wünsche starke Nerven - von ibäh hasste jedenfalls nix zu erwarten ausser blöde Allgemeinplätze... ![]()
OT: e-bay privatauktion wie verbindlich?
-
-
Setz dem klipp und klar ne Frist in der er sich gemeldet haben muss, wenn bis da nix passiert ab zum Anwalt. Und vergiss diesen Mist mit Ebay Problem melden usw. das bringt nix ausser das du dir Arbeit machst damit.
-
wenn ich pech hab, läuft das aufn vergleich raus und ich hab mehr geld fürs verfahren & gutachten bezahlt als die bühne zu reparieren
Hat er doch geschrieben das es mit einem Anwalt auch nicht so das wahre ist. Recht bekommen ist teuer.
-
Wenn Du allerdings gewerblicher Käufer bist (bist Du selbständig im KFZ Gewerbe???) dann hast Du die Verpflichtung, den Artikel sofort bei Kauf zu prüfen.
Falsch!!!!!!!! Nur beim Handelskauf, d.h. wenn beide Seiten - Verkäufer und Käufer - Unternehmer sind!!!!!!!!!

-
Laß ihn das Ding zurückholen(was willste mit Schrott?),war selbst für nicht defekt doch eindeutig zu teuer.
Besseres kann dir da nicht passieren,fast jeder hier hat ja schonmal was zu teuer gekauft,aber du hast die Chance es wieder wegzugeben!
Nicht nachlassen!
Ralf ;) -
Falsch!!!!!!!! Nur beim Handelskauf, d.h. wenn beide Seiten - Verkäufer und Käufer - Unternehmer sind!!!!!!!!!

gaaanz falsch: Handelskauf ist ein Kauf, bei dem mindestens eine der Vertragsparteien Kaufmann ist - sosieddasnämlichaus 
-
ich bin aber kein kaufmann :D
-
kein Handelsgebwerbe angemeldet? - dann iss ja gut - dann gelten beide Parteien als Privatleute
-
ich hab ein gewerbe ....... aber kein handelsg.
bin dienstleister -
zumindest auf dem papier...

-
-
das gesetz unterscheidet nicht zwischen dienstleister oder kaufmann oder irgendwas. nur gewerblich oder privat
-
dacht ich mir.....
poliern tu ich nich........ wie nick schon sagt: im knast gibs kein bier
stimmt das??........ iss ja schrecklich
sry hab ein im tee
-
so:
hab ihm ein angebot gemacht, dass er nicht ausschlagen konnte.
besser gesagt mein anwalt.
wir ham ihm n vergleich angeboten, den er angenommen hat.
's wäre sicherlich auch mehr gegangen, aber das hätte sehr viel zeit beansprucht und viele nerven gekostet
so hab ich den kopf frei um weiter zu machen
-
na siehste. alles gut.
-
wie läuft das nun ab mit so nem Vergleich? Interessehalber, ich hab von so nem Zeug keine Ahnung
-
begeh ne straftat und finds raus.
-
das ist mir jetzt aber zu umständlich, ich hock grad so schön
-
google, wikipedia, juramongoforum, ...
-
google, wikipedia, juramongoforum, ...
Was ist dein Problem?
-
wie läuft das nun ab mit so nem Vergleich? Interessehalber, ich hab von so nem Zeug keine Ahnung
naja ohne da wirkliche fachkenntnisse zu besitzen: man kann sich aussergerichtlich aufn vergleich einigen. dabei müssen beide von ihrem standpunkt abrücken. inmeinem falle hat mein anwalt hat einen vorschlag gemacht. für den anderen heißt es annehmen oder sein lassen.
es gibt aber auch n vergleich der vom gericht bei der verhandlung festgelegt werden kann. da müssen aber auch beide zustimmen.
alles nur halbwissen
