Hallo, suche 3-Punkt Gurt für die Rücksitzbank, und einen für den Fahrersitz...das alles für ein 74er Knudsen Coupe
Vielen Dank,
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Hallo, suche 3-Punkt Gurt für die Rücksitzbank, und einen für den Fahrersitz...das alles für ein 74er Knudsen Coupe
Vielen Dank,
Moin,
in der aktuellen Ausgabe der "Oldtimer Praxis" ist ein Beitrag zum Nachruesten bzw. Erneuern von Gurten. Inklusive Adressen von Haendlern, die sich auf Gurte spezialisiert haben.
Gebraucht wuerde ich keine Gurte kaufen ...
Gruss
Stefan
Egal weilche Gurte derzeit drin sind, tu Dir selbst einen Gefallen und bau Automatikgurte rein. Solltest Du Gebrauchte nehmen wollen, wovon ich aber auch abrate, dann müssen die aus einem Taunus sein. Gurte sind für eine Fahrzeugspezifische Einbaulage hergestellt und haben einen sehr kleinen Toleranzwinkel. Überschreitest Du die Toleranz, lassen sich die Gurte nicht mehr abrollen.
Falls Du die Mittelkonsole drin hast, brauchst Du für vorne einen Gurt mit 450mm Peitsche. (Ohne Konsole sind die 300mm aber trotzdem etwas knapp.)
Gibt's hier oder hier. Da Du vermutlich ohnehin auch anderes Zeugs bei Oldcars bestellen wirst, lässt sich da Porto sparen. Erstaunlicherweise sind die Vorderen in der Apotheke auch nicht teurer, als bei der Empfehlung und die hinteren sogar günstiger. :P Die hinteren stehen bei Oldcars auf "kurzfristig lieferbar". Anrufen und nachfragen!
Mit Baujahr '74 unterliegst Du noch nicht der Gurtpflicht für hinten. Es müssen nur die Befestigungspunkte vorhanden sein. Falls Du nicht planst mehr als einen Mitfahrer mitzunehmen, bau' die hinteren Gurte aus und betrachte den Punkt als abgearbeitet. Dann solltest Du hinten aber wirklich niemanden mitnehmen.
Moment Moment Moment, mal ne Spam-zwischenfrage:
Ich hab hinten auch keine Gurte, Bj. 1978.
Meinst Du mit "Du solltest keinen Mitnehmen" das man das im Interesse der Sicherheit nicht sollte, oder nicht darf? Hab da noch nie drüber nachgedacht, ich sitz ja eh immer vorne links.
Gurte hinten sind ab 4/79 pflicht, davor ist es Dir überlassen ob Du welche hast oder nicht.
Wenn keine vorhanden sind dann müssen sie natürlich auch nicht verwendet werden.
Was nicht heisst das da keiner sitzen darf.
Eher im Gegenteil!
Der Taunus z.B. ist zwar als 5-Sitzer eingetragen, aber wenn hinten z.B. 4 Personen Platz finden darfst Du auch zu sechst fahren.
Das funktioniert natürlich nicht wenn man hinten Gurte hat, da diese, wenn vorhanden, ja auch genutzt werden müssen und so die Sitzverteilung vorgeben.
micha: FALSCH!!!!!
§21 StVO Personenbeförderung
(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als
mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind.
Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die
Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so
viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind.
Der Taunus z.B. ist zwar als 5-Sitzer eingetragen, aber wenn hinten z.B. 4 Personen Platz finden darfst Du auch zu sechst fahren.
Ich würde dir das gern glauben wenn man das irgendwo nochmal nachlesen kann!? Meine Meinung wäre jetzt wenn im Auto 5 Sitzplätze eingetragen sind, dann dürfen auf den 5 Sitzplätzen auch nur max. 5 Personen sitzen.
zu langsam getippt, da steht ja schon die stvo
Zitat von Raoul.DukeMeinst Du mit "Du solltest keinen Mitnehmen" das man das im Interesse der Sicherheit nicht sollte, oder nicht darf? Hab da noch nie drüber nachgedacht, ich sitz ja eh immer vorne links.
Im Interesse desjenigen, der auf der Rückbank sitzt und Dich, im Zweifelsfall, aufgrund der Massenträgheit in die Lenksäule stanzt und in Deinem eigenen Interesse natürlich auch.
