OT: e-bay privatauktion wie verbindlich?

  • hab neulich was bei i.bay ersteigert..


    war natürlich privatauktion mit ohne gewährleistung und umtausch


    ersteigertes objekt ist schwer beschädigt und unbrauchbar :seuffearbeit:


    im anzeigettext steht funktionstüchtig drinn


    kann ich dem typ legal an kragen gehn?


    hats verdieht: hat mich vorsätzlich verarscht S_M


    mein anwalt hat erst wieder montach zeit. brennt mir aber grad unter den nägeln das thema

  • Ja,
    bisschen mehr Input hier wär hilfreich,gibt sicher einige hier(mich eingeschlossen),die schon mal Probs mit sowas hatten.
    Dein Anwalt kost ja auch direkt wieder....
    LG Ralf

  • is mir ja n bissel peinlich.

    das hier


    hätts gleich beim abholen merken müssen. war aber voll im stress


    eine tragmutter is komplett zerwichst. die sicherheitsmutter klemmt auf der spindel und die spindel is auch fratze.



    der typ wusste das genau... kam mir gleich alles so seltsam vor.


    hab keine schriftliche quittung.


    aber n zeugen

  • Sollte der Artikel erheblich von der Beschreibung abweichen oder zugesicherte Eigenschaften nicht besitzen, so hast Du das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
    Allerding erwarte keine Hilfe von ebay - geht wohl nur über den Anwalt, wenn der Verkäufer nicht zurücknehmen will...
    hatte das Gleiche auch schon mal - war ein Privatverkauf und der Artikel war Schrott - der VK wollte nicht.
    Ein Schreiben von meinem Anwalt hat gereicht und er hat den Artikel zurückgenommen.
    Die meisten privaten VK wissen, dass nur ganz wenige dagegen vorgehen - daher musst Du selber wissen, ob es sich lohnt.
    Der Awalt kostet Geld und wenn der Artikel nicht so teuer war.....

  • das hat sich jetzt überschnitten - der Artikel WAR teuer


    Wenn Du allerdings gewerblicher Käufer bist (bist Du selbständig im KFZ Gewerbe???) dann hast Du die Verpflichtung, den Artikel sofort bei Kauf zu prüfen.
    Das hast wohl dann nicht gemacht.
    Als Privatmann/Laie hast Du eine längere Prüfungsfrist - dann kannst Du Scheisse zurückgeben.
    Und Quittung brauchst Du nicht, hast ja die gewonnene Auktion als Beweis über den Kaufpreis.


    Außerdem: ist er wirklich Privatmann? - Er hat ja so einige Dinge aus Gewerbe verkauft - evtl. ist es ja doch ein Gewerbe?
    Damit könnte man ihm drohen wenn er nicht spurt - eine Anzeige beim Gewerbeausfsichtsamt und beim Finanzamt.

  • ne 1000 euro bühne, alter.
    nimm die zerwichste spindel und knote sie ihm um den hals.
    ich zahl im jahr 150 euro für ne rechtsschutz.
    mit wibke zusammen. lohnt sich. im knast gibts nämlich kein bier.

  • das muss der typ mir erstma beweisen dass ich die gewerblich gekauft hab
    gibt ja keine quittung
    mein accout is auf mich privat angemeldet

  • ersma musst Du Fristen wahren.


    Hattest Du denn schon mit ihm Kontakt?
    Falls ja: kooperativ oder Arschloch?
    Zieh den Scheisse bei ebay durch - bringt zwar nix; ist aber für eventuelle spätere Dinge dienlich (Anwalt etc ...)

  • ne gab noch kein kontakt....... will erstma wissen was für karten ich auf der hand hab


    ok - gut!!!


    machst Du bis jetzt richtig: ersma durchschnaufen; Info's einholen und dann los - aber richtig...


    Ich krieg' jetzt keinen mehr von meinen ebay-Spezi's...werde morgen nachfragen und berichten: es gibt da eine "Kette" von Dingen, die Du nach und nach (je nach Reaktion Deines Handelspartners) abarbeiten musst...auf alle Fälle gilt eines: keep cool ! (ist wie mit der ollen: wer schreit, verliert :thumbup: )


    Gruß
    Jürgen


    PS: wenn Du möchtest kannst Du mir Deinen ebay-account durchgeben: mal checken, ob der Dir dann nicht an's Leder kann...!?)


    noch mehr PS: Du schreibst was von Zeuge...der war beim Abholen dabei? Kann der auch bezeugen, daß der VK beim Abholen erwähnt hat, daß das Teil "voll funktionsfähig" ist !? 8)
    waren da noch mehr Personen anwesend? (also seitens des VK?)

  • Na erstmal ist ja dann wohl wichtig,dass du die für dich privat(Hobby)gekauft hast.
    Weiss zwar nicht wo der Unterschied sein soll,aber wenn andere das wissen... :gruebel:
    Aber der Hauptpunkt ist die Zusicherung von Eigenschaften:"funktionstüchtig",da dürfte es egal sein ob du privat oder gew.kaufst.
    Jürgen : Das hat er schriftlich in der Artikelbeschreibung.
    Ein Brief vom Anwalt(auch wenn der wieder Geld kostet)und der Käs' ist gegessen!


    Aber wie kann man ne Bühne für 1060,-gebraucht kaufen,für knapp 2k kriegste ne neue und die noch fahrbar :gruebel:


    Trotzdem:Kopf hoch,das wird ganz sicher,denn eine so fehlerhafte Beschreibung erfüllt den Tatbestand des Betruges.


    Hab grad mal nachgeschaut:Wer ne kpl.Bäckerei verkauft ist ganz sicher kein privater Verkäufer,und ne Hebebühne passt da auch nicht dazu,es scheint ja wohl eher,als wenn der Zeugs kauft und wieder vertickt,ich würde ihm mal schreiben,dass sich das Finanzamt gaaaaanz sicher auch für eine Transaktionen interessiert....
    Und wenn er die dann zurückgenommen hat mal wirklich das Finanzamt informieren(wenn ich dran denk was ich mit denen fürn Stress hab...tüdelü)


    LG Ralf

    Einmal editiert, zuletzt von stanley_motors ()


  • @Ralf »stanley_motors«
    das, was ich gerade getippt hatte -> habbisch gelöscht...*heftig ausschnauf* -> aber das was Du da schreibst, kann er gerade NICHT brauchen...


    allein schon Dein letzter Satz: Und wenn er die dann zurückgenommen hat mal wirklich das Finanzamt informieren(wenn ich dran denk was ich mit denen fürn Stress hab...tüdelü)


    sorry..aber was für ein Ar...loch muss man(n) sein um so etwas zu tun - anderen solchen Ärger anzutun !!?!? wenn er sie zurückgenommen hat ist der Käse gegessen....Nachtreten aus sicherer Deckung !? Du offenbarst mit dieser Einstellung vieles !?


    @Jim: schreib' Deinem VK auf keinen Fall irgendetwas bevor Du nicht GENAU weisst, was Du tust...


    sorry...paar Bier'kens..