• achja, ich habs heute nicht geschafft die lenkung rauszuschicken. scheiss streß. ich versuchs morgen!

  • Zitat

    Original von Se
    "mach ich neue tüv, alles kein problem! gute auto!"


    Das ist ein ganz anderes Thema. Wenn ein Auto angeboten wird mit "TÜV und ASU kann auf Wunsch noch gemacht werden", dann gehen bei mir schon die Alarmglocken an. Entweder ist der Verkäufer so überzeugt von der Qualität, dass er es selbst glaubt, oder er hat -was häufiger ist- ´nen "Gefälligkeits-Tüffer" (Kegelbruder, Stammtischkumpel, wie auch immer) an der Hand, der alles abnimmt, weil die Karre ja schon verkauft ist.


    Uli

  • Zitat

    Original von Se


    - fahrersitz durchgebrochen (bevor ich mich reingesetzt habe)


    Wirklich? :gruebel: :O :O :O :O


    Bei nem Hinterhofhändler würd ich nie nen Auto mit frischem Tüv kaufen. Ohne Alle über einen Kamm zu scheren-ich hab bei solchen zwielichtigen Gestalten gearbeitet, was da abgeht, glaubt eh Keiner, dem man es erzählt. :irre: Aber solange es Tüver mit zwei Augenklappen gibt, wird es immer Schrott mit frischen Plaketten geben. ;) [SIZE=1]Das hab ich jetzt nicht laut gesagt[/SIZE]


    Im Übrigen-die Prüfer sind auch nur Menschen, die ihre Vorschriften haben. Wie sie jeder auslegt-nuja. Ich kann mich jedenfalls nicht beklagen, da ich 2 Prüfer kenne, die ein gesundes Mittelmaß an Pingeligkeit und großzügiger Auslegung kennen, ohne dabei die Vorschriften zu mißachten. Leider sind nicht Alle so, aber das gibt es in anderen Bereichen genauso. Also macht die Armen nicht völlig madig. ;)

  • Moin,


    ich würd auch niemals zur Prüfstelle selber fahren... die Prüfer die den ganzen Tag On The Road sind, sind garantiert lockerer als die Jungs die nich raus dürfen. Ich habe schon mit diversen Prüfern egal ob TÜV, KÜS oder Dekra zusammengearbeitet davon waren alle in Ordnung und liessen mit sich reden wenn irgendwas war... Im zweifel- wenn irgendwas is, was keiner verantworten kann wird die HU halt an der Stelle abgebrochen und keinem enstehen kosten- wirst du auf der Prüfstelle nie erleben.


    Übrigens. mein Lieblingstüffer hier in BS fährt selbst Knudsen.


    In diesem Sinne...
    Gruss
    Jens

  • Zitat

    Original von Se
    achja, ich habs heute nicht geschafft die lenkung rauszuschicken. scheiss streß. ich versuchs morgen!


    mach dir keinen stress!!! ich kann die, wenn überhaupt, eh erst am wochenende einbauen!


    ich hab eventuell noch ne möglichkeit gefunden den karren am wochenende tüven zu lassen, ist aber noch nichts sicher. naja abwarten.


    ist halt wirklich schade, das die prüfer hier zu lande alles wirkliche knallkörper sind. mir wird nun langsam aber sicher auch klar warum es nur so wenig alte karren hier ostfriesland zu sehen gibt, und wenn man welche sieht, sind das autos in sehr gutem zustand, sowas behelfsmäßig aufgebautes wie meinen wagen gibt es hier wirklich nicht!


    ich bin wirklich nicht der typ, der für ne vollgrotte frischen tüv haben will und sich nu aufregt, das das nicht klappt! sondern alle sicherheitsrelevanten bauteile sind an der karre gemacht worden und nur weil den prüfern die kiste einfach nicht in den kram passt weil die sowas vorher nie gesehen haben oder direkt abgeschreckt von der selfmade lackierung und den mit silikon eingeklebten scheiben sind. dazu noch die kombination: olle kiste, scheiss optik, junger typ. da geben die im zweifelsfall keine plakette und wenn der typ bei der prüfung nichtmal anwesend ist, kann man ja noch um so leichter die mängelliste aufstocken, kann sich ja eh nicht wehren S_M


    achja und @uliw: ich habe das auto vorher gereinigt, innen und aussen. und das öl habe ich natürlich auch vor der prüfung von den teilen entfernt. der hat auch nicht wirklich nachgeleckt, trotzdem der mangel. meine scheinwerfer wackeln auch nicht, trotzdem der mangel. am besten finde ich "abgasrelevante bauteile beschädigt oder fehlen!"....jaklar, deswegen hat die karre auch gleich die AU bei ner anderen werkstatt bestanden :stupid: fazit: ich hätte mich bei dem tüv aufn kopf stellen können, die plakette wird mir da für immer und ewig vergönnt bleiben!

  • meine beiträge liest du nicht?
    dann brauch ich mir deinen kopf ja nicht weiter zerbrechen.
    viel glück noch beim tüffen

  • ach süsser, naklar les ich deine beiträge nu sei ma nich gleich so zickig ;) das mit dem matze ist ja auch ne gute idee und von mir schon zur kenntnis genommen. wenn das was ich nu probieren will, nicht hinhaut könnte man das als nächstes mal abchecken, da hast du recht! was ist denn mit diesem defekttuning leuten? das hört sich auch nicht schlecht an!

  • von defekt halte ich nicht sooo viel, aber das heißt nix auch wenn´s gründe hat.
    meinerster weg wäre immer noch ein wohlüberlegtes gespräch mit dem ersten prüfer, aber echt genau überlegen wie du´s anstellst.
    was soll die ganze sucherei und weltreisescheiße, der hatte doch nun echt nix unverschämtes bemängelt, warum sollte er das bei einem neerlichen mal tun???
    aslo fahr da nach feierabend mal längs und schnapp dir den mann


    fickifacki wär jetzt was
    nacht nun endlich
    mo

  • naja ich denke um sich selbst zu schützen, wird der prüfer sich auf der ergebnis des letzten prüfers berufen. möchte eigendlich ungerne nochmal zu dem sauhaufen gehen und denen noch mehr geld in den arsch blasen! ich hab da schon nen guten kontakt von meinem vater bekommen, der hatte schon in den 70ern immer nur stress mit dem tüv hier zu lande und konnte meine problematik vollkommen verstehen :D! wird denke ich mal dieses wochenende gemacht.

  • ne kottenhain wird zu 99% nix. muss leider arbeiten! aber näxtes osnabrück-treffen wird ja sicherlich bald kommen :spitze:

  • Hab nu auch mal den kompletten Fred durchgelesen. Hat lang genug gedauert, um viel schreiben zu wollen und jetzt doch lieber die Finger still zu halten :paranoid:
    Trotz allem würd mich der versprochene HU-Bericht mal interessieren bzw die Mängel. Und zwar so, wie sie wirklich angegeben sind, nicht wie Du (Butschi) sie deutest :zwinker:


    Und sag vor Allem mal was zur Untersuchungsart. Worum ging es überhaupt? HU oder Vollabnahme (gibt es sehr wohl noch, muss allerdings nur noch in den seltensten Fällen gemacht werden)?


    Zu der Terminlichkeit, ohne jetzt wieder nen Gewitter heraufbeschwören zu wollen: Irgendwer hats schon in etwa so geschrieben: Wenn Du am Ablauftag zum oder nach Feierabend kommst, also zu einem Zeitpunkt, wo keine Zeit mehr ist, die Karre zu prüfen, dann ists einzig und allein Dein Problem. Du hättest früher kommen müssen (nicht falsch verstehen: Das Problem mit Deiner Lenkung und deren nicht-Erscheinen verstehe ich, dafür kann aber die Prüforga nichts). Wenn der Wagen dann am nächsten Tag geprüft wird, egal ob Du dabei bist oder nicht, dann ist der "Prüfer" (die Organisation, Prüfstelle, egal was bei denen am Türschild steht) dazu verpflichtet, eine neue Untersuchung zu machen (egal ob HU oder §21). Da kann keiner was dran ändern, auch wenn er es noch so gut meint, das ist Gesetz.


    Du hättest Dir die Mängel unbedingt alle am Fahrzeug zeigen lassen müssen. Denn nur, wenn Du weißt, was überhaupt das Problem ist, kannst Du den Fehler zuverlässig beheben.
    Her mit der Mängelliste S_M:catch:

  • @arne: bericht bekommst du noch. war noch nicht wieder beim schrauberplatz, diese woche echt kein bedarf gehabt auf die karre.


    beim ersten mal wars ne normale HU, "Vollabnahme müssen wir nicht machen und coller wagen!" hieß es da.


    beim zweiten mal hieß es dann, "ohne Vollabnahme geht da gar nichts, und n richtiger oldtimer ist das ding ja wohl auch nicht!"


    Termin hin oder her und auch was die mängel betrifft. ich hab diesen fred hier auch nicht ins leben gerufen um klar zu stellen das der prüfer im unrecht liegt sondern mich hat eher der ton und die art angekotzt, wie er mit mir / der karre umgesprungen ist und die tatsache, wie 2 prüfer, die auch noch vom selben verein kommen so unterschiedlicher meinung sein können.

  • vorsicht halbwissen: mir hat mal jemand verklickert, das mit der neuen stvzo (märz/07) die vollabnahme nicht mehr existiert........ habs nie nachgeprüft
    wer weiß es besser?

  • Zitat

    Original von -Kirk-
    vorsicht halbwissen: mir hat mal jemand verklickert, das mit der neuen stvzo (märz/07) die vollabnahme nicht mehr existiert........ habs nie nachgeprüft
    wer weiß es besser?


    genau das meinte der erste tüver nämlich auch.

  • Zur Info, Quelle ADAC:


    Das Wiederzulassungsverfahren nach Außerbetriebsetzung ist in § 14 der Fahrzeugzulassungsverordnung geregelt, die ab 01. März 2007 Gültigkeit besitzt. Danach ist bei der Wiederzulassung des Fahrzeuges lediglich die Hauptuntersuchung vorzunehmen, sofern seit der Stilllegung nicht mehr als 7 Jahre vergangen sind. Eine Vollabnahme, die bisher nach 18 Monaten obligatorisch war, ist nun nach Überschreiten der 7-jahres-Frist notwendig.


    Nach Entstempelung der Kennzeichen werden diese dem Halter ausgehändigt (§ 14 ABS. 1 Satz 2 FZV). Der Halter kann das Kennzeichen zum Zweck der Wiederzulassung befristet reservieren lassen (§ 14 ABS. 1 Satz 3 FZV). Einen Automatismus, dass die ursprünglich aufgegebenen Kennzeichen auch bei der Wiederzulassung zustehen, gibt es nicht. Dies muss vielmehr bei der Abmeldung des Fahrzeuges gesondert mitgeteilt werden.

  • Zitat

    Original von -Kirk-
    vorsicht halbwissen: mir hat mal jemand verklickert, das mit der neuen stvzo (märz/07) die vollabnahme nicht mehr existiert........ habs nie nachgeprüft
    wer weiß es besser?


    Daß die Vollabnahme noch existiert schrieb ich just auf der vorherigen Seite :zwinker:


    Zitat

    Original von immer sutsche
    Zur Info, Quelle ADAC:


    Das Wiederzulassungsverfahren nach Außerbetriebsetzung ist in § 14 der Fahrzeugzulassungsverordnung geregelt, die ab 01. März 2007 Gültigkeit besitzt. Danach ist bei der Wiederzulassung des Fahrzeuges lediglich die Hauptuntersuchung vorzunehmen, sofern seit der Stilllegung nicht mehr als 7 Jahre vergangen sind. Eine Vollabnahme, die bisher nach 18 Monaten obligatorisch war, ist nun nach Überschreiten der 7-jahres-Frist notwendig.


    Wo der ADAC dieses Wissen hernimmt, kann ich grad nicht nachvollziehen. Als Butschi vorhin schrieb, daß der Haufen seit '95 abgemeldet sei, hab ich in die FZV geschaut. Ich weiß, daß es definitiv die 84-Monats-Regelung gibt, es gibt aber eine weitere Regelung was das Vorhandensein der Datensätze der Karre angeht. Den Zusammenhang wollte ich nachschlagen. Dabei stieß ich darauf, daß in §14 FZV eben nicht steht, eine Karre müsse nach 84 Monaten nen §21er Gutachten haben. Wie gesagt: Die Regel besteht, ich weiß nur nicht, wo sie hinterlegt ist. Das werde ich aber - schon aus eigenem Interesse - noch in Erfahrung bringen.

    Einmal editiert, zuletzt von piratte ()

  • find ich echt cool, das nichtmal die leute, die das beruflich machen genau bescheid wissen, was überhaupt sache ist! der eine meint es besser zu wissen als der andere. die sollen mir ma lieber die plakette geben, das ich mir die selbst auf mein kennzeichen bügel.


    das beste ist, das ich den ersten prüfer sogar noch unglaubwürdig gefragt hab, ob das wirklich stimmt, da ich keinen bock auf eventuelle schwierigkeiten nach der prüfung mit der zulassung hab usw. da versicherte er mir nochmal total überzeugt von sich, das es keine vollabnahmen mehr gäbe, seit märz. das haben die geändert, meinte er. ab nun braucht man nur noch ne HU machen lassen, egal wie lang abgemeldet. DAS ist ja auch der grund warum ich die 2te Abnahme nochmal bezahlen musste. weil es diesmal ja ne vollabnahme sein musste. "da haben sie was falsch verstanden" hieß es dann. das man dabei durchdreht ist doch wohl völlig klar oder? abgesehen von den dämlichen sprüchen von dem prüfer.

    Einmal editiert, zuletzt von Butcher ()

  • Dann solltest an den TÜV-Nord ne Beschwerde schreiben und zumindest die Kosten der ersten HU zurückverlangen. Denn da wurdest du ja scheinbar falsch informiert von dem Prüfer, so dass er die falsche Untersuchung durchführte, die damit ja gar keine Gültigkeit besitzt ;-)?


    So ungefähr würd ich denen einfach mal ne Mail schreiben.