Aufgrund Oldtimer importieren

  • Moin!




    Aufgrund einer aktuellen Verfügung gebe ich hier mal den aktuellen Stand wieder:


    Oldtimer werden mit der Codenummer 97050000903 eintarifiert. D.h. es sind immer und auf jeden Fall 19%auf auf Kaufpreis (und evtl noch Zoll/Frachtkosten) zu zahlen.

  • Von Ausländern kauft man nix.
    Ausser anner Trinkhalle, wenn se nem Türken gehört.

  • er wird die schweiz meinen. EU-weit werden keine zölle erhoben, das sollte doch eh klar sein.

  • zitat george w. bush: "die meisten unserer importe kommen aus dem ausland...."


    :D


    innerhalb der eu kein zoll. soweit ich weiss.
    hwas mit den ganzen franzosenkarren hier? weiss da keiner was?

  • Zitat von Baur-eta

    Aufgrund einer aktuellen Verfügung gebe ich hier mal den aktuellen Stand wieder:


    Oldtimer werden mit der Codenummer 97050000903 eintarifiert. D.h. es sind immer und auf jeden Fall 19%auf auf Kaufpreis (und evtl noch Zoll/Frachtkosten) zu zahlen.

    Zeitliche Koinzidenz mit

    Zitat

    ...Ich verstehe nicht, weshalb ich weniger zahlen musste, werde ich wohl mal nachfragen!"

    ?? :cursing:

  • Yep!


    Meinte natürlich hauptsächlich Import aus CH. ;) Gilt so natürlich auch für den Shelby GT aus den Staaten......




    Im EU-internen Import bin ich nicht fit. Da müsste ich mich auch erst schlau machen. Erster Gedankenansatz: Kein Zoll! Wie ist es aber mit Kisten, die ihren Ursprung nicht in der EU haben? (Toyota, Honda oder auch BMW X5 oder New Beatle)? :gruebel:



    ....aber: Wer will schon solche Eimer! :D

  • Uff, wie war das. Neufahrzeuge die wieder Re-Importiert werden fallen unter innergemeinschaftlichen Erwerb, d.h. die örtliche Umsatzsteuer wird nicht erhoben.

  • Zitat

    Uff, wie war das. Neufahrzeuge die wieder Re-Importiert werden fallen unter innergemeinschaftlichen Erwerb, d.h. die örtliche Umsatzsteuer wird nicht erhoben.

    Gaynau! Dafür zahlst Du daheim die ortsübliche Umsatzsteuer.


    Das ist auch der Trick bei re-Importen. Dänemark beispielsweise. Aufgrund der dortigen Umsatzsteuer von 25% ist das unversteuerte Fahrzeug ab Werk billiger, um einen einigermaßen einheitlichen Preis auf dem europäischen Markt zu halten. Auto dort biliger gekauft, dort keine 25% bezahlt, hier mit 19% versteuert, passt. :spitze:

    Einmal editiert, zuletzt von DC ()

  • wie verhält sich das denn wenn ich neuware mit 19% umsatzsteuer hier in deutschland an jemanden in der schweiz verkaufe?


    was bekommt er an mehrwertstsuer wieder bzw. muß er bei der einfuhr in die schweiz löhnen?

  • für diesen fall ja.
    ich soll einem kumpel der in der schweiz wohnt eine rechnung über die firma schreiben damit er die mwst. bei der einfuhr in die schweiz wieder bekommt.
    speziell handelt es sich um alufelgen mit reifen.

  • Wenn ich das jetzt richtig verstanden hab, holt Dein Kumpel die Felgen vor Ort ab und fährt diese selbst in die Schweiz.


    Also, für Dich liegt zunächst eine sogenannte Abhollieferung vor und damit ein steuerbarer und gleichzeitig steuerpflichtiger Umsatz vor. §1 UStG in Verbindung mit §3UStG.
    Du mußt eine Rechnung mit MWSt erstellen und diese an Dein zuständiges Betriebsstätten-FA abführen.


    Mit dieser Rechnung fährt Dein Kumpel in die Schweiz und läßt dieses durch das Zollamt als Ausfuhr bestätigen. Erst mit diesem Ausfuhrnachweis darfst Du die ursprüngliche Rechnung gutschreiben und durch eine neue steuerfreie nach §4 UStG "ersetzen". Mit der erstellten Gutschrift bekommst Du die MWSt wieder vom FA zurück und kannst dann diese an Deinen Kumpel aushändigen. Das heißt Dein Kumpel erhält nichts vom Zollamt bei der Ausfuhr, sondern von Dir.



    So wäre der rechtlich korrekte Weg.

  • so ein uffwand, hät ich das gewußt....


    hast du zufällig ahnung was er an einfuhrsteuern und dann schweizer mwst. zahlen muß? nicht das das dann insgesamt mehr ist als die rechnungsschreiberei

  • kann ich Dir nicht sagen, wie gut kennst Du den Kumpel? Kannst Du 100%ig sicher sein, daß er Dir die abgestempelte Rechnung zuschicken würde?


    Du kannst nämlich gleich die Rechnung als steuerfreie Ausfuhrlieferung aufmachen, dann ist die Bemessungsgrundlage für drüben niedriger. Sollte jedoch etwas schief laufen und Du keinen Nachweis über die Ausfuhr haben, kann/wird bei einer Betriebsprüfung die Steuer nachgezahlt.

  • das sollte klappen! danke.


    hast du viell. einen link wie die rechnung dann aussieht, bzw. was da evtl. an wortlaut genau drauf stehen muß? ursprungserklärung notwendig oder ähnl.?


    oder reicht einfach meine rechnung netto/netto stellen und oben drüber "Ausfuhrlieferung"?

  • Die Rechnung muß den Hinweis steuerfreie Ausfuhrlieferung enthalten, am besten dort wo im Regelfall Steuersatz und Steuerbetrag stehen.


    §4 (4) Punkte 1 - 8