Nebelscheinwerfer Granada 1

  • Weiss jemand an welchen Stromkreis die NSW angeschlossen werden.


    Ist das an den Standlichtstromkreis mir angeschlossen oder ne eigene Sicherung.
    Gehen die NSW nur bei Abblendlicht anzuschalten?

  • nsw gehen ab werk nur bei abblendlicht.
    haben ein eigenes relais, aber wo die nun mit dranhängen :gruebel:
    ich schau mal ob ich noch den whb-schaltplan-scan wiederfinde :paranoid:

  • Hallo Dani,
    gehe vom rechten Standlicht (Sicherungsdose oder Blinkerschalter/Parklicht) auf den Eingang des Schalters.
    Ausgang vom Schalter an Kl. 85 vom Relais, Kl 86 an Fernlicht.
    Kl 30 an die Batterie und Kl 87 an die NSW.


    So kannst du sie bei Stand und Abblendlicht zuschalten und sie verlöschen bei Fernlicht.

  • Zitat

    Original von Bierchen


    warum sollten die bei fernlicht ausgehen?


    Hierzulande darfst du Nebel und Fernlicht nicht gleichzeitig einschalten.

  • Zitat

    Original von bruno


    Hierzulande darfst du Nebel und Fernlicht nicht gleichzeitig einschalten.


    Diesen Satz hab ich schon öfter gehört, aber wo steht dem geschrieben? Weder STVO noch STVZO verlangen dies. Es steht lediglich geschrieben, daß NSW, die weite als 400mm von der äußeren Kante entfernt sind, nur in Verbindung mit dem Abblendlicht leuchten dürfen (also nicht mit alleinigem Standlicht ). Das NSW bei Fernlicht verlöschen müssen ist nirgens erwähnt (oder von mir noch nicht gefunden).

  • tja dirk
    da geht´s dir wie mir...
    ich glaube, daß das früher mal so war und mittlerweile nicht mehr so ist...
    aber wissen tu ich´s nicht :D
    bei dem spastra meiner mutter gehen die nsw zumindest nicht aus wenn man das FL einschaltet

  • Zitat

    Original von bruno


    Hierzulande darfst du Nebel und Fernlicht nicht gleichzeitig einschalten.


    Meine Schaltung verhindert die gleichzeitige Benutzung von Fern und Nebellicht.
    Sie so zu verdrahten ist aber keine Pflicht, nur die gleichzeitige Benutzung ist untersagt.

  • Zitat

    Original von Bierchen
    Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, daß sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können.


    Das bezieht sich nur darauf:


    §17 Abs. 3 STVO


    Zitat


    Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.


    Sprich, NSW, die weniger als 400mm von der äußeren Fahrzeugkante entfernt sind, dürfen auch mit Standlicht benutzt werden, bei mehr als 400mm nur mit Abblendlicht.
    Deshalb steht da trotzdem nirgens, daß die bei Fernlicht verlöschen müssen.


    @ Mo, Text löschen, während ich schreibe, geltet nicht.....


    @ Bruno, wo und wie ist das schriftlich niedergelegt?

    Einmal editiert, zuletzt von Dirk L. ()

  • Zitat

    Original von bruno



    Meine Schaltung verhindert die gleichzeitige Benutzung von Fern und Nebellicht.



    Ich glaube, dass das auch Sinn macht.


    Die Stromaufnahme der NSW betragt ca. 10 Ampere.
    Deshalb auch meine thread-frage.


    Bei gleichzeitiger Nutzung des Stromkreises des Fern-, bzw Abblendlicht würde die Sicherung fliegen.


  • Hi,


    das trifft bei der beschriebenen Schaltung aber nicht zu. Du schließt da ja nur den Steuerstromkreis des Relais auf die andere Funzel (Abblendlicht).
    Die Nebler ziehen ihren Strom direkt von der Battrie. Darum auch die Sicherung, dass Du im Fehlerfall keine brennenden Kabel im Motorraum hast.


    LG Stefan


    Die Edit hat noch gesagt, dass wenn man einen Blick auf meinen Avatar wirft, sieht man Abblend-, Fernlicht und Nebler gleichzeitig funzen.
    Die Nebler hab ich einfach mit dem Steuerstromkreis auf Zündungsplus geschaltet. Bei den Doppelscheinwerfern sind aber die Abblend- und Fernleuchten getrennt. Und da das meiner Meinung nach scheiße aussah, wenn man das Fernlicht einschaltet dann nur die innerne Lampen leuchten und das Abblendlicht aus ist, hab ich mir da eine Schaltung geschnitzt, die das Wegschalten überbrückt.
    Nur falls es wen interessiert....

    Einmal editiert, zuletzt von Stefan (A) ()

  • Es gab zumindest tatsächlich mal die Regel das Nebellampen nicht in Verbindung mit Fernlicht funktionieren dürfen.
    Und zumindest früher war das auch immer so geschaltet.
    Ich hatte mal nen Taunus wo die Nebelscheinwerfer ab Werk geordert wurden, bei Fernlicht gingen die aus.
    Hat man ja früher auch oft bei Rettungswagen gesehen (bevor die Strobolampen hatten).
    Die haben auch oft die Nebelscheinwerfer angeschaltet.
    Wenn dann von der Signalanlage das Fernlicht intervallmässig anging gingen zeitgleich die Nebelscheinwerfer aus. War auffälliger als nur das 'gelichthupe'.

  • Hmmmm...... Beim Granni, auch mit NSW ab Werk, bleiben die bei FL an. Wird wohl ein ewiges Rätsel bleiben. Übrigens sollte es doch Bruno auch so kennen-aus seinem 190er.

  • Ich schreib ja nicht, das die NSW bei Fernlicht automatisch verlöschen müssen.
    Nur darf man sie nicht gleichzeitig betreiben. Und genau das wird mit meinem Anschluss-Vorschlag unterbunden.

  • also bei meinem injection gehen se auch aus. beim bimmer allerdings hat auch alles geleuchtet wenn man denn wollte...

  • Zitat

    Original von bruno
    Ich schreib ja nicht, das die NSW bei Fernlicht automatisch verlöschen müssen.
    Nur darf man sie nicht gleichzeitig betreiben.


    Naja, aber das Eine mit dem Anderen kombiniert ist für mich irgendwie nicht logisch. Gerade bei serienmäßigen NSW sollte es dann zumindest so geschaltet sein, daß die Dinger ausgehen (wenn es denn dann nicht erlaubt ist), denn man darf einem Fahrer nicht zumuten, daran zu denken, die Dinger jedesmal auszuschalten, wenn er das FL einschaltet... :irre::irre::irre: Wäre ja sozusagen eine serienmäßig verbotene Schaltung. :gruebel:


    Hast Du eigentlich einen Gesetzestext, wo man das nachlesen kann? Ich kenn´s nämlich wirklich nicht.