• Nein ! Ist es nicht !


    Denn bei alten 07er Zulassungen die vor dem 01.04.07 vergeben wurden sind Änderungen und Umbauten nicht eintragungspflichtig !!!!


    Ausserdem ist nicht der TÜV sondern man selber für die Verkehrssicherheit verantwortlich !


    Deshalb ist ist ein umgebautes Auto ,das aber mit Sachverstand und in guter Qualität umgebaut wurde ,kein Kennzeichenmissbrauch !


    Das wurde mir hier schonmal vorgeworfen !!


    Unsinn !! Ich hab mich damit damals genauer beschäftigt und war sogar bei `nem Anwalt deswegen !


    Ist halt alles `ne Grauzone und Jeder sollte wissen wie man sich unauffällig darin bewegt !


    Prost !

  • In seinem Fall nicht !


    Seine Aussage war aber an die Allgemeinheit gerichtet !


    Viele hier haben ja schon lange diese Art der Zulassung ! Und da ist es kein Versicherungsbetrug oder sowas !

  • Ich habe meine 07er auch vor dem 01.04.07 beantragt, im Raum Essen.


    Als der 4,9er Turbo von meinem TransAm verreckt ist, hatte ich als bezahlbare Alternative nur einen 350er Treibsatz zur Hand, den es so aber nur im Camaro des gleichen Baujahres gab. Ich bin vor dem Einbau also zur Zulassungsstelle gedackelt und habe mich schlau gemacht, ob der Umbau legitim ist. Dort ist mir klipp und klar gesagt worden, dass das absolut in Ordnung geht und ich den Umbau auch nicht meiner Versicherung melden muss - die rote Nummer sei ja nur pauschal versichert. Allerdings müsste ich mit eventuellen Problemen rechnen, sollte ich meinen Wagen später als historisches Fahrzeug betreiben wollen (der TransAm hat später allerdings auch mit dem 350er das H bekommen).


    Dafür oblag dem Fahrzeughalter allein die Verantwortlichkeit, sein Fahrzeug in einem betriebs- und verkehrsicheren Zustand zu halten, denn bei der Neubeantragung der roten Nummer oder bei Beschwerden durch das Ordnungsamt konnte individuell entschieden werden, ob die Nummer auf das entsprechende Fahrzeug verlängert wurde oder nicht. In Essen allerdings genügte dafür ein aktuelles Bild, nach dem Fahrtenbuch wurde überhaupt nicht gefragt - dafür aber nach dem Standort des Fahrzeugs bei Nichtnutzung (Garage oder Carport auf Privatgrund). Also alles in allem ein höchst wirres, unsinniges System.


    Ich habe die Nummer nach dem Verkauf des Pontiac auch nicht weiter verlängert - das Hakenzeichen war für mich erheblich praktikabeler, ohne dabei wesentlich teurer zu sein.

  • und die nun beantragte 07er nummer wuerde beinhalten das man bei umbauten, die anderungen eintragen lassen muss?

  • und die nun beantragte 07er nummer wuerde beinhalten das man bei umbauten, die anderungen eintragen lassen muss?


    Das Fahrzeug muß IMMER den Angaben entsprechen, die im Brief stehen. Fummeln ist nicht, auch wenn nichts im roten Fahrzeugscheinheft steht! :no:

  • So ist das immer. Mal weiß die Rennleitung nicht so richtig bescheid, mal die Prüfer...aber laß mal was passieren. Mit Personenschaden.
    Sobald einer klagt und alles untersucht wird, hilft jede Aussage vom Amt, von Polizei oder TÜV nicht weiter - dann biste dran und wirst des Lebens nicht mehr froh.


    H lassen, wenn der TÜV Dir z.B. ne andere Maschine einträgt dann ist gut, wenn nicht, Pech gehabt, dann fährste halt die kleine Maschine weiter.
    Solange das Auto den Papieren entspricht, bist Du jedenfalls rechtlich abgesichert. Und das ist viel Wert!!! :uwe:

  • Ich weiss,gibt wieder Protest,aber die rote Nummer,egal welche, befreit von der Betriebserlaubnispflicht,und da auch oftmals kein Brief vorhanden ist kann den ja auch dann niemand heranziehen,lieber Denis. ;)
    Ich habs mal von denen hier rauskopiert:
    http://www.landkreis-muenchen.de/landratsamt/193.htm/internet1/dienstleistungen/orgdata_ausgabe1.asp?OrgID={F4CFBCD8-C894-4C61-8CED-730D964D531D}
    Kopiert:
    Da Fahrzeuge auch ohne gültige Betriebserlaubnis in Betrieb genommen werden können und die Verwendung dieses Roten Kennzeichens an unterschiedlichen Fahrzeugen (Wechselkennzeichen) möglich ist, wird eine Zuverlässigkeitsprüfung des Antragstellers zur Führung von Roten Kennzeichen durchgeführt (gem. den Bestimmungen für Rote Kennzeichen)



    Die neuen Zulassungsscheindinger sagen ja auch nicht mehr genau,welche Räder du fahren darfst.
    Mein blaues Schreckdings hatte sogar original bei den alten Papieren nur Reifengrössen(von 13-15 Zoll) eingetragen,nix von Felgen.


