Urlaubsanspruch

  • Mein lieber Arbeitgeber S_M besteht drauf, das ich drei Wochen Urlaub am Stück nehmen muß. Betriebsferien gibt es keine.


    Im Tarifvertrag steht dieses:
    Erteilung des Urlaubs


    a) Der Urlaub soll zusammenhängend erteilt und genommen werden, soweitdringende betriebliche oder in der Person des Arbeitsnehmers liegende Gründenicht entgegenstehen.


    b) Wird der Urlaub geteilt, so muss ein Urlaubsteil mindestens die Hälfte des für das Kalenderjahr zustehenden Urlaubs umfassen.


    c) Bei der Erteilung des Urlaubs sind die Wünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen-es sei denn, das dringende betriebliche Belange entgegenstehen oder
    das Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang haben.



    Drei Wochen am Stück möchte ich nicht machen, lieber 5 x MO & DI und im Herbst eine Woche.
    Wer kennt sich gut aus ?

  • der knackpunkt ist hier "das dringende betriebliche Belange ". Das lässt sich nämlich in alle richtungen Dehnen. Hatte selbst erst das Problem kürzlich. Wo mein Cheffe meinen Urlaub streichen wollte (2 Tage vor meinem Urlaub), obwohl von meiner seite schon alles bezahlt wurde(cheff hätte zwar dann dafür aufkommen müssen, aber die andere Hälfte, die meine Freundin gezahlt hat, wär dann weg gewesen. Denn meine Freundin kann ja schließlich alleine den Urlaub antreten).


    Jetzt kann dein Cheff es natürlich so auslegen, das er die Kundenbewegungen nicht planen kann auf so einen lagen zeitraum und er das Personell auch so nicht so leicht ausgleichen kann etc.


    Ist deine Branche IGM?
    Wende dich um genaueres zu hören, und um auch falschaussagen zu vermeiden (kann ganz tief in die Hose gehen, wennst du was von irgendwem erfährst, du auf dein vermeindliches Recht pochst, und es dann totaler quatsch war), an deine Gewerkschaft. Auch wenn gleich wieder die stimmen aufheueln, "Gewerkschaft ist scheiße, haben mir nie geholfen" oder so ein schrott, mir haben die schon oft geholfen, und mein cheff hat dadurch auch schon einen riesen Respekt vor mir...


    Ich hoffe ich konnte helfen


    Benjamin

  • 5 x MO & DI und im Herbst eine Woche. <--- NIEMALS bekommst du das durch, es gibt keinerlei Gesetzliche Grundlage, es kommt bei sowas auf deinen Kulanten Chef an. Aber das hat sich ja erledigt !


  • will der dich in den drei Wochen unbedingt los sein??? :huh:


    ist etwas seltsam...ich kann morgen mal bei unserem Personalrat nachfragen, aber hast du denn keinen Personal-/Betriebsrat dort wo du arbeitest?

  • 5 x MO & DI und im Herbst eine Woche. <--- NIEMALS bekommst du das durch, es gibt keinerlei Gesetzliche Grundlage, es kommt bei sowas auf deinen Kulanten Chef an. Aber das hat sich ja erledigt !


    Das zu schreiben hättest du dir auch sparen können.



    @ David,


    einige Mitarbeiter haben ihren Urlaub auch recht zerflückt über´s Jahr verteilt genommen. Da hat kein Arsch was gesagt...


    Unsereiner hat seit dem 14.07. eine ganze Woche und danach 5x jeweils MO & DI genommen. Das wollt ich nun nochmal veranstalten.


    Und nun kommt mir der Vogel auf diese Weise... S_M


    Beim Betriebsrat werd ich morgen anrufen. Ob der Ahnung hat... :gruebel:


  • Beim Betriebsrat werd ich morgen anrufen. Ob der Ahnung hat... :gruebel:


    ...wenn nicht: abwählen oder aufs Maul; der HAT Ahnung zu haben!
    falls auch das nicht: zum örtlichen DGB-Büro gehen und Rat holen...


    wie auch immer: dein Chef muss das mal begründen können, warum er dir Urlaub zu einer bestimmten Zeit aufdrängen will.
    schließlich KÖNNTEST du ja auch deinen Urlaub NICHT nehmen und nächstes Jahr verfallen lassen...(die Betonung lag auf KÖNNTE; nicht, dass jetzt wieder jemand hier rumzickt, weil er nicht richtig lesen kann... ;) )

  • ich weiß ja nich, in welcher imbissbude bruno arbeitet, aber montags und dienstags in 10 wochen urlaub zu bekommen ist eher sehr kulant denk ich mal...
    hängt natürlich von der firmenstruktur ab.

  • dein Chef muss das mal begründen können, warum er dir Urlaub zu einer bestimmten Zeit aufdrängen will.


    Folgende Zeile im BUrlG

    Zitat

    Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als 12 Werktagen, so muss einer der Urlaubsteile mindestens 12 aufeinanderfolgende Werktage umfassen.


    ist in diesem Zusammenhang wohl etwas schwammig formuliert. Eigentlich ist es wohl dazu gedacht, daß einem Arbeitnehmer mindestens 12 zusammenhängede Werktage an Urlaub zu gewähren sind und diese nicht willkürlich vom Arbeitgeber auf einzelne Tage aufgeteilt werden können.
    Im Umkehrschluss lese ich aber auch raus, daß der Arbeitnehmer ebenso dazu verpflichtet ist, mindestens 12 Arbeitstage zusammenhängend zu nehmen. Und genau darauf würde ich mich als Arbeitgeber auch berufen, denn eine Arbeitskraft über ein halbes Jahr jede Woche 2 Tage ersetzen zu müssen ist auch nicht unbedingt sinnvoll und produktiv.


