Originalfelgen zweifarbig lackieren

  • Hi Jungs und Mädels,


    ich wollte die Felgen am Taunus1 original wieder herrichten.


    Klar sandstrahlen, aber dann? Gedacht hatte ich an Pulverbeschichten. Aber wenn die zuerst silber lackiert werden und dann das mattschwarz "innen" draufkommt, wie ist dann mit Klarlack und dem matten Ton? Wird das dann nicht wieder glänzend durch denn Klarlack?


    Wer kann mir da Antwort geben?


    Gruss Sven

  • und wenn du die Felgen strahlst ist das Festigkeitsgutachten und die ABE, EGBE oder das Teilegutachten hinfällig. Aber das nur mal so, interessiert ja wohl niemanden wirklich ....

  • Punlverbeschichtung bringt über der silbernen (oder schwarzen, oder andersfarbigen) Schicht noch eine weitere durchsichtige Kunststoffschicht mit. Diese neigt allerdings dazu im Bereich Radmuttern abzuplatzen....




    nein, niemanden.....!

  • und wenn du die Felgen strahlst ist das Festigkeitsgutachten und die ABE, EGBE oder das Teilegutachten hinfällig. Aber das nur mal so, interessiert ja wohl niemanden wirklich ....

    Interkristalline Korrosion?

  • würd mich nun auch mal interessieren.


    [klugscheissmodus ein]
    ne EGBE gibts übrigens nicht. das heißt, wenn überhaupt, EG-Typgenehmigung.
    [klugscheissmodus aus]

  • Zitat

    Interkristalline Korrosion?


    die haste eh.


    ich glaub es geht um materialabtrag/verdichtung vs. festigkeit

  • neineineinein. auf die diskussion lass ich mich nicht ein. wer glaubt materialverdichtung bei metallen herbeiführen zu können ohne die packungsdichte zu ändern, der soll bitte daran ersticken. :laugh:

  • sacht aber der TüV....und EGBE beim Auto aus den 70er, da haste recht, gibts wohl eher nicht.


    dochdoch, EG-Typgenehmigung gibts seit dem 06. Feburar 1970 durch die 70/156/EWG :michi: aber die dinger heißen halt nicht "Betriebserlaubnis", sondern "Typgenehmigung". jaja, haarspalterei, ich weiß... :laugh:


    und der tüv weiß in vielen dingen erschreckend wenig. :chrischi2:


    zitat:


    "Erwirkt ein Hersteller für einen bestimmten Fahrzeugtyp oder dessen Varianten eine Typgenehmigung, so benötigen die Fahrzeuge der Serienproduktion keine einzelnen Untersuchungen, sie sind in jedem der 27 Mitgliedstaaten zulassungsfähig. Die Typgenehmigung zeigt deutliche Analogien zu der in Deutschland üblichen, nach §20 StVZO vergebenen, allgemeinen Betriebserlaubnis. Dies sei zum einfacheren Verständnis erwähnt, da die allgemeine Betriebserlaubnis, kurz ABE in Deutschland einen hohen Bekanntheitsgrad aufweist. "


    edit: luschtich. sogar wiki glaubt an eine EG-BE. :michi: