Autokauf in Polen

  • Ich beabsichtige einen Gebrauchtwagen in Polen zu kaufen (ja ich weiß, super Idee. Ist aber ein recht seltenes Model und und in Warsaw steht nun mal sone Büchse).
    Hat das schon mal jemand gemacht. Wie läuft das mit der Überführung, kann ich den als Deutscher mit polnischer Zulassung über die Grenze fahren oder muß ich nachts durch die Oder?
    Kann ich den dann nach erfolgter §21 einfach so in D zulassen oder muß der noch in PL abgemeldet werden?
    Welche Papiere muß mir der Verkäufer aushändigen, haben die auch Zulassungsbescheinigung 1 und 2?


    Bin für jeden Tip dankbar und je mehr Fragen ich mir stelle desto bescheuerter erscheint mir die Idee....

  • Also an Deiner Stelle würd' ich


    a) Rücksprache mit der Zulassungstelle halten
    b) im Zweifelsfall auf'm Hänger überführen.


    Mein Fachwissen beschränkt sich auf Einfuhr aus Drittländern. :S

  • Deutscher mit polnischer Zulassung

    Als Deutscher mit Wohnort in Deutschland darfst Du nur ein Kraftfahrzeug bewegen, für das die deutsche Kraftfahrzeugsteuer ordnungsgemäß entrichtet wurde. :kowa: Andernfalls machst Du Dich der Steuerhinterziehung strafbar. :chrischi2:


    a) einen polnischen Staatsbürger fahren lassen.
    b) deutsche KZ KZ in der Tasche haben und an der Grenze montieren
    c) die Kraftfahrzeugsteuer am Grenzübergang beim Zoll entrichten


    Ob die Karre in Polen abgemeldet wurde, ist letztendlich nur für den Verkäufer von Belang.


    Welche Dokumente das StVA von Dir haben möchte, solltest Du mit dem StVA klären.
    Kaufvertrag als Eigentumsnachweis ist vermutlich von Vorteil. ;)
    Ob beim Import aus PL die kaufpreisabhängige MWSt fällig wird, bin ich mir jetzt grade nicht ganz sicher. Wegen EU eigentlich nicht, aber auch das solltest Du klären. Kaufst Du das Fahrzeug von einem Händler, könnte der eventuell wegen des Exprots die MWSt nicht berechnen. Dann zahlst Du hier unseren Satz. So läuft das zumindest bei Neuwagen-Import.

  • Was Ihr euch immer alle für'n Kopf macht...
    Polen ist EU, damit fallen Einfuhrzölle und sowas weg.
    Für die deutsche Zulassung ist eine Vollabnahme nötig.
    Und wenn ich als deutscher mit deutschem Wohnsitz nur in Deutschland versteuerte Fahrzeuge bewegen darf, dann dürfte ich auch keine Mietwagen mit ausländischer Zulassung fahren.
    Ausserdem würde ich mir da gar keinen Kopf drüber machen, solange es nur für die Fahrt hierher ist.
    Was verboten ist, ist ein Fahrzeug mit ausländischer Zulassung dauerhaft in D zu bewegen wenn ich einen Wohnsitz hier habe und das Fahrzeug auf mich zugelassen ist.

  • ich hatte erst vor ca. 2 jahren nen mietwagen von europcar mit spanischer zulassung.
    gemietet in dortmund, rückgabe in münchen....
    micha hat also recht, was das angeht.

  • Was Ihr euch immer alle für'n Kopf macht...

    Nun, Rechtssprechungen können sich ändern und ich bin damals mit dem Geschreibsel vom ADAC voll aufgelaufen.

  • Was hat die Zulassungsstelle mit EU zu tun? Wenn die einen technischen Nachweis für beispielsweise fehlende LWR haben wollen oder wegen der Kennzeichengröße ficken wollen, tun die das.


    Wartet nur, wenn die neue H-Regelung mit 40 Jahren kommt. ^^

  • Also was du für Papiere brauchst,würd ich bei dem für dich zuständigen Landratsamt nachfragen.


    Hab schon Kisten aus Italien und England geholt,da wollte das eine Landratsamt dies und das andere das-die wissen immer auch nicht alles hundertprozentig.