  • ... Und genau darauf würde ich mich als Arbeitgeber auch berufen, denn eine Arbeitskraft über ein halbes Jahr jede Woche 2 Tage ersetzen zu müssen ist auch nicht unbedingt sinnvoll und produktiv.


    dann soll Bruno´s Buana das aber auch so begründen statt einfach autoritär Urlaub zu verordnen...
    ok, ich kenne das Betriebsklima dort nicht und ich weiß auch nicht, wie Bruno mit seinem Häuptling reden kann....mein Statement dazu kommt wohl daher, dass wir bei uns Anspruch auf dienstliche Begründung haben...


    Wir haben z.B. zwischen Weinachten und Neujahr drei Tage Urlaub zu nehmen und diese drei Tage auch aufzusparen, da der Laden zur Heizkosten-Ersparnis (1500 €) dichtgemacht wird. Mault auch keiner drüber, weil mit den Feiertagen schön lange frei ist... 8)
    ...allerdings fällt das wieder unter die Rubrik Betriebsferien, was bei Bruno ja nicht der Fall ist, also wieder mal OT... :sad:

  • und wenn der 26. ein sonntag ist?
    dann musst du ja 5 tage frei nehmen und die firma spart 2500 euro.
    ich würde alle verklagen... :-)

  • ich weiß ja nich, in welcher imbissbude bruno arbeitet, aber montags und dienstags in 10 wochen urlaub zu bekommen ist eher sehr kulant denk ich mal...
    hängt natürlich von der firmenstruktur ab.


    Bei den Briten inner Kaserne, grüne Autos abschmieren... :irre:


    Der Häuptling hatte mir im März zugesagt, das es geht. Und dann ist einer auf die Idee gekommen, den Tarifvertrag zu lesen, s.o.


    Und wie geschrieben, einige haben auch ihren Urlaub ziemlich zerpfückt übers Jahr verteilt.

  • und wenn der 26. ein sonntag ist?
    dann musst du ja 5 tage frei nehmen und die firma spart 2500 euro.
    ich würde alle verklagen... :-)

    :paranoid:
    Dezember? Nicht dieses Jahr! :no:
    Wenn Weinachten auf Wochenende ist, dann ist auch Neujahr auf Samstag, und dann haben wir alle die Arschkarte, was Urlaub betrifft... :la:

  • Naja, wie Nick schon sagte, ist ne ziemlich kulante Regelung (gewesen). Laut Eurem Tarifvertrag kann er zumindest von Dir verlangen, den Urlaub zusammenhängend zu nehmen (so wie Du es auch verlangen kannst, den Urlaub zusammhängend gewährt zu bekommen). Und abgesichert scheint sich Dein AG zu haben, denn der Text im TV entspricht in groben Zügen dem Gesetzestext.


    Und selbst wenn der Urlaub bisher gestückelt genehmigt wurde, so kann sich Dein AG immernoch auf den, von Dir angeführten, Absatz C berufen. Ne Begründung für betriebliche Belange fällt ihm garantiert ein. ;)


  • ich dachte, die Alliierten sind nach der Wiedervereinigung abgehauen? :wonder:


    Ne, hier in Gütersloh lungern die sogar in 2 Kasernen rum. Eimal direkt im Ort und etwas ausserhalb auf nem ehemaligen Flughafen.


    Haben se beides dem Adolf weggeklaut. :no:

  • Naja, wie Nick schon sagte, ist ne ziemlich kulante Regelung (gewesen). Laut Eurem Tarifvertrag kann er zumindest von Dir verlangen, den Urlaub zusammenhängend zu nehmen (so wie Du es auch verlangen kannst, den Urlaub zusammhängend gewährt zu bekommen). Und abgesichert scheint sich Dein AG zu haben, denn der Text im TV entspricht in groben Zügen dem Gesetzestext.


    Und selbst wenn der Urlaub bisher gestückelt genehmigt wurde, so kann sich Dein AG immernoch auf den, von Dir angeführten, Absatz C berufen. Ne Begründung für betriebliche Belange fällt ihm garantiert ein. ;)

    Seh ich genauso, wirst wenig chancen haben. Aber damit jetzt wirklich niemand was Falsches erzählt, betriebsrat fragen, ist das sicherste... Es sei denn jemand hier ist/war betriebsrat


  • Ne, hier in Gütersloh lungern die sogar in 2 Kasernen rum. Eimal direkt im Ort und etwas ausserhalb auf nem ehemaligen Flughafen.


    Haben se beides dem Adolf weggeklaut. :no:

    Denken die der A****kommt zurück, oder warum hocken die mit der waffe davor? :D
    Mir solls recht sein, die stellen wenigstens die ganzen Renter ein, sodass diese nicht auf der Straße rumlungern und Rentergängs bilden, nicht wahr bruno :evillaugh:

  • Hi Bruno,


    unser Personalrat konnte sich soweit nur darauf beziehen, wie das halt bei uns läuft. Also kein Zwangsurlaub. Was man nicht nimmt, verfällt ab Ende September des Folgejahres...


    Wie ist es bei dir gelaufen?

  • Moin David,
    gelaufen ist hier noch nicht viel. Hab mich aber mit dem Häuptling auf 1 x eine und auf 1 x zwei Wochen einigen können.
    Mit dem Betriebsrat hab ich noch nicht gesprochen, steht aber noch an.





    Und dem Ben ziehe ich irgendwann die Ohren lang.