Tüv überziehen

  • weiß jemand wie lang man Tüv überziehen kann und ab wann der evtl. nicht mehr zurück datiert wird?


    Hintergrund mein moped, steht seit jahren angemeldet in der Garage. Wills auch nicht abmelden, weils eh saisonzulassung ist. Tüv ist vor paar Monaten abgelaufen. Dieses Jahr lohnt sich das nicht mehr neu zu machen.


    wird immer zurück datiert??

  • Ja !
    Es wird neuerdings immer zurückdatiert - schlimm ist, daß Du sogar nach z.B. 4 Jahren auch 1,5- 2x Gebühren dafür zahlst !

  • Im Regelfall "ja", für gute Kunden kann ein Prüfstellenleiter auch eine Ausnahme aussprechen.

  • doof. wie ist das bei umzug in einen anderen landkreis. die schreiben das ja nur mit gültigem tüv um. müßt ich dann nicht nur ne ummeldung machen sondern einen tag ab und anmeldung und mittags dazwischen neue hu... so a uffwand wieder

  • yo wenn du kein tüv hast meldest du die karre nun ab, nimmst mit in anderen landkreis fährst auf roten zum tüv bekommst neu tüv drauf und mit den papieren zum neuen landkreis und meldest an.


    edith sagt: wann du wieder anmeldest ist dir ja überlassen!

  • Du meldest ab und meldest drei Tage später wieder an. Musst noch nicht einmal umziehen. Kann Dir doch keiner Vorschreiben, wann Du fahren möchtest und wann nicht.

  • da ich unglaublich gerne auf der zulassungsstelle bin würde ich sogar morgends und abends dahin gehen.

  • Wenn TÜV im abgemeldeten Zustand gemacht wird gilt der wieder volle 2 Jahre....
    Ist hat die Frage was günstiger ist : an + abmelden oder zweite TÜV-Gebühr

  • Wenn angemeldetes Fahrzeug länger als 23 Monate überfällig, bekommst du nur für 1 Monat eine neue HU-Plakette.


    Da die meisten dann keinen Bock haben, im nächsten Monat nochmal zu erscheinen, wird meist die zweite HU direkt mitgemacht und somit (da du ja durch die 1-Monats-HU eine gültige HU nachweisen kannst) 24 Monate erteilt.


    Meistens ist es durch An- und Abmelden deutlich günstiger....ein abgemeldetes Fahrzeug bekommt dann 24 Monate, egal wie lange abgemeldet.

  • eine lächerlichkeit sondergleichen! ich könnte schon wieder durch die decke gehen wegen sowas! die technischen Dienste haben einen einzigen auftrag in bezug auf die HU: Die Sicherstellung der Verkehrstauglichkeit eines Fahrzeugs, dass am Straßenverkehr teilnimmt. Mit welchem Recht tun sie das bei einem Fahrzeug bei Überziehung nur für einen Monat oder gar durch die doppelte Berechnung der Gebühr? Fuck, ich kann gar nicht soviel fressen, wie ich schon wieder kotzen will! Ich hab gar nicht soviele Lebenstage zur Verfügung, wie ich gegen die tausenden, beschissenen Dinge auf dieser Welt klagen wollen würde!


    S_M S_M S_M


    :seuffearbeit:

  • Schon mal im Straßenverkehrsgesetz nachgelesen ? :rolleyes:


    Das ganze gilt bundeseinheitlich (außer Bayern), das halt Vater Staat so beschlossen, da hat ein technischer Dienst so gar keinen Einfluß drauf.


    Und letztendlich handeln alle technischen Dienste nur im Auftrag des Landes, selbst da sollte klar sein wer da die Regeln vorgibt....

  • Das ganze wurde eingeführt um das bewusste Überziehen zu verhindern das sich ja mitlerweile eingebürgert hatte.
    Frei nach dem Motto: wenn ich 2 Monate später hinfahre habe ich dann ja auch 2 Monate länger TÜV.
    Da es ja jetzt keinen Anreiz mehr gibt später hinzufahren ging man davon aus das die Fahrzeuge wieder pünktlich vorgeführt werden und so eben auch vorhandene Mängel eher beseitigt werden.

  • Wenn ich aber ein Auto ohne Tüv abmelde, bekomme ich es dann noch wieder ohne Tüv angemeldet ? Und wenn nicht, wie soll ich denn dann zum Tüv kommen ?

  • Nein, ohne TÜV bekommst du es nicht angemeldet.


    Für Fahrten zum TÜV mit abgemeldeten Fahrzeugen gibt's irgendwelche Sonderregelungen, die ich aber grad nicht aus den Hirnwindungen rauskramen kann.

  • Für eine Neuanmeldung brauchst du mindestens einen Monat noch gültigen TÜV

    kann ich definitiv revidieren. hab heut mit nem restmonat tüv die karre noch angemeldet bekommen. :mo:

  • man lässt sich vorläufige kennzeichen machen,
    d.h. du lässt dir deine kennzeichen bei der zulassungsstelle zuteilen und pressen.
    damit darfst du dann zum tüff und danach wieder zur zulassungsstelle zum richtigen anmelden,
    plakette bekommst du dann bei der zulassungsstelle und nicht beim tüff.


    man muss sich also keinen stress um 5tageskennzeichen oder rote nummern machen.

  • Für Fahrten zum TÜV mit abgemeldeten Fahrzeugen gibt's irgendwelche Sonderregelungen, die ich aber grad nicht aus den Hirnwindungen rauskramen kann.


    Der zukünftige Versicherer rechnet die 5 Tage vom Kurzzeitkennzeichen auf den (binnen 2 Monaten) noch abzuschließenden Vertrag an, die Kennzeichen kosten etwa €10,- Verwaltungsgebühr + die ca.€30,- beim Schilder(er)presser.


    Alles andere gehört in den Bereich Urban Legends. Genauso wie mit deutschen Kurzzeit-Platten in Frankreich fahren zu dürfen. coyo


    Ok, tscharly war etwas schneller. Die Variante gibt es theoretisch tatsächlich, ist aber nicht in jedem StVa bekannt. Da siind die 5-Tages Dinger manchmal doch stressfreier.

  • am besten vorher abklären, sollte man immer machen.
    bei mir gings bis jetzt 4x absolut ohne probleme- bayern halt;)
    ähhh franken natürlich :uwe:

  • mir isses drecksscheissegal ob der staat, die länder oder die technischen dienste schuld sind. und gegen wen ich klagen müsste. dann hätte man halt die strafen für überzieher höhersetzen müssen. fertig. ein monat ok, zwei monate 3 punkte, drei monate lappen weg. wenn man dann noch damit fährt. wenns rumsteht, nimmts nicht am straßenverkehr teil. fertig.


    und am ende sinds doch die technischen dienste gewesen, die durch hübsche lobbyarbeit das ganze durchbekommen haben. so, wie sie seit ewigkeiten die jahresfrist für die HU haben wollen. profit ist alles.


    arschlecken dreisechzich! kann mir grad mal einer die unfallstatistik geben, die aussagt wieviele unfälle auf technische unzulänglichkeiten zurückzuführen sind? (ausgeschlossen nichtzulässige technische änderungen).


    lachhaft, alles gewaltig lachhaft.