    Würd auf jeden Fall mal ne Wumme mitnehmen,Polen ist ein gefährliches Pflaster :seuffearbeit:

  • Ist aber ein recht seltenes Model und und in Warsaw steht nun mal sone Büchse).

    Na, bei dem Wortlaut kann man davon ausgehen, daß es keine Nuss oder ähnliches ist. :rolleyes:

  • könnte aber dennoch was altes sein :whistling:
    Aber egal. Bezüglich der eigentlichen Einfuhr würd ich mir jedenfalls keine Sorgen machen, solange das KFZ "sauber" ist.
    Soll ja schon vorgekommen sein das beim Versuch der Anmeldung Fahrzeuge einkassiert wurden weil sie sich als Diebesgut herausgestellt haben.

  • Als Deutscher mit Wohnort in Deutschland darfst Du nur ein Kraftfahrzeug bewegen, für das die deutsche Kraftfahrzeugsteuer ordnungsgemäß entrichtet wurde. :kowa: Andernfalls machst Du Dich der Steuerhinterziehung strafbar. :chrischi2:

    Morgäähn,


    dies ist leider nicht richtig!!
    Da ich im direkten Grenzgebiet zu Österreich wohne, habe ich mich mit diesem Thema bereits genügend auseinandergesetzt.


    Ich habe Kundschaft aus Österreich und hatte beim Verkehrsministerium(Zulassungsstellen sind zu doof) angefragt, ob ich mit Ihren Fahrzeugen Probefahrten durchführen darf. Da teilte man mir mit, dass der Tatbestand der Steuerhinterziehung seit dem 1.6.1998 nicht mehr besteht.


    Ein Beispiel:


    z.B. arbeitet mein Nachbar bei einer Tiroler Baufirma. Diese hat aber zur Zeit mehr Aufträge in Deutschland. D.H. Er fährt mit dem Geschäftswagen (österreichische Zulassung) zu Baustellen in Deutschland.



    Zur Zulassung ausländischer EU Fahrzeuge in Deutschland:


    Wenn das Fzg älter als 6 Jahre ist brauchst du ein Vollgutachten nach §21.


    Bei jüngeren Fahrzeugen brauchst du das Certificate of Conformity, sprich COC Dokument.


    Mit diesem kannst du direkt zur Zulassungsstelle.


    Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung müssen jedoch in dem jeweiligen Land stillgelegt werden.


    Jedes EU Land erstellt dir ein Ausfuhrkennzeichen, dies gilt in der Regel 4 bis 8 Wochen.
    Bei der Ausstellung wird auch gleich die Versicherung bezahlt und der Fzg Brief entwertet.
    Jedoch benötigt das Auto des Landes entsprechenden Tüv. Mind. 3 Monate.


    Bis 2008 gab es in Deutschland noch eine Ausfuhruntersuchung für Fzg. ohne Tüv.
    Deutsche Ausfuhrkennzeichen sehen aus wie Kurzzeitkennzeichen jedoch ist der Balken Rot und nicht Gelb.


    Gruß Markus

  • stimmt so auch nicht ganz.


    siehe hier unter punkt 13:
    http://bundesrecht.juris.de/kraftstg/__3.html


    bei deinem nachbarn liegt da eher ein sonderfall vor, ist ja ein firmenwagen.
    gibt mit sicherheit etliche solcher fälle, wo man keine klare grenze ziehen kann.


    als ich autos aus rotterdam geholt habe, hab ich einfach vor ort kurzzeitkennzeichen drangeschraubt, die holländer tolerieren das. ich würd mich schlaumachen ob das die polen auch tun.
    normalerweise darf man damit nur von deutschland ins ausland fahren und nicht andersrum.

  • die polen akzeptieren das, insofern es deine karre ist.


    fährst du den wagen, den dein kumpel in der karre vor dir für sich gekauft hat=problem.


    wenn der bulle das überhaupt weiss.


    ich wollt mit zombie ja auch nochma nach polska, fiat 125 kaufen...der hat sprachkenntnis, weil jebürtich aus danzig...


  • Danzig ist aber deutsches Protektariat! :kowa: