Kurzzeitkennzeichen - hier: "Bedarfsprüfung durch die Zulassungsstelle"

  • die daten sind bei der zulassungsstelle hinterlegt.stimmen die bei der abfrage nicht überein,hat man eben n kleines problem...


    und ich kenn etliche bullen, die da GANZ genau hinterher sind.
    gerade, wenn in so nem schein rumgeschmiert wird.von wegen verbotene zweitbenutzung, mal eben 2 karren auf eine nummer.


    aber muss jeder selber wissen.

  • Da geb ich dem Kojoten mal Recht. Ich kann ja auch nicht, wenn ich das Theater beim Amt nicht hatte und nen ordentlich selbstausgefüllten Schein hab, einfach, nach erfolgter Überführung oder wasweissich, die Daten durchstreichen und ne andere Karre eintragen und damit rumjuckeln. Wo wär da der Unterschied zum Streichen der amtlich vorgegebenen Eintragung?

  • wat soll der tinneff!


    Wenn man losfährt weiß man doch nicht, ob man diese Karre nu mitnimmt oder nicht...
    Oft genug den Schragen stehen lassen und einen anderen mitgenommen...


    Und dann rummaulen, wenn man kein hiesiger ist? - man weiss doch nicht immer ob die Karre zusagt.
    Dann holt man sich eben dort Platten wenn man sicher ist.


    Denken die, dass Bürger Schnösel aus lauter langer Weile hingeht und Geld ausgiebt? - klar hat er Bedarf, wenn der kommt...


    Man, ich reg´ mich schon wieder auf.


    Von mir wollte noch keiner so´n Affentanz sehen - weder in Thüringen, noch in Herford

  • in letzter zeit:



    Zitat

    ausweis und versicherungsnummer


    ausreichend.


    vor 5 6 jahren 2 mal auch die typschlüssel. wusst ich nciht, also hat sie selber nach dem modell gesucht.

  • Da geb ich dem Kojoten mal Recht. Ich kann ja auch nicht, wenn ich das Theater beim Amt nicht hatte und nen ordentlich selbstausgefüllten Schein hab, einfach, nach erfolgter Überführung oder wasweissich, die Daten durchstreichen und ne andere Karre eintragen und damit rumjuckeln. Wo wär da der Unterschied zum Streichen der amtlich vorgegebenen Eintragung?


    auf dem "Fahrzeugschein für Kurzzeitkennzeichen" steht: "Vor Benutzung...ist der Fahrzeugschein vom Kennzeicheninhaber auszufüllen..."


    Der Kennzeicheninhaber ist eben nicht DAS Amt ! Ergo haben die da in Ihrer Amtsstube nichts auszufüllen, einzutragen usw.


    Greetz
    Jürgen

  • Der Vordruck ist veraltet....


    ....ach, ich geb's auf :rolleyes:


    oooooch Micha...wie langweilig ^^


    Vordruck!? veraltet? häää? schau:
    ...und einen Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen nach dem Muster in Anlage 9 auszugeben. Der Empfänger hat die geforderten Angaben zum Fahrzeug vor Antritt der ersten Fahrt vollständig und in dauerhafter Schrift in den Fahrzeugschein einzutragen.
    SO steht es im in der FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung). Und da sollen sich dann einzelne Zulassungsstellen einfach so darüber hinwegsetzen dürfen/können!? Und wir sollen alles hinnehmen? Mich :nick: so etwas an...


    Quelle:http://www.gesetze-im-internet.de/fzv/__16.html

  • dem entgegen hat der gesetzheber aber leider die "bedarfsprüfung" seitens der zulassungsstelle gesetzt-dund die kann das so auslegen, das sie eben die FIN des entsprechenden kfz haben will, wenn der amtsleiter das so möchte...scheiss rechtliche grauzone. mo-tz