generelle Ausnahmegenehmigung für Oldtimer ?

  • Hi,


    wenn man den letzten Meldungen des DEUVET traut, sieht es doch so aus, als wenn H und 07er eine genrelle Ausnahmegenehmigung bekommen würden. Zumindest ist die Feinstaubverordnung so nicht durch den B-Rat gegangen.
    und Hessen hat im Bundestag einen Antrag auf Änderung der Verordnung hinsichtlich Ausnhahmegenehmigungen für H und 07er beantragt. Ausserdem scheint der DEUVET dem Land NRW nun eine generelle Ausnahmegenehmigung für Old- und Youngtimer abgeschwatzt zu haben.


    Nachzulesen hier : http://www.deuvet.de/de/index.…ask=view&id=219&Itemid=98

  • tjaja und dann werden die rufe wieder laut erschallen die eine einschränkung der nutzbarkeit von oldtimern fordern. :sad:

  • so wie die 07er. na wollen wirs mal nicht hoffen, aber ich rechne irgendwie damit solche forderungen auf dauer zu hören.

  • Ach so. Du meinst die Nummer mit "Nur noch zu Veranstaltungen, Werkstattbesuchen, Test- und Überführungsfahrten" .


    Na das wäre in der Tat schlecht. Mal abwarten wie die Ausnahme überhauot aussehen wird. Ob ein H überhaupt notwendig sein wird, oder ob nicht sogar das EZ-Datum größer 30 Jahre ausreichend ist.

  • also...diese ausnahmen sind eh hinfällig, da der bundesrat diese woche eine generelle und deutschlandweite ausnahme für oldtimer beschlossen hat.......jetzt muß der bundestag noch die gesetzte ändern....da das nicht die einziege änderung ist muß auch überhaupt mal abgewartet werden wann dei feinstaub zonen überhaupt eingerichtet werden....einiege städte haben ihren "start" schon auf ungewisse zeit verschoben....


    wir sind einfach zu sympathisch mit unseren karren als das die uns was böses wollen würden

  • ja und pink auf silber.......


    ne schon s auf w stand in diversen zeitungen.....seriösen ..........welt....süddeutsche und wie meine mutter berichtet sogar im garmischer tageblatt


    die umsetzung wird nur wie wir das gewohnt sind von unseren lieben behörden und politikern nicht zo zack zack gehen, daß städte wie berlin die definitiv 1.1.2008 mit fsz anfangen erstmal oldtimer aussperren aber wenns absehbar ist können wir ja damit leben

  • ich meitne ob jetz da generell die umweltzoen startet ?


    und was ist mit der sache die ich mal wo gelesen habe das g-kats erster generation auch di egrüne plakette bekommen sollen ??


    denn im moment bekommt mein g-kat fahrzeug (!!!!) keine plakette !

  • Zitat

    Original von GothiConsul
    ich meitne ob jetz da generell die umweltzoen startet ?


    und was ist mit der sache die ich mal wo gelesen habe das g-kats erster generation auch di egrüne plakette bekommen sollen ??


    denn im moment bekommt mein g-kat fahrzeug (!!!!) keine plakette !


    @Gummipuppe
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  • Hatte heute Gelegenheit, in der aktuellen Oldtimer-Markt zu blättern. (Nov 2007)


    Die behaupten einer Feinstaubzonenausnahmeregelung für Hakenzeichen und 07er stünde quasi nichts mehr im Wege. :spitze:


    Auf Vorstoß des Landes Hessen wurde die Regelung im September beschlossen.


    Das Umdenken trat ein, als der ehemalige Verkehrsminister Wissmann an die Spitze des Verbandes der Automobilindustrie aufrückte.


    Unter Wissmann ist wohl auch das H und die 07er entstanden.


    Trotzdem frage ich mich, was der President des VDA damit zu tun hat. Können die Politiker nichts mehr selbständig entscheiden? :gruebel: Es geht hier doch nicht um wirtschaftliche Interessen. :D :O :O

  • Hm, also hier stand am WE in der Zeitung, dass in Ba-Wü alle Oldtimer und 07er ne Ausnahmegenehmigung bekommen würden.


    Hab heute mal an das Verkehrsministerium geschrieben, um das zu verifizieren.

  • Sehr geehrte Frau ...,


    über die Behandlung von Oldtimern bei Luftreinhalte- und Aktionspläne gab es lange Diskussionen.


    Der seit kurzem aktuelle Sachstand lautet:


    Auszug aus einer Pressemitteilung des Bundes vom 14.11.2007:
    Das Bundeskabinett ist heute (14.11.2007) dem Beschluss des Bundesrates vom 21. September gefolgt. Die Länderkammer hatte einem entsprechenden Verordnungsentwurf der Bundesregierung vom Juli dieses Jahres mit der Maßgabe zugestimmt, dass eine Ausnahme von der Kennzeichnungspflicht für Oldtimer, die ein "H"- oder "07"-Kennzeichen führen, vorgesehen würde. Um diese zusätzliche Forderung des Bundesrates mit dem europäischen Recht vereinbar zu gestalten, wurde zusätzlich eine Gleichwertigkeitsklausel für Oldtimer aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union aufgenommen. Deswegen muss der Bundesrat dieser erweiterten Fassung der geänderten Verordnung erneut seine Zustimmung erteilen, bevor sie in Kraft treten kann.


    D.h. Oldtimer mit "H"- oder "07"-Kennzeichen werden von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen, d.h. sie dürfen ohne Einschränkungen in den Umweltzonen fahren. Das H-Kennzeichen ist sozusagen der "Ausweis".


    Die erneute Zustimmung des Bundesrates ist eine Formsache. Mit Verkündung und Inkrafttreten dieser geänderten Regelung ist in den nächsten Wochen zu rechnen.


    Grund für die Diskussionen war die Tatsache, dass Oldtimer ohne Abgasreinigung je km soviele Schadstoffe ausstoßen wie über 100 moderne Fahrzeuge. Von Oldtimerverbänden war jedoch immer versichert worden, dass diese Fahrzeuge nur eine sehr geringe Jahresfahrleistung hätten und eine Ausnahme deshalb angemessen sei.


    Mit freundlichen Grüßen