange nicht kürzer wird, brauch ich das nicht eintragen lassen (mal abgesehen davon, dass das eh keinen interessiert solange kein Unfall passiert)? Weil: der Auspuff am Capri is ja noch so lang wie wenn da ne Stoßi hintenan wär... War bislang zu faul den abzuflexen (wogegen es bestimmt auch wieder Gesetze gibt), vllt sollt ich den dranlassen um auf der eintragungssicheren Seite zu sein?

    Endrohr darf nicht über die Fahrzeugkonturen herausstehen. Zumindest in der Theorie.

  • Tja, Nick, das sind so Fragen, die hab ich mir schon bei den Spiegeln gestellt. Abgesehn davon zählt auch ne Scheinwerferreinigungsanlage oder ein "Rammschutz" (Stoßstangenhörner) zur eingetragenen Fahrzeuglänge, also wieso sollte der Auspuff nicht? Wir sind in Deutschland, da musst du genau sein.
    Btw: Du glaubst nicht im Ernst, dass du keine Teilschuld bekommst, wenn du im Parkverbot parkst und dir einer draufbrettert?!

  • Tommy:


    ich kann dir grad nur die aktuelle rechtslage nennen, die alten müsstest Du dir aus der genannten Richtlinie raussuchen:


    Breite:
    Zusatz aus 97/27/EG, Abs 2.4.2.:
    Fahrzeugbreite ist eine gemas ISO Norm 612-1978, Definition Nummer 6.2, gemessene Abmessung. Uber die Bestimmungen dieser Norm hinaus durfen bei der Messung der Fahrzeugbreite die folgenden Einrichtungen nicht
    berucksichtigt werden:
    - Befestigungs- und Schutzeinrichtungen fur Zollplomben,
    - Einrichtungen zur Sicherung der Plane und Schutzvorrichtungen hierfur,
    - Reifenschadenanzeiger,
    - vorstehende flexible Teile eines Spritzschutzsystems (siehe Richtlinie 91/226/EWG des Rates (1)),
    - Beleuchtungseinrichtungen,
    - Spiegel und andere Systeme fur indirekte Sicht,
    - Reifendruckanzeiger,
    - einziehbare Stufen,
    - die unmittelbar uber dem Aufstandspunkt liegende Ausbauchung der Reifenwände,
    - Sichthilfen,


    Länge:


    Zusatz aus 97/27/EG, Abs 2.4.1.:
    Fahrzeuglänge ist eine gemäß ISO Norm 612-1978, Definition
    Nummer 6.1, gemessene Abmessung.
    Über die Bestimmungen dieser Norm hinaus dürfen bei der
    Messung der Fahrzeuglänge die folgenden Einrichtungen nicht
    berücksichtigt werden:
    — Wischer- und Waschereinrichtungen,
    — vordere und hintere Kennzeichenschilder,
    — Befestigungs- und Schutzeinrichtungen für Zollplomben,
    — Einrichtungen zur Sicherung der Plane und Schutzvorrichtungen hierfür,
    — Beleuchtungseinrichtungen,
    — Spiegel und andere Systeme für indirekte Sicht,
    — Sichthilfen,
    — Luftansaugleitungen,
    — Längsanschläge für Wechselaufbauten,
    — Trittstufen und Handgriffe,
    — Stoßfängergummis und ähnliche Vorrichtungen,
    — Hubladebühnen, Ladebrücken und vergleichbare Einrichtungen in betriebsbereitem Zustand mit einer Abmessung von höchstens 300 mm, sofern die Ladekapazität des Fahrzeugs nicht erhöht wird,
    — Verbindungseinrichtungen bei Kraftfahrzeugen,
    — Stangenstromabnehmer von Elektrofahrzeugen,
    — äußere Sonnenblenden.

  • also das is zwar etwas her, aber das letzte mal, als mir jemand in mein im absoluten halteverbot geparkten wagen gefahren ist, musste der alles übernehmen und ich zahlte 30 oder 35 euro fürs falschparken. das ist kein hörensagen, sondern mir selber passiert. und zum anwalt bin ich dafür auch nicht.

  • hab ma gegoogelt, da es mich interessiert, kann ja jedem mal passieren.
    ist wohl vom einzelfall abhängig, gibt verschiedene urteile dazu.
    und jetzt schneid deinen auspuff ab, prolet. :mo: