Kurzzeitkennzeichen - hier: "Bedarfsprüfung durch die Zulassungsstelle"

  • ist schlicht ermessenssache der zulassungsstelle, was sie als bedarfsprüfung verlangen.
    die nr mit fin und kaufvertrag gibts z.t eben wegen den herrschaften, die wöchentlich 120 schilder und mehr abholen...

  • Ich hab in der Regel eh die Papiere dabei um den Schein gleich auszufüllen...
    Gut, im konkreten Fall war das halt nicht möglich.
    Ich bin auch schon mal nach der FIN gefragt worden, weiss aber nicht mehr wann und wo.
    Bei den letzten Schildern war es egal...

  • Für das letzte KZK brauchte ich nur meinen Perso und ´ne Nummer die mir mein Versicherungsvertreter aufs Handy gemailt hat. Doppelkarte konnten die dann in der Zulassungsstelle anhand dieser Nummer direkt bei meiner Versicherung online abrufen.
    Ging schmerzfrei und flott ( waren insgesammt grade mal 35 Minuten incl Schilder machen lassen)
    Stand 9/2010
    Landkreis WT

  • Wurden euch schon einmal KZK abgelehnt? wenn ja: warum?

    Ja, in Karlsruhe. Mit der Begründung, daß ich nicht im Landkreis gemeldet bin. Schilder hat dann Bonnie auf ihren Namen beantragt, weil kurz vor Dienstschluß keine Zeit (und Laune) für Palaver war.

  • Ne nicht 06er. Ganz normale KZK. Gelb an der Seite, 5Tage gültig.
    Was beim Schaden passiert weiss ich aber auch nicht. :gruebel:

  • Tja, mir wurden vor 20 Jahren schonmal die alten Roten Nummern verweigert weil der Granni den ich holen wollte keinen TÜV mehr hatte...da half auch eine Diskussion mit der Dienstellenleiterin nicht.

  • Mir fällt da nur der Golph ein, der keine 07er bekam, weil der dortige Schimmel den Karren nicht als automobiles Kulturgut eingestuft hat. Wie die Geschichte geendet ist, wissen wir alle. ;(


    Jürgen, ja es ist Beamtenwillkür, aber es ist das Theater nicht wert! :no: Sei meinetwegen wütend, aber setz' Dir besser einen Baldriantee auf und laß bloß den Korken auf der Flasche.

  • Ist doch eigentlich kein Problem



    irgendeinen alten Fahrzeugbrief von ner Karre die schon lange gepreßt ist, hat eigentlich jeder Altkarrenschrauber irgendwo in der Schublade rumliegen.



    Falls dann im Roten Buch die falsche Nummer steht, durchstreichen und durch die richtige ersetzen. Thema abhaken



    Gruß Bleifuß

  • ..und wenn die rennleitung einen aufhält, den schein sieht und das ganze kontrolliert ist man dran wegen urkundenfälschung und fahren mit einem nicht zugelassenen und versicherten kfz, weil die kzkz nicht für dieses fahrzeug ausgegeben wurden.


    direkt mal geldstrafe und 3 monate lappen weg.
    :spitze:



  • Wenn du durchstreichst und das alte ist noch lesbar für jeden Depp, liegt keine Urkundenfälschung vor. Is ja offensichtlich. Ham se sich halt verschrieben.



    Gruß Bleifuß



    Rennleitung kontrolliert sowas heutzutage fast nur noch im Zulassungsbezirk, Überführungsfahrten interessieren die nicht.

  • die daten sind bei der zulassungsstelle hinterlegt.stimmen die bei der abfrage nicht überein,hat man eben n kleines problem...


    und ich kenn etliche bullen, die da GANZ genau hinterher sind.
    gerade, wenn in so nem schein rumgeschmiert wird.von wegen verbotene zweitbenutzung, mal eben 2 karren auf eine nummer.


    aber muss jeder selber wissen.

  • Da geb ich dem Kojoten mal Recht. Ich kann ja auch nicht, wenn ich das Theater beim Amt nicht hatte und nen ordentlich selbstausgefüllten Schein hab, einfach, nach erfolgter Überführung oder wasweissich, die Daten durchstreichen und ne andere Karre eintragen und damit rumjuckeln. Wo wär da der Unterschied zum Streichen der amtlich vorgegebenen Eintragung?

  • wat soll der tinneff!


    Wenn man losfährt weiß man doch nicht, ob man diese Karre nu mitnimmt oder nicht...
    Oft genug den Schragen stehen lassen und einen anderen mitgenommen...


    Und dann rummaulen, wenn man kein hiesiger ist? - man weiss doch nicht immer ob die Karre zusagt.
    Dann holt man sich eben dort Platten wenn man sicher ist.


    Denken die, dass Bürger Schnösel aus lauter langer Weile hingeht und Geld ausgiebt? - klar hat er Bedarf, wenn der kommt...


    Man, ich reg´ mich schon wieder auf.


    Von mir wollte noch keiner so´n Affentanz sehen - weder in Thüringen, noch in Herford

  • in letzter zeit:



    Zitat

    ausweis und versicherungsnummer


    ausreichend.


    vor 5 6 jahren 2 mal auch die typschlüssel. wusst ich nciht, also hat sie selber nach dem modell gesucht.

  • Da geb ich dem Kojoten mal Recht. Ich kann ja auch nicht, wenn ich das Theater beim Amt nicht hatte und nen ordentlich selbstausgefüllten Schein hab, einfach, nach erfolgter Überführung oder wasweissich, die Daten durchstreichen und ne andere Karre eintragen und damit rumjuckeln. Wo wär da der Unterschied zum Streichen der amtlich vorgegebenen Eintragung?


    auf dem "Fahrzeugschein für Kurzzeitkennzeichen" steht: "Vor Benutzung...ist der Fahrzeugschein vom Kennzeicheninhaber auszufüllen..."


    Der Kennzeicheninhaber ist eben nicht DAS Amt ! Ergo haben die da in Ihrer Amtsstube nichts auszufüllen, einzutragen usw.


    Greetz
    Jürgen

  • Der Vordruck ist veraltet....


    ....ach, ich geb's auf :rolleyes:


    oooooch Micha...wie langweilig ^^


    Vordruck!? veraltet? häää? schau:
    ...und einen Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen nach dem Muster in Anlage 9 auszugeben. Der Empfänger hat die geforderten Angaben zum Fahrzeug vor Antritt der ersten Fahrt vollständig und in dauerhafter Schrift in den Fahrzeugschein einzutragen.
    SO steht es im in der FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung). Und da sollen sich dann einzelne Zulassungsstellen einfach so darüber hinwegsetzen dürfen/können!? Und wir sollen alles hinnehmen? Mich :nick: so etwas an...


    Quelle:http://www.gesetze-im-internet.de/fzv/__16.html

  • dem entgegen hat der gesetzheber aber leider die "bedarfsprüfung" seitens der zulassungsstelle gesetzt-dund die kann das so auslegen, das sie eben die FIN des entsprechenden kfz haben will, wenn der amtsleiter das so möchte...scheiss rechtliche grauzone. mo-tz