Ansonnsten so wie Bumsdings sagt.
nehm am liebsten zum Nachrüsten die Autoflug-Gurte, waren Damals auch zum Nachrüsten, sind lageunabhängig :rolleyes:
Wenn du sagst du nimmst keine gebrauchten Gurte, dann darfs du auch keine gebrauchten Wagen fahren 
weia bausparerclub hier ;(
also ich bin mehr als einmal mit 4 oder mehr pappnasen auf der rückbank angehalten worden. hat nie wen interessiert bzw. als die schnittlauchis sich dafür interessierten verloren sie beim suchen was sie mir denn nun deswegen können die lust ....
die anzahl der zu befördernden personen richtet sich ohne gurte eher nach dem ZGG denn nach imaginären abzeichnungen auf den hinteren hockern.
und auf gurte scheiß ich´n großen haufen, ich fahr granada
personen auf der ladefläche eines bullis transportieren kostete lächerliche 10DM, nach fünfmaligem durchblättern des katalogs durch beide kappenclowns. die hatten so schlechte laune weil das nicht teurer ging :D
wir haben mal eben zusammengeworfen und denen ´ne hand voll kupfergeld verabreicht und dann haben wir weitergetrunken, während unser fahrender kumpel alleine wegfuhr um seinen granadaturnier zu holen damit wir zu 7 die maitour weitermachen konnten.
Moin,
kleine Anmerkung zu
Zitat
Wenn keine vorhanden sind dann müssen sie natürlich auch nicht verwendet werden.
Was nicht heisst das da keiner sitzen darf.
Kinder muessen in jedem Falle gesichert werden. Heisst, ohne Gurte auf der Rueckbank keine Kinder auf der Rueckbank.
Gruss
Stefan
Stimmt schon so wie ich das schrieb. Hab da einen Bericht im Fernsehen drüber gesehen.
Da haben die mit diversem Irrglauben im Rechtssystem aufgeräumt.
Ausserdem schrieb ich ja das die schon alle auf die Bank passen müssen, nicht gestapelt oder so sitzen ...
Wie viele Leute nun wirklich auf der Bank Platz finden gibt sie ja nicht vor.
zGG des Fahrzeugs muß natürlich berücksichtigt werden.
wenn keine gurte vorhanden sind, müssen kinder nicht gesichert werden. können sie ja auch nicht. und a das fahrzeug eine abe besitzt und somit legal ist, darfst du mitnehmen wen du willst. auch kinder jeden alters.
Wer kleine Kinder ohne Gurt mitnimmt sollte aber echt mal einen aufs Mowl bekommen. Auch wenns erlaubt ist.
ok. also ich.kannst du gerne bei gelegenheit machen, musst dich aber hinten anstellen, gibt noch mehrere kandidaten vor dir.
ich fahr kein neues auto,werd ich auch nie(wieder).gibt genug, die meinen die 150 ps ihres neumodischen kleinwagens voll ausnutzen zu müssen, trotz kiddies dabei und so. hau lieber denen aufs maul.und den autokonzernen, die meinen unter 1,5 tonnen gewicht und 200 ps ist keine artgerechte fortbewegung möglich.
Da geb ich Dir auch uneingeschränkt Recht, hab eben noch ne Hausfrau gesehen die ihre Kinder mit nem Meriva OPC zur Schule gebracht hat ![]()
Aber genau wegen solchen Leuten würde ich in meinem Auto Gurtpflicht für Kiddies einführen. Ich hab keine Angst gegen nen Baum zu fahren sondern von nem Renter in ner 300 PS E-Klasse umgeholzt zu werden.
nach nem unfall granada gegen e-klasse bin ich eh tot. gurt hin oder her.
Also damals in der Fahrschule hieß es "erlaubt sind so viele Leute wie reinpassen, aber jeder muss beide Arschbacken aufm Polster haben - UND: alle vorhandenen Gurt müssen auch genutzt werden".
Das Kernproblem is halt der enorme Unterschied hinsichtlich Sicherheitstechnik zwischen aktuellen Autos und Taunus, Granada und Co.
Als ALLE Autos noch leichter und nicht so unterschiedlich motorisiert waren, waren auch die Überlebenschancen noch besser - Masse mal Beschleunigung und so...
Wer kleine Kinder ohne Gurt mitnimmt sollte aber echt mal einen aufs Mowl bekommen. Auch wenns erlaubt ist.
Aus diesem Grunde sieht der Gesetzgeber ja auch vor das, wenn hinten keine Gurte vorhanden sind, das Kind (wenn halt nicht mehr als eins) mit Kindersitz nach vorne auf den Beifahrersitz kommt, während ein erwachsener Beifahrer nach hinten gehört.
Wobei ich die Logik nicht so ganz verstehe.
BTW: Mir müsstest Du dan auch auf's Maul hauen, hab zwar keine Kinder, aber wenn ich in 'nem Auto ohne Gurte welche mitnehmen will dann mach ich das auch.
Für dauerhafte Alltagsnutzung mit Kindern würd ich aber auch nachrüsten.
Also zunächst mal will ich garkeinem aufs Maul hauen, das war nur "dramatization for educational purposes". Musste daran denken wie mein Kumpel vor etlichen Jahren nen Freiflug durch nen Passat Kombi gewonnen hat. Der Trottel war aber nur nicht angeschnallt, Gurte gabs.
Aber um nochmal den Bogen zu Thema zurückzuspannen:
1. Haben die Autos ohne Gurte hinten alle die Befestigungspunkte schon eingebaut?
2. Müssen die nachgerüsteten Gurte vom TÜV abgenommen werden?
Haben alle Befestigungspunkte für 3-Punkt ;)
Zitat1. Haben die Autos ohne Gurte hinten alle die Befestigungspunkte schon eingebaut?
1. Müssen die nachgerüsteten Gurte vom TÜV abgenommen werden?
1. Ich meine die hinteren Befestigungspunkte wären Zeitgleich mit den vorderen Gurten Pflicht geworden. Das wäre dann ab '69 oder '70. Bei Deinem '78er sind die in jedem Fall drin.
2. Hey, wir sind hier in Deutschland! :huh: Vermutlich ja, aber wenn da plötzlich zugelassene Gurte an den original Befestigungspunkten festgeschraubt sind? ![]()
B-Kadetten und C-Rex haben ab 66 oder so schon den dritten Punkt hinten 8|
wie kann ich ESP in meinem granada nachrüsten?
ich hab blähungen. darf ich damit in umweltzonen?
Moin,
STVO, § 21 Personenbeförderung
(1) 1In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. 2Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. 3Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist. 4Es ist verboten, Personen mitzunehmen
1.auf Krafträdern ohne besonderen Sitz,
2.auf Zugmaschinen ohne geeignete Sitzgelegenheit oder
3.in Wohnanhängern hinter Kraftfahrzeugen.
(1a) 1Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die den in Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe c der Richtlinie 91/671/EWG des Rates vom 16. Dezember 1991 über die Gurtanlegepflicht und die Pflicht zur Benutzung von Kinderrückhalteeinrichtungen in Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 373 S. 26), der durch Artikel 1 Nr. 3 der Richtlinie 2003/20/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. April 2003 (ABl. EU Nr. L 115 S. 63) neu gefasst worden ist, genannten Anforderungen genügen und für das Kind geeignet sind. 2Abweichend von Satz 1
1.ist in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t Satz 1 nicht anzuwenden,
2.dürfen Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf Rücksitzen mit den vorgeschriebenen Sicherheitsgurten gesichert werden, soweit wegen der Sicherung anderer Kinder mit Kinderrückhalteeinrichtungen für die Befestigung weiterer Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit besteht,
3.ist a)
beim Verkehr mit Taxen undb)bei sonstigen Verkehren mit Personenkraftwagen, wenn eine Beförderungspflicht im Sinne des § 22 des Personenbeförderungsgesetzes besteht,
auf Rücksitzen die Verpflichtung zur Sicherung von Kindern mit amtlich genehmigten und geeigneten Rückhalteeinrichtungen auf zwei Kinder mit einem Gewicht ab 9 kg beschränkt, wobei wenigstens für ein Kind mit einem Gewicht zwischen 9 und 18 kg eine Sicherung möglich sein muss; diese Ausnahmeregelung gilt nicht, wenn eine regelmäßige Beförderung von Kindern gegeben ist.
(1b) 1In Fahrzeugen, die nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, dürfen Kinder unter drei Jahren nicht befördert werden. 2Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, müssen in solchen Fahrzeugen auf dem Rücksitz befördert werden. 3Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Kraftomnibusse.
(2) 1Die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Kraftfahrzeugen ist verboten. 2Dies gilt nicht, soweit auf der Ladefläche oder in Laderäumen mitgenommene Personen dort notwendige Arbeiten auszuführen haben. 3Das Verbot gilt ferner nicht für die Beförderung von Baustellenpersonal innerhalb von Baustellen. 4Auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Anhängern darf niemand mitgenommen werden. 5Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden. 6Das Stehen während der Fahrt ist verboten, soweit es nicht zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich ist.
(3) Auf Fahrrädern dürfen nur Kinder unter 7 Jahren von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden, wenn für die Kinder besondere Sitze vorhanden sind und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür gesorgt ist, daß die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können.
Damit sind wohl alle Klarheiten beseitigt
Gruss
Stefan
Bleibt nur noch anzumerken(ich hab nicht alles wirklich gelesen
),dass auf der Rückbank in der Regel(bei den Mädels auch ausserhalb derer :D )Vorbereitungen für 2x3-Punkt und einmal nur Beckengurt vorhanden sein werden.
Gruss Ralf
In der aktuellen OP ist übrigens nen ganz interessanter Artikel zu dem Thema. ;)
suche 3-Punkt Gurt für die Rücksitzbank ???
3 Punkte gibst für 26 km Überschreitung in der 30er Zone :D
hier gibts Beckengurt: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…iewItem&item=290223716403
Gruß
Jürgen
wende dich doch mal an thomas distler.
er ist sehr nett und hilfsbereit