    Wenn man so Umbauten übertreibt wirds natürlich heikel,ich will hier nun keine Federabschneider ermutigen oder ähnliches! :no::no:


    Aber selbst gepresste Federn wird dir kaum jemand nachweisen können,wenn da im Brief ne Fahrzeughöhe steht,die wird übers Dach gemessen,da kommste mit Toleranzen fast immer hin.


    Aber nochmal zur Betonung:Jede eingezogene Nummer schadet extrem der Szene,jede Mängelkarte auch.


    Da gibts nur noch eine Alternative:Als Testwagen/Erprobungsfahrzeug anmelden,aber ob sie dir den Hersteller abnehmen? :gruebel::dc:


    LG und gute Fahrt!

  • Lass H drauf dann kann hier zu ! Und Du kannst ruhig schlafen !


    Stressfreier und bequemer ist es auch !


    Nur zur Info an alle !!


    Sicherheit gibt es nirgends !! Auch wenn Ihr Euch das teuer erkauft mit all den Versicherungszetteln die es da gibt !


    Fahr mal nen besoffenen Radfahrer übern Haufen mit der Leasing-Alltagsschlampe!


    Mit frisch TÜV !!!! Einem Kollegen vor ca. 2 Jahren passiert !


    Der hat jetzt kein Haus mehr ......auch keine Frau .............und er trinkt!!!


    Denn der besoffene Trottel ist jetzt`n Pflegefall !!

  • das sit ein krasses beispiel. fussgaenger und radfahrer zu treffen ist aber auch das schlimmste was passieren kann. schuld ist immer der kfz fuehrer selbst wenn der radfahrer sturzbesoffen war....
    meine freundin wollte vor laengerer zeit mal links abbiegen und hat auf der fahrbahn gewartet. blinker an. als sie dann abbiegen wollte ist ihr son 20 jaehriger schnoesel mit seinem rennrad und seinem rudialtig dress in die seite von ihrem t3 gerauscht. er wollte sie links noch ueberholen. am ende war er im recht...
    die richterin hat zwar durchblicken lassen das sie ihn fuern nen idioten haelt, die geladenen zeugen sind bei der verlesung des urteils aufgesprungen und haben geschrien das das ja wohl nicht angehen koenne und was das denn fuer ein recht waere in deutschland und sich masslos aufgeregt. gesunder menschenverstand und daemliches verhalten hin oder her. er war im recht. und selbst die richterin fand das scheisse
    irgendwann erwisch ich den mal....
    ich kann mich einfach nicht entscheiden zwischen h und 07...hmmm

  • Ich muss jetzt doch mal den Oberlehrer spielen. Die Einstellung: Da kann ich doch ändern was ich will und nicht eintragen weil die "07" ist ja Rot, hätte fast zur Abschaffung der 07 geführt. Bei der 07 gilt genau wie bei einer normalen Zulassung die technische Übereinstimmung mit dem Kfz-Brief. Bei der Erteilung legt man einen KfzBrief vor nach dem die Betriebserlaubnis erteilt wird. Ändere ich das Fahrzeug erlischt die Betriebserlaubnis mit allen drum und dran. Fahren ohne Versicherungsschutz und ohne Zulassung für das Fahrzeug. Auch könnte es schwer werden eine Versicherung zu finden wenn man nicht eine recht "weisse" Weste hat. Viele Versicherungen sind nicht mehr an solchen Fahrzeugen interessiert.

  • weisse weste hab ich und fuer den fall des falles ist es natuerlich doof ohne versicherungsschutz...
    aber mal ehrlich:hat ralf nicht doch auch irgendwie recht?

  • Mal ganz ehrlich: Willst du dir den ganzen Stress bei jeder Fahrt mit der Karre echt antun, nur weil du alle 2 Jahre mal zum TÜV mußt?
    Meine Fresse, entweder du macht das oder du lässt es, aber inzwischen wurde ja jetzt wirklich alles gesagt.

  • Wer sagt das bei den neuen EuroPapieren keine Reifen/Felgen Zuordnung vorhanden ist. Jedes Fahrzeug erhält vom Kraftfahrtbundesamt eine ABE, und hierin ist alles enthalten. Für die Ordnungsgemässe Nutzung ist der Fahrer/Halter zuständig. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Also Einsicht in die ABE nehmen.
    Die alten 07 Zulassungen waren erheblich einfacher als nach der Neuregelung. Die alten Zulassungen waren Verordnungen, die Neuen sind Gesetz. Bei den Verordnungen konnte jede Zulassungsbehörde Freiheiten ausnutzen die jetzt nicht mehr bestehen. Das führte aber auch zu Verwirrungen unter den Nutzern/Interessierten. Auch ist es ein Unterschied zwischen ABE(techn. Beschreibung) und Betriebserlaubnis(Zulassung). Die Betriebserlaubnis wird von der Zulassungsbehörde erteilt(Zulassung). Für die Zulassung muss eine techn. Beschreibung des Fahrzeugs vorgelegt werden. Diese Beschreibung ist Grundlage der Zulassung und auch der Versicherung. Es soll Zulassungsstellen geben, bei denen besonders auffällige Eintragungen nachgeprüft werden(von einem Sachverständigen TÜV/Dekra). Aber auch heute hört man immer wieder von Zulassungsstellen wo eigenartige Entscheidungen getroffen werden.

  • ich finde das interessant und alles gesagt ist auch noch nicht. iwie kommt aber raus das es, obwohl sogar die kruemmung der banane in unserem land genormt ist von behoerdezu behoerde/kreis zu kreis grosse unterschiede vorherrschen