Kurzzeitkennzeichen - hier: "Bedarfsprüfung durch die Zulassungsstelle"

  • Hallo,


    an diejenigen die schonmal Kurzzeitkennzeichen (KZK) beantragt haben:


    WAS musstet ihr - ausser Personalausweis und Versicherungsbestätigung - eurer Zulassungsstelle alles vorlegen?


    Wurde z.B Kaufvertrag und/oder Fahrgestellnummer verlangt?
    Wurden euch schon einmal KZK abgelehnt? wenn ja: warum?


    Mit immer noch fassungslosen Grüßen von Jürgen


    ...der heute mal wieder erleben durfte wie toll der Herr Amts Schimmel wiehern kann...



    edit: bitte benennt auch die jeweilige zulassungsstelle - danke...

    Einmal editiert, zuletzt von jawolf30 ()

  • nö, hingehen,holen,fertig.


    zulassungsstellen laubach und büdingen.

  • WAS musstet ihr - ausser Personalausweis und Versicherungsbestätigung - eurer Zulassungsstelle alles vorlegen?


    In Berlin genau das. Und noch diverse Euronen für die Verwaltungskaffekasse und für die Schilder.

  • du hast ja nicht immer ein kaufverttrag oder ähnliches! das entbeert doch jeder logik!


    ich kenn leute die, weil sie es sich leisten konnten und keine rote oder 07er nummer hatten, einfach mal alle paar tage sich ne neue platte gheolt haben, war auch kein problem!


    hamburg und elmshorn

  • wie macht man das denn lt. dieser zulassungsstelle, wenn man sonntags ein auto abholen möchte das 500 km weit wech steht...? genau dafür sind die dinger doch da!

  • Ich hab die letzten 15 mal gar nicht mehr selbst die Zulassungsstelle aufgesucht.
    Gibt für 80 bis 100 euro ( je nachdem wie gut du reden kannst) bei unzähligen Araberautohändlern welche.
    Die sind dann auf Yusuf oder wenn auch immer eingetragen, meist aus Heidelberg oder Bielefeld, neulich hatte ich DAU (wo auch immer das ist).
    Gehst hin, kopieren die deinen Ausweiß, gibst denen Geld und 5 Minuten später biste fertig.
    Führerschein wollen die auch nie sehen. Wenn du geblitzt wirst oder falsch parkst, juckt nicht, bei größeren Verstößen weiss ich nicht was passiert.


    Wie diese Schilder innerhalb von wenigen Stunden nach Aachen kommen und warum genau das so einfach funktioniert, weiss ich nicht.
    Aber hast auch diesen grünen Wisch fürs Ausland dabei. Das rosa Ding sowieso. Also alles was macht braucht.


    Ich meine letzte mal bei der Zulassungstelle irgendwas um die 76 euro mit schildermachen bezahlt zu haben aber selbst wenns nur 50 wären, der Streß
    mit hin und her rennen ist doch Mumpitz. :scheissepiek:

  • hab ich jetzt nicht richtig verstanden, geben die ihre 06er Platten fürn hunni her?

  • Klingt auf jeden Fall äusserst seriös und vertrauenerweckend. Was passiert, wenn du mit solchen Schildern mal nen Schaden verursachst, möchte ich mir jedenfalls nciht ausmalen...


    Jürgen, geh doch zu ner anderen Zulassungsstelle/anderer Kreis. Oder gibts im Umkreis von 1 Tankfüllung nur die eine? ?(

  • Leute, sorry: ich wollte und will nicht wissen wer was wo bei multikulturellen Bereicherern holt...
    Mir geht es bierernst um exakt Kurzzeitkennzeichen bei deutschen Zulassungsstellen...



    Meine email an den Zulassungsstellenleiter:


    **********************************************************************************************************************************
    Betreff: Frage zu Kurzzeitkennzeichen

    Sehr geehrter Herr Amts Schimmel*,


    heute morgen wollte ich bei der Zweigstelle Schilda* Kurzzeitkennzeichen holen um morgen einen Oldtimer (Ford Taunus) von **weit weg** nach **zuhause** zu überführen.


    Vorgelegt habe ich meinen Personalausweises und eine Versicherungsbestätigung.


    Ich wurde nach der Fahrgestellnummer des fraglichen Fahrzeuges befragt.


    Diese konnte und kann ich nicht benennen da ich das Fahrzeug bei ebay ersteigert habe (Artikelnummer: *) und es von **weit weg** nach **zuhause** überführen muss.
    Die MA war sehr bemüht, fragte ob ich denn nicht den VK kontaktieren könne damit er die FIN durchgibt: ging nicht, da ich zum einen natürlich die Rufnummer des VK's nicht (dabei) hatte und zum andern sich der VK des Wagens z. Zt. in **noch weiter weg** aufhält (ca. 220 km vom Standort des Fahrzeuges entfernt) und wir uns morgen am Fahrzeugstandort treffen wollen.


    Ergebnis: ohne Benennung einer FIN keine Kurzzeitkennzeichen - sie habe ihre "Anweisung".


    So musste ich OHNE Kurzzeitkennzeichen wieder von dannen ziehen.


    Bei der Zulassungsstelle Speyer bekam ich dann problemlos gegen Vorlage des Personalausweises und der Versicherungsbestätigung die gewünschten KZK !!???



    Bitte benennen Sie mir die Rechtsgrundlage die zur Verweigerung der Ausgabe von KZK bei der KV Rhein-Pfalz-Kreis führen bzw. woher sich die KV Rhein-Pfalz-Kreis das Recht nimmt ohne Benennung einer FIN die Ausgabe von KZK zu verweigern:


    1) hier ist nichts dergleichen zu finden:
    http://www.gesetze-im-internet.de/fzv/__16.html
    http://de.wikipedia.org/wiki/K…nd%29#Kurzzeitkennzeichen
    http://www.strassenverkehrsamt…n/kurzzeitkennzeichen.pdf


    2) auf dem "Fahrzeugschein für Kurzzeitkennzeichen" steht: "Vor Benutzung...ist der Fahrzeugschein vom Kennzeicheninhaber auszufüllen..."
    zu 2): das kann ja dann wohl nicht die KV Ludwigshafen sein!?


    3) was mache ich wenn ich mit zwingender Kaufabsicht einen Gebrauchtwagenmarkt besuche (da habe ich logischerweise "vorher" weder Kaufvertrag noch FIN etc.)?


    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Ihrer Willkür ausgesetzter Steuerbürger von dessen Euronen Sie leben*
    **********************************************************************************************************************************




    Ich bekam sogar Antwort - mit der bin ich aber mehr als nicht zufrieden:
    **********************************************************************************************************************************
    Sehr geehrter Herr Steuerzahler*,

    haben Sie vielen Dank für ihr Schreiben, welches ich gerne zusammenfassend beantworten möchte.


    Gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) hat eine Zulassungsbehörde auf Antrag bei Bedarf für Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten ein Kurzzeitkennzeichen zuzuteilen und einen Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen nach dem Muster in Anlage 9 auszugeben.


    Die Zulassungsbehörde ist somit verpflichtet bei Antragstellung zu prüfen, ob ein konkreter Bedarf an der Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens besteht.
    Der Bedarf wird daher bei Antragstellung durch die entsprechenden Kraftfahrzeug-Papiere und/oder beispielsweise Kaufverträge oder geeignete Unterlagen nachgewiesen.
    Auch ist die Angabe der jeweiligen Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN) möglich.


    Diese Anforderungen bei der Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen werden auch durch andere Zulassungsbehörden (Köln, Berlin, …) in den jeweiligen Bundesländern beachtet.


    Eine Ausgabe von Kurzzeitkennzeichen ohne Bedarfsprüfung sieht die FZV nicht vor.
    Der Bedarf ist von der Zulassungsbehörde, bei welcher der Antrag gestellt wird, zu überprüfen und durch den Antragsteller nachzuweisen (VG Greifswald, Beschluss vom 22.04.2008 ).


    In ihrem konkreten Fall hätte uns auch ein Nachweis in Form eines Ausdrucks ihres Ebay-Kaufes genügt, ggf. mit dem entsprechenden veröffentlichten Bild des Fahrzeugs.
    Über die von Ihnen angegebene Artikelnummer konnte ich den Vorgang zumindest aufrufen und das von Ihnen angegebene Fahrzeug erkennen.


    Zu dem Verfahren über die Zuteilung des Kurzzeitkennzeichens in Speyer kann ich mich nicht äußern. Die Vorschriften der FZV haben bundesweit Gültigkeit.

    Mit freundlichen Grüssen
    Amts Schimmel*
    ___________________________________
    e-mail: Amts Schimmel@kv-rpk.de*
    Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
    Abteilung 2
    Leiter Referat 23
    Kfz-Zulassungs- und Führerscheinwesen
    Postfach 21 72 55
    67072 Ludwigshafen
    Tel. 0621/5909-xxx
    Fax 0621/5909-xxx
    **********************************************************************************************************************************


    *Namen geändert :thumbup:

  • hier in hamburg am montag geholt. zulassungsstelle nord.
    ausweis und versicherungsnummer mitgebracht.
    fertig.


    ich hatte sogar einen schein + brief dabei, das wollte die nette dame alles nicht sehen.

  • Na dann haste die Schilder ja gekriegt. Dass es diese Bedarfsprüfungen gibt, war ja hier schon mal Thema. Dass es nach wie vor Paragraphenreiter gibt, sie sich zu 110 % an ihre Vorgaben und Bestimmungen halten, sollte auch ausser Frage stehen.


    Andererseits sollten wir uns, so ist meine Meinung, aber lieber darüber freuen, dass es offenbar mehr Zulassungsstellungen gibt, die darauf sch****en oder zumindest einen bürgerfreundlicheren Umgang damit vorziehen. Und vielleicht sollte man es lieber dabei belassen, als ein Fass aufzumachen und die allseits bekannten schlafenden Hunde wachzuküssen8| zu wecken. Denn eventuell ist das auch eher kontraproduktiv, wenn Leute wie dein zuständiger Schimmel mal auf den Trichter kommen, dass es der eigenen Beamtenlaufbahn zuträglich sein könnte, vor- und vorvorgesetzten Stellen mittels amtlich korrekter Mitteilungen beizupuhlen, dass es im deutschen Beamtenwesen derartige Outlaws gibt, die § 16 Abs. 2 Satz 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht pflichtgemäß umsetzen.

