Ich weiß schon, was als nächstes kommt, wenn Du einen Prüfer findest, der Dir die 185/60 eintragen würde....
ZitatEs ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
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Aber Du würdest gerade so an der Toleranzgrenze liegen.




