darf er eben nicht...parken nur auf privatem gelände...
und hier:
Voraussetzungen zur Nutzung
- Prüfungsfahrten:
Fahrten anlässlich der Prüfung des Fahrzeugs durch einen amtlich
anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr - Probefahrten: Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs
- Überführungsfahrten: Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort dienen
- An- und Abfahrten sowie Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen die der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
- Fahrten zum Zwecke der Wartung und der Reparatur des Fahrzeugs
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ich hab in hh schon genug theater damit gehabt...die machen sogar ärger, wenn man nur tanken fährt, fällt nicht unter o.g...prüfste aber noch den reifendruck ist alles okay... ![]()
und pflegen und bewegen