  • musste 1999 auch die fahrgestellnummer angeben in der zulassungsstelle berlin lichtenberg.
    und das machen die weil das kennzeichen dafür ist fahrzeuge die gekauft wurden/werden zu überführen und nicht umgebaute nie eine zulassung erhaltene tuningbüchsen zb. übers WE zu fahren.und dafür holen sich ca.80% meiner kumpels die kennzeichen.


    sage da nur rote 07 das haben "wir" es uns ja auch selbst zuzuschreiben das die anforderungen so hoch geworden sind. weil was ist da nicht alles auf solch nummer gefahren.........

  • alex73: am Thema vorbei. Ich will die Stelle sehen / die Rechtsgrundlage benannt bekommen, die diese Willkür angeblich zulässt. Nicht mehr - nicht weniger.


    Bitte jetzt keine Diskussionen über 06-er und 07-er anfangen. Andere Baustelle.


    Danke

  • jawolf, bei mir s letzte mal kzk vor paar wochen, hatte ich online die versich.bestätigung schicken lassen und ausweis mitgebracht. schilder gemacht und alles zusamm hat keine 5 minuten gedauert!
    soweit ich weiss, läuft das alles problemlos und ohne bedingungen od fgstl nummer. mir is auch nix bekannt dass man die nummer braucht.
    da hat dich bestimmt einer angeschmiert der nicht wusste was sache ist. die haben bei gewisse fälle zwar das recht eigenmächtig zu entscheiden, aber in dem fall dürfte es nicht so sein meines wissens. paragrafen kann ich dir aber auch nicht dazu sagen... ich alte es für wilkür.

  • unfassbar - hier (Osnabrück) hat mich noch NIE jemand auf Bedarf überprüft oder ein VIN haben wollen.
    da hatte wohl mal wieder jemand Langeweile

  • achso - habe natürlich auch den von meinem Paragraphenreiter zitierten Beschluss gesucht - und gefunden:
    VG Greifswald 4. Kammer, Beschluss vom 22.04.2008, 4 B 321/08
    http://www.landesrecht-mv.de/j…c.id=JURE080022771&st=ent


    Da ging es um die Zuteilung von 120 (einhundertundzwanzig) !!! KZK's !



    Aha - Auszug:


    Es ist nicht zu beanstanden, wenn die Anforderungen an den Bedarfsnachweis umso höher gestellt werden, je mehr Kurzzeitkennzeichen durch einen Antragsteller beantragt werden. Natürliche Personen, die nicht Fahrzeughändler sind, werden in der Regel nur ein Kurzzeitkennzeichen für die in § 16 Abs. 1 FZV als zulässig anerkannten Zwecke beantragen. Bestehen bei ihnen keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass ein Missbrauch des Kennzeichen zu befürchten ist, ist das Kennzeichen zu erteilen.
    ...
    Ein Nachweis des Bedarfs unter Angabe eines konkreten Geschäftsvorgangs, für den das Kurzzeitkennzeichen beantragt wird, kann insbesondere dann gefordert werden, wenn sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Antragsteller mit den von ihm begehrten Kennzeichen nicht ordnungsgemäß verfährt. Derartige Anhaltspunkte bestehen bei der Antragstellerin, auch wenn eine unsachgemäße Verwendung und unzulässige Weitergabe der Kennzeichen von ihr bestritten wird.
    ...
    wie gesagt: hier ging es um die Zuteilung von 120 Kennzeichen!



    Also mit meinem amtlichen Schimmel bin ich noch nicht fertig. Werde ihn noch etwas striegeln. S_M

    Einmal editiert, zuletzt von jawolf30 ()

  • In Berlin genau das. Und noch diverse Euronen für die Verwaltungskaffekasse und für die Schilder.


    wann hast du denn dein letztes kennzeichen geholt???
    inzwischen muss eine Fahrgestellnummer angegeben werden, sonst gibts nischt. Nach möglichkeit muss diese Fahrgestellnummer mit einem kaufvertrag nachgewiesen werden aber das ist auslegungssache. Kommt halt immer drauf an ob man für die fette sau am tresen ne schatel pralinen bei hat oder mal wieder das gewittermonster dienst hat

  • ist mal wieder mega-schwammig ausgeführt, typisch deutsch halt.


    "kann", "insbesondere dann", "wenn", "in der regel", "keine konkreten anhaltspunkte" blablabla :scheissepiek:
    das heißt verlangen können sie es so oder so, wenn sie wollen.


    lass es einfach, es lohnt sich nicht über den mist aufzuregen. die erfahrung zeigt, dass es besser ist, sich gut mit dem straßenverkehrsamt zu stellen und auch dort wechselt ab und zu mal unverhofft